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Hilfe für deutsche Staatsangehörige

Hubschrauber der DRF in der Luft.

Hubschraubereinsatz, © DRF Luftrettung

Artikel

Wir wollen Sie informieren, wie Sie schon vor einer Reise Notfällen im Ausland vorbeugen können. Sollte es dann doch einmal geschehen - der Pass ist weg, das Geld verloren - finden Sie hier Hinweise, in welchen Fällen und auf welche Weise Ihnen eine deutsche Auslandsvertretung weiterhelfen kann.

Elektronische Registrierung Auslandsdeutscher (ELEFAND)

Sind Sie vorbereitet für den Fall einer Krise? Sind Sie bei uns registriert? Wenn nicht: Hier unser Link zur elektronischen Registrierung Auslandsdeutscher

Allgemeine Hinweise

Alle Informationen beruhen auf Erkenntnissen der deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit kann keine Gewähr übernommen werden.

Wichtig:
Falls Sie die Auslandsvertretung telefonisch nicht erreichen, schicken Sie uns bitte eine Nachricht oder ein Fax und geben Sie eine Rückrufnummer an: Kontakt

Geld- oder Passverlust

Geldverlust
Diese Möglichkeit kommt vor allem bei Diebstählen, „normaler“ Pleite etc. in Betracht. Der Bedürftige veranlasst eine Vertrauensperson / Freund / Verwandten in Deutschland, auf seinen Namen Geld an Western Union zu überweisen. Dem Hilfesuchenden ist die Nummer der Western-Union (Reisebank), die er an den Einzahlenden weitergibt, sowie die nächste Auszahlungsstelle (siehe Homepage Western Union) zu benennen. Der Empfänger kann dann - meist schon wenige Stunden nach Einzahlung in Deutschland - das Geld in Landeswährung bei Vorlage des Passes und/oder eines Passwortes bei der Auszahlungsstelle abholen.

Erreichbarkeit Western Union
Telefon
Uhrzeit
Innerhalb Deutschland:
0800 181 1797
8:00 - 23:00
Außerhalb Deutschlands:
0032 26397107
keine Angabe

Bitte informieren Sie sich auf der Homepage von: Western Union
Passverlust

Informationen wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie Ihren Reisepass oder Ausweis verloren haben, finden Sie auf unserer Seite „Pässe und Ausweise“ unter der Überschrift „Ausweisverlust“.

Krankheit/Unfall

Notfallnummern

Feuerwehr
110
Arzt/Krankenwagen
112
Polizei
155
Jandarma
156

Außerhalb der Großstädte muss der Transport von Verletzten möglicherweise in Privatfahrzeugen durchgeführt werden, da vor allem in ländlichen Gebieten Krankenwagen nicht in ausreichender Anzahl vorhanden sind. In den Großstädten sollte neben der Polizei gleich ein Krankenwagen gerufen werden, aber auch hier kann der Transport in eigener Regie, z.B. mit einem Taxi, evtl. erheblich schneller sein. Es kann vorkommen, dass bei Einlieferung des Verunglückten für die Begleichung der anfallenden Behandlungskosten gebürgt bzw. in Vorlage getreten werden muss.

  • Feststellung des Namens und der Anschrift des Unfallgegners, der Anschrift seiner Versicherungsgesellschaft und die Policen-Nummer sowie das polizeiliche Kennzeichen und eine Beschreibung des gegnerischen Fahrzeugs.
  • Feststellung von Zeugen und deren Anschrift.
  • Anfertigung einer Unfallskizze und - wenn möglich - Anfertigung von Fotos des eingetretenen Schadens und etwa vorhandener Bremsspuren.
  • Ist ein größerer Sachschaden entstanden, so ist der Kostenvoranschlag eines Sachverständigen oder einer türkischen Werkstatt oftmals von Nutzen.
  • Für eine polizeiliche Unfallaufnahme müssen die Fahrzeuge grundsätzlich in der Unfallstellung belassen werden, gleichgültig, ob dadurch möglicherweise eine Straße oder Kreuzung blockiert wird. Sie dürfen nur auf Anweisung eines Verkehrspolizisten zur Seite gefahren werden (blaue Uniform und weiße Mütze), nicht eines Beamten der Schutzpolizei (blaue Mütze). Im Zweifelsfall: Namen des Polizisten notieren!

Der Verkehrspolizist fertigt einen Rohbericht und stellt den Unfallhergang vor Ort fest. Es wird ein Bericht gefertigt (den Beteiligten wird das Aktenzeichen mitgeteilt), der ca. zwei Arbeitstage später beim Verkehrsamt (Trafik Müdürlügü) abgeholt werden kann. Man kann - unter Vorlage eines gültigen Ausweises - eine kostenlose Kopie davon erhalten.

In der Regel wird noch am Unfallort eine Alkoholkontrolle durchgeführt. Sollten Sie sich hierzu weigern, wird eine Blutprobe im Krankenhaus abgenommen. Der Führerschein wird bei positivem Ergebnis in der Regel für 6 Monate eingezogen (sofort) und wird durch das türkische Außenministerium über die Botschaft Ankara an die ausstellende Behörde in Deutschland weitergeleitet (mit zum Teil erheblichen Verzögerungen).

Unterschreiben Sie kein polizeiliches Protokoll ohne Hinzuziehung eines vertrauenswürdigen Dolmetschers, wenn Ihnen der Inhalt nicht verständlich ist. Aus versicherungsrechtlichen und strafrechtlichen Gründen sollte grundsätzlich keine Erklärung über die Schuldfrage abgegeben werden, doch kann eine Beschreibung des Unfallhergangs nicht verweigert werden. Achten Sie darauf, dass Sie einen Durchdruck des Protokolls erhalten. Gewöhnlich wird bereits bei Aufnahme des Unfallprotokolls das beiderseitige Verschulden in Anteilen festgesetzt (1/8 bis 8/8).

Sollte man gegen die Feststellung der Schuldanteile Einwendungen haben, ist ein gerichtliches Verfahren erforderlich. Hierzu sollte ein türkischer Rechtsanwalt herangezogen werden: Rechtsanwaltsliste

ADAC
Der ADAC bietet im Rahmen seiner PlusMitgliedschaft Schutzbriefleistungen in der Türkei an, die sich in vielen Fällen als nützlich erwiesen haben. Nähere Informationen sollten direkt beim ADAC erfragt werden: ADAC

Rettungsflugversicherung
Wegen der im Lande nicht überall ausreichenden medizinischen Versorgung wird empfohlen, neben der Auslandskrankenversicherung, eine Rettungsflugversicherung abzuschließen, die bei schweren Unfallverletzungen den Transport in ein deutsches Krankenhaus sicherstellt.

Festnahme

Verlangen Sie im Falle der Festnahme unverzüglich die Unterrichtung einer der deutschen Auslandsvertretungen, die unter folgenden Telefonnummern erreichbar sind:

Auslandsvertretungen
Telefonnummern
Botschaft Ankara
0 312 4555 100
Genaralkonsulat İstanbul
0 212 3346 100
Generalkonsulat İzmir
0 232 4888 888
Konsulat Antalya
0 242 3141 01/02

Die Auslandsvertretungen können keine Dolmetscher stellen oder Verhandlungen mit türkischen Behörden führen. Die Auslandsvertretungen können keine Einsicht in Akten laufender Ermittlungsverfahren nehmen.

Konsularische Betreuung bei Haftfällen

Nach einer Verhaftung im Ausland ist die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat oft der erste Kontakt. Die deutschen Auslandsvertretungen betreuen Inhaftierte, unabhängig vom Verfahrensstand oder von der Schuldfrage. Doch was können die deutschen Auslandsvertretungen tatsächlich leisten?

Bitte lesen Sie hierzu auf den Seiten des Auswärtigen Amtes weiter:
Haftbetreung im Ausland

Todesfall

Zu den schwierigsten Aufgaben unseres Lebens gehört es, sich von nahestehenden Menschen zu verabschieden. Wir möchten Ihnen deshalb einen Leitfaden mit auf den Weg geben, damit Sie neben Ihrer Trauer die Vielzahl von Aufgaben und Formalitäten bewältigen können. Wir haben die wesentlichen Schritte, welche bei einem Sterbefall in der Türkei unternommen werden sollten, übersichtlich für Sie auf den folgenden Seiten zusammengefasst.

Für eine würdige Bestattung eines geliebten Menschen als letzte Möglichkeit der Ehrerbietung ist eine Vielzahl von Formalitäten nach dem Todesfall zu erledigen:

Amtliche Formalitäten
Die amtlichen Formalitäten für eine christliche Beerdigung sind im Normalfall die gleichen wie für eine islamische Beerdigung. Zusätzlich bedarf es aber der Einsargung und der Organisation der kirchlichen Zeremonie.

Bestattung in der Türkei
Für eine Bestattung in der Türkei sind folgenden Informationen und gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:

Islamische Beerdigungen erfolgen in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt des Sterbefalles, eine christliche Bestattung dagegen lässt sich bei entsprechenden Bedingungen um mehrere Tage verschieben.

Der Wunsch nach einer christlichen Beerdigung in der Türkei sollte von den Angehörigen rechtzeitig mitgeteilt werden, damit die Hinterbliebenen vor überflüssigen Erschwernissen bewahrt bleiben und die Trauerfeier dem Willen des Verstorbenen entsprechend organisieren können.

In der Türkei kommt eine Feuerbestattung mit anschließender Urnenbeisetzung nicht in Frage. Auch wenn gemäß Artikel 224, 225 des türkischen Gesetzes für allgemeinen Gesundheitsschutz (Gesetz Nr. 1593) grundsätzlich unter bestimmten Voraussetzungen eine Baugenehmigung für ein Krematorium in der Türkei erteilt werden kann, sind diese bisher faktisch in der Türkei nicht vorhanden oder in Betrieb. Daher ist lediglich die Erdbestattung des Verstorbenen in einem Sarg möglich.

In der Türkei stehen die Friedhöfe fast ausschließlich unter städtischer Verwaltung. Für die Bereitstellung der letzten Ruhestätte ist das Friedhofsamt zuständig.

Für die Beerdigung eines Christen ist nicht die Staatsangehörigkeit, sondern die religiöse Glaubenszugehörigkeit, die im Personenstandsregister bzw. Taufschein eingetragen ist, maßgeblich.

Eine Beerdigung eines Christen auf einem islamischen Friedhof ist aus religiösen Gründen in der Türkei grundsätzlich nicht möglich. Es gibt jedoch auch Friedhöfe, auf denen Christen bestattet werden können.

Bestattung in Deutschland
Entscheiden sich die Angehörigen für eine Beisetzung in Deutschland, so müssen die Angehörigen die Überführung des Verstorbenen aus der Türkei nach Deutschland organisieren.

Die Überführung eines Toten aus dem Ausland kann sich vor allem dann schwierig gestalten, wenn keine Angehörigen vor Ort sind, um die notwendigen Formalitäten vor Ort regeln zu können. In solchen Fällen helfen und beraten die Mitarbeiter der deutschen Auslandsvertretungen. Sie unterstützen deutsche Staatsbürger dabei, ein Bestattungsunternehmen vor Ort auszuwählen und zu beauftragen. Dieses organisiert anschließend die Überführung.

Die Überführung eines Sarges kann mit wesentlichen Kosten verbunden sein. Die günstigere Variante der Feuerbestattung im Ausland mit anschließender Überführung der Totenasche in das Heimatland ist in der Türkei nicht möglich (siehe Erläuterung oben). Die Kosten der Überführung des Leichnams müssen die Angehörigen selbst tragen.

Falls der Verstorbene eine Auslandsreiseversicherung hatte, ist eine Anfrage hinsichtlich der Beteiligung an den Kosten einer Überführung des Leichnams sinnvoll.

Nachlass und Erbschein
In der Regel muss nach einem Todesfall der Nachlass des Verstorbenen abgewickelt werden. Um über das Vermögen des Verstorbenen verfügen zu können, benötigen die Erben einen Erbschein als Nachweis ihres Erbrechts. Mehr dazu erfahren Sie unter: Erbschaftangelegenheiten

Bestattungsunternehmer
Folgendem Dokument können Sie Unternehmen entnehmen, die Überführungen von Toten in die Bundesrepublik Deutschland durchführen: Bestattungsunternehmen
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Standesamtes I in Berlin, das für Geburts- und Sterbefälle für alle Deutschen im Ausland zuständig ist: Standesamt I in Berlin

Erdbeben/Krisenvorsorge

Hinweise zur Vorsorgeplanung finden Sie hier: Erdbeben und Krisenvorsorge

Betrugsfälle

„Gelegenheit macht Diebe“, sagt ein deutsches Sprichwort. Leider sind den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei in den vergangenen Jahren verschiedene Betrugsfälle bekannt geworden, von denen immer wieder auch deutsche Staatsangehörige betroffen sind. Wir möchten Ihnen im Folgenden einige der häufigsten Betrugsmaschen vorstellen, um Sie dafür zu sensibilisieren. Die Liste ist nicht abschließend, da der Fantasie der Täter bedauerlicherweise keine Grenzen gesetzt sind.

Betrügerische Gewinnversprechen am Telefon (Call-Center Betrug)
Stellen Sie sich vor, Sie erhalten einen Anruf von jemandem, der Ihnen sagt, Sie hätten bei einem Gewinnspiel etwas gewonnen. Einen höheren Geldbetrag, eine Reise oder ein neues Auto, zum Beispiel. Schön, oder? Nicht in diesem Fall.
Aus Call-Centern agierende Täter, die sich manchmal auch als Rechtsanwälte oder Notare ausgeben, informieren die Angerufenen über den angeblichen Gewinn. Die Täter geben vor, dass der Gewinn nur ausgezahlt werden kann, wenn der Gewinner in Vorleistung tritt. Es sollen im Voraus Gebühren, Steuern oder andere Kosten bezahlt werden. Eine Verrechnung mit dem Gewinn wird mit unterschiedlichsten Begründungen abgelehnt. Die Opfer sollen die Beträge beispielsweise überweisen, in bar an einen Abholer übergeben oder per Post ins Ausland versenden.
Unabhängig von der Zahlung erfolgt niemals eine Gewinnausschüttung – ein Gewinn existiert nicht!Dafür werden die Opfer jedoch häufig massiv unter Druck gesetzt, damit sie immer mehr Geld überweisen.
Besonders beliebte Opfer sind ältere Menschen, aber treffen kann es jeden. Wenn Sie oder jemand aus Ihrer Familie oder Ihrem Freundeskreis einen derartigen Anruf erhalten, ist daher Vorsicht geboten.

Betrug bei Einkäufen im Urlaub (insbesondere Teppiche, Schmuck)
Von dieser Art von Betrug sind besonders häufig Urlauber betroffen.

Hierbei verfolgen die Betrüger unterschiedliche Strategien:
Zum einen werden Deutsche, die während ihres Urlaubs in der Türkei bei Werksbesichtigungen oder sonstigen Gelegenheiten Schmuck, Teppiche und sonstige Gegenstände erworben haben, nach ihrer Rückkehr in das Bundesgebiet von vermeintlichen türkischen Zoll-, Steuerbeamten sowie Mitarbeitern der verkaufenden Unternehmen telefonisch kontaktiert. Hierbei wird ihnen vorgetäuscht, dass beim Kauf der jeweiligen Gegenstände eine Steuer nicht bezahlt worden sei, die nunmehr von den türkischen Steuerbehörden nachgefordert werde. Um mutmaßliche Schwierigkeiten mit den deutschen und türkischen Behörden zu vermeiden, werden die Urlauber sodann aufgefordert den fälligen, zumeist vierstelligen, Euro-Betrag, über einen Western Union Transfer in die Türkei zu überweisen. Gleichzeitig wird den Betroffenen in den meisten Fällen zugesichert, dass ihnen die nachgezahlte Steuer sowie die Transaktionskosten anschließend von dem verkaufenden Unternehmen zurückerstattet werden, was dann in der Folge unterbleibt.
Die gleiche Strategie wird mit dem in Aussicht-Stellen etwaiger Lotteriegewinne verfolgt (siehe hierzu auch die Informationen unter dem Stichwort „Betrügerische Gewinnversprechen am Telefon“). Hierbei werden deutsche Urlauber ebenfalls nach ihrer Rückkehr aus der Türkei telefonisch kontaktiert. Dabei wird ihnen ein Lotteriegewinn versprochen, den sie auf ihrer Reise gewonnen hätten. Um diesen Gewinn abzurufen sei es allerdings erforderlich, dass eine bestimmte Gebühr über Western Union in die Türkei überwiesen werde. Nach der erfolgten Überweisung wird der versprochene Gewinn nicht ausgezahlt.
Die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei empfehlen, in Fällen, in denen es zu derartigen Zahlungsaufforderungen in die Türkei kommt, diese zu unterlassen und sich an die zuständigen Polizeidienststellen oder Rechtsanwälte in Deutschland zu wenden.

Alle Angaben in diesem Text beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.


Weitere Informationen

Standesamt I in Berlin

Standesamt I in Berlin

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