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Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

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Dank beeindruckender Wachstumsraten von durchschnittlich 5% hat sich die Türkei von einem klassischen Entwicklungsland zu einem Schwellenland entwickelt, das auf internationaler Ebene mittlerweile selbst als Geber auftritt. Bei den zuletzt im Jahre 2008 geführten Regierungsverhandlungen wurde daher das Auslaufen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mit der Türkei beschlossen. Die laufenden Projekte und Aktivitäten werden aber noch zum Abschluss geführt.

Mit der traditionellen EZ wurden in der Türkei in den vergangenen Jahrzehnten über 400 Einzelprojekte und Programme mit einem Gesamtvolumen von rund 4,6 Mrd. Euro durchgeführt und gefördert. Der überwiegende Teil dieser Mittel (4,3 Mrd. Euro) wurden als konzessionäre Kredite im Rahmen der FZ gewährt. Im Bereich der TZ wurden ca. 275 Mio. Euro als nicht-rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Schwerpunkte der bilateralen Zusammenarbeit haben dabei die Förderung der kommunalen Verkehrs- und Umweltinfrastruktur, Wirtschafts- und KMU-Förderung und Kapazitätsförderungsmaßnahmen im Bereich der Verwaltung und Zivilgesellschaft gebildet.

Andere deutsche Ministerien wie z.B. das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) knüpfen teilweise an gewachsene Strukturen der bisherigen bilateralen Zusammenarbeit an und versuchen, diese für eigene Kooperationen in neuen Themenbereichen zu nutzen. So unterstützt z.B. das BMU ein Projekt im Bereich Erneuerbare und Energieeffizienz unter dem Aspekt des Transfers innovativer Technologieansätze.

Seit 2015 unterstützt das BMZ die Türkei bei der Bewältigung der Aufnahme und Integration der syrischen Flüchtlinge mit bislang 574 Mio. Euro. Mit rd. 3,6 Millionen syrischen und rd. 330.000 nicht syrischen Flüchtlingen ist die Türkei das weltweit größte Aufnahmeland von Flüchtlingen. Die Programme konzentrieren sich auf die Bereiche Bildung, Berufsbildung und Beschäftigung und beinhalten grundsätzlich Maßnahmen zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes.

Im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses ist die Türkei überdies sehr eng an europäische Strukturen an- und eingebunden. Die vom BMZ bisher auf bilateraler Basis unterstützten Kooperationsbereiche werden im Rahmen der IPA-Heranführungshilfe zunehmend multilateral durch die EU und auch andere internationale Geber gefördert.


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