Das Generalkonsulat Izmir wird am Dienstag, 18.02.2025, alle Wahlunterlagen, die bis Montag, 17.02.2025 um 17.00 Uhr hier eingehen, gesammelt per Kurier an die Poststelle des Auswärtigen Amts in Berlin versenden. Von dort werden die Sendungen dann unverzüglich auf dem üblichen Postweg deutschlandweit verschickt werden.
Alternativ können Sie Ihre Wahlunterlagen per Post oder per Express-Sendung direkt an das Wahlamt schicken. Dadurch entfällt der „Umweg“ über die Botschaft und das Auswärtige Amt in Berlin, so dass dieser Weg gegebenenfalls schneller sein könnte.
Sollten Sie sich für die Nutzung des Kurierweges über das Generalkonsulat für den Rückversand entscheiden, beachten Sie bitte, dass die Unterlagen spätestens am 17.02. hier vorliegen müssen. Sie können die Unterlagen montags-donnerstags zwischen 8:30 Uhr und 17:00 Uhr/ freitags zwischen 8:30 Uhr und 13:00 Uhr an der Pforte des Generalkonsulates abgeben/ abgeben lassen.
Für den Rückversand mittels amtlichem Kurier gilt: Das Generalkonsulat kann keine Haftung dafür übernehmen, dass die Sendung fristgerecht beim Wahlamt eingeht.
Der Amtsbezirk des Generalkonsulats Izmir umfasst die Provinzen Afyonkarahisar, Antalya, Aydın, Burdur, Denizli, Isparta, İzmir, Kütahya, Manisa, Muğla und Uşak. Für die Provinzen in Antalya, Burdur und Isparta unterhält das Genaralkonsulat eine Außenstelle in Antalya. In Bodrum steht Ihnen eine Honorarkonsulin zur Seite.
Generalkonsul Ralf Schröer
Als Leiter des Generalkonsulats Izmir freue ich mich, die traditionsreichen und vielfältigen Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei im Amtsbezirk zusammen mit dem Team des Generalkonsulats nach Kräften zu fördern.
Generalkonsul Ralf Schröer
Adresse und Öffnungszeiten
Für alle konsularischen Dienstleistungen ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Für die Buchung eines Termin fallen keine Gebühren an. Die Einschaltung einer Agentur ist nicht erforderlich.
Ausführliche Informationen zur Beantragung eines Visums können Sie hier nachlesen. Der Termin für die Antragstellung muss über unseren externen Dienstleister iDATA beantragt werden.
Die Terminvereinbarung für die Beantragung deutscher Pässe und Personalausweise, Beglaubigung von Kopien und Unterschriften für den deutschen Rechtsbereich, Namenserklärungen, Geburtsanzeigen, Führungszeugnisses, Ehefähigkeitszeugnis, konsularische Bescheinigungen erfolgt ausschließlich über das online Terminvergabesystem des Generalkonsulates.
Im Generalkonsulat Izmir können grundsätzlich keine Termine für die o.g. konsularischen Dienstleistungen per E-Mail oder telefonisch vereinbart werden.
Über das Büro der Honorakonsulin in Bodrum können ebenfalls Pass- oder Personalausweisanträge gestellt werden (Es fallen zusätzliche Gebühren an). In Bodrum können ebenfalls Kopien und Unterschriften für den deutschen Rechtsbereich beglaubigt werden. Die Terminvereinbarung mit dem Büro der Honorarkonsulin erfolgt per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass das Büro der Honorarkonsulin keine Auskunft in Visaangelegenheit erteilen oder Termine für die Beantragung eines Visums vergeben kann.
Sicherheitshinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass Taschen und sonstige Gegenstände aus Sicherheitsgründen nicht in das Gebäude mitgenommen werden können. Die Aufbewahrung ist in eigener Verantwortung sicherzustellen. Am Generalkonsulat bestehen keine Aufbewahrungsmöglichkeiten. Außerdem werden mitgeführte Mobiltelefone oder sonstige elektronische Geräte nur im ausgeschalteten Zustand in dafür vorgesehenen Schließfächern verwahrt.
Das Generalkonsulat bietet keine telefonischen Sprechzeitenfür allgemeine Auskünfte an. Telefonisch können keine Auskünfte in Visa- oder Passangelegenheiten erteilt werden. Ausführliche Informationen zu den einzelnen konsularischen Dienstleistungen stehen auf unserer Homepage zur Verfügung. Für konkrete Fragen im Einzelfall, steht ein Kontaktformular zur Verfügung.
Telefonnummer für Notfälle außerhalb der Öffnungszeiten
+90 (0) 532 283 36 34 (deutschsprachig, nur für Notfälle deutscher Staatsangehöriger, Festnahme, Todesfall, schwere Unfälle o.Ä. - keine Auskünfte zu Visa- oder Passangelegenheiten)
Zu Berichten türkischer Medien, für eine Arbeitsplatzsuche in Deutschland reiche ein Touristenvisum aus, teilen die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei mit:
Fachkräfte mit anerkanntem Hochschulabschluss oder anerkannter Berufsausbildung können ein nationales Visum zur Arbeitsplatzsuche für eine qualifizierte Beschäftigung beantragen. Verläuft die Arbeitsplatzsuche erfolgreich, kann ein Daueraufenthalt für die Beschäftigung als Fachkraft begründet werden. In diesem Fall ist eine Ausreise aus und Wiedereinreise nach Deutschland nicht notwendig.
Wird ein Aufenthalt mit einem Schengen-Visum zur Arbeitsplatzsuche genutzt, kann der Aufenthalt in Deutschland nach aktuellem Recht nicht verlängert werden und ein sich anschließender Daueraufenthalt ist nicht möglich. Die Person muss aus Deutschland ausreisen und dann ein Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in der Türkei beantragen.