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Beglaubigungen und Beurkundungen

Diverse Stempel an einer Halterung

Beglaubigung, © Photothek.de

Artikel

Brauchen Sie eine Beglaubigung einer Unterschrift oder einer Kopie? Oder wollen Sie ein Sperrkonto eröffnen für einen Sprachkurs oder ein Studium in Deutschland? Dann lesen Sie bitte hier weiter:

Allgemeine Hinweise

Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Hotline der für Sie örtlich zuständigen Auslandsvertretung und Termine zur Vorsprache können Sie online buchen:

Erreichbarkeit und Öffnungszeiten

Terminbuchung

Kopien

Bei einer Kopiebeglaubigung wird ein Vermerk angebracht, der bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Die deutschen Auslandsvertretungen können Kopiebeglaubigungen vornehmen, wenn das entsprechende Dokument für den Gebrauch in Deutschland bestimmt ist. Auch deutsche Honorarkonsuln können Kopiebeglaubigungen vornehmen.

Studenten, die in Deutschland studieren, und Studienbewerber, die sich die Kopiebeglaubigung für ihre Bewerbung an einer deutschen Hochschule benötigen, sind von der Gebühr befreit.

Studenten, die in Deutschland studieren, und Studienbewerber, die die Kopiebeglaubigung für ihre Bewerbung an einer deutschen Hochschule benötigen, sind von der Gebühr befreit. Bitte bringen Sie hierfür den Nachweis der deutschen Universität mit, dass die Unterlagen bereits zur Bewerbung in beglaubigter Fotokopie eingereicht werden müssen.

Sperrkonto

Möchten Sie, z.B. im Rahmen eines Visumantrages, ein Sperrkonto eröffnen und suchen Informationen bezüglich den Anforderungen an ein solches, wird zunächst auf das entsprechende Merkblatt 25: Sperrkonto in der Rubrik „Visa und Einreise“ verwiesen: Visa und Einreise

Einrichtung eines Sperrkontos
Wenn Sie sich entscheiden ein Sperrkonto einzurichten wird in der Regel eine Unterschriftsbeglaubigung sowie die Anfertigung einer beglaubigten Passkopie notwendig.
Bitte buchen Sie hierfür einen Termin bei Passstelle der für Ihren Wohnsitz zuständigen Auslandsvertretung über das Terminvergabesystem in der Kategorie Beglaubigung, Beurkundung oder Bescheinigung:

Terminvergabesystem

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin die folgenden Unterlagen mit:

  • Ihren gültigen Reisepass,
  • das Formular der Bank bei der das Sperrkonto eröffnet werden soll

Unterschriften

Bei einer Unterschriftsbeglaubigung unterschreiben Sie vor einem Konsularbeamten oder bestätigen gegenüber diesem, dass die Unterschrift auf einem mitgebrachten Dokument die Ihre ist. Die Auslandsvertretung bringt dann einen sogenannten Beglaubigungsvermerk an. Damit wird bestätigt, dass tatsächlich Sie unterschrieben haben.

Unterschriftsbeglaubigungen werden von Behörden und Institutionen bei bestimmten Rechtsgeschäften verlangt. In Deutschland nimmt die Unterschriftbeglaubigung ein Notar oder eine Behörde, beispielsweise das örtliche Bürgeramt, vor. Im Ausland können deutsche Konsularbeamte Unterschriften beglaubigen.

Eine Belehrung über die rechtliche Bedeutung des zu unterzeichnenden Dokuments findet bei einer Unterschriftsbeglaubigung nicht statt. In vielen Fällen ist die Unterschriftsbeglaubigung ausreichend, um ein Dokument rechtlich wirksam werden zu lassen. Manchmal bedarf es aber auch einer Beurkundung, weil eine rechtliche Belehrung gesetzlich vorgeschrieben ist.

Einige Beispiele für Unterschriftsbeglaubigungen sind im Folgenden aufgelistet:

  • Genehmigungserklärung: Erklärung, mit der ein Vertretener einen in Deutschland bereits unterzeichneten Vertrag im Nachhinein genehmigt;
  • Vollmachten: „einfache“ Vollmachten, in denen sich der Vollmachtgeber weniger stark bindet, z.Bsp. widerrufliche Vollmachten für ein einzelnes Rechtsgeschäft. Achtung, manche Vollmachten sind beurkundungsbedürftig.
  • Handelsregistereintragungen
  • Beantragung eines Führungszeugnisses. Lesen Sie hier: Führungszeugnisses
  • Erklärung zur Ausschlagung einer Erbschaft: Wenn Sie geerbt haben, aber die Erbschaft nicht annehmen möchten, weil beispielsweise der Nachlass überschuldet ist, müssen Sie die Erbschaft förmlich ausschlagen. Hierfür ist eine Unterschriftbeglaubigung notwendig. Näheres auf unserer Seite: Erbschaft
  • Für Unterschriftsbeglaubigungen bei Namenserklärungen oder Ehefähigkeitszeugnissen lesen Sie bitte auf den entsprechenden Seiten weiter: Namensführung Ehefähigkeitszeugnis

Zur Unterschriftsbeglaubigung bringen Sie bitte mit:

  • das zu unterzeichnende Dokument;
  • bei Genehmigungserklärungen: den bereits geschlossenen Vertrag;
  • ein gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild: deutschen oder türkischen Reisepass, deutschen Personalausweis oder türkischen Nüfus Cüzdanı, etc.
  • Falls Sie für einen Dritten oder für eine Firma unterschreiben: zusätzlich einen Nachweis (im Original oder beglaubigter Kopie) darüber, dass Sie berechtigt sind, für die Firma / die Person entsprechende Dokumente zu unterzeichnen.

Unterschriftsbeglaubigungen können (zu den gleichen Gebühren) auch von den deutschen Honorarkonsuln in der Türkei vorgenommen werden, sofern keine Grundstücksgeschäfte berührt sind.

Eine Unterschriftsbeglaubigung kann in der Regel auch durch einen türkischen Notar („Noter“) vorgenommen werden. Bitte klären Sie vorab mit der Stelle in Deutschland, der das Dokument vorgelegt werden soll, ob dies akzeptiert wird. Die Behörde in Deutschland, der das Dokument vorgelegt wird, kann dann zusätzlich auf Beschaffung einer „Apostille“ (türkisch „Apostil“ - siehe unter „Urkundenbeschaffung“ auf der Seite „Familienangelegenheiten“.

Vaterschaftsanerkennung, Zustimmungserklärung und Sorgeerklärung

Zuständige Stelle: Nach deutschem Recht kann diese Erklärung bei dem zuständigen Standesamt oder Jugendamt am Wohnort des Kindes (oder der Kindesmutter, falls das Kind noch nicht auf der Welt ist) in Deutschland abgegeben werden; oder aber bei einer deutschen Auslandsvertretung, falls der Vater im Ausland lebt. Die Erklärung kann bereits vor der Geburt des Kindes abgegeben werden. Sie muss beurkundet werden, das heißt, der Fall wird geprüft, dann wird eine Urkunde erstellt, und es erfolgt eine rechtliche Belehrung.

Zustimmungserklärung der Mutter: Damit die Vaterschaftsanerkennung wirksam wird, muss auch die Mutter zustimmen. Sie kann das entweder gleichzeitig tun, oder ihre Erklärung wird getrennt beurkundet - zum Beispiel dann, wenn ein Elternteil in der Türkei lebt und der andere in Deutschland.

Sorgerecht: Durch die Vaterschaftsanerkennung erhält der Vater in der Regel nicht das Sorgerecht für das Kind. Hierfür müssen die Eltern entweder eine Sorgeerklärung abgeben (die auch beurkundet werden muss) oder einander heiraten. Es kann auch eine gerichtliche Entscheidung über das Sorgerecht getroffen werden.

Nachname des Kindes: Durch die Vaterschaftsanerkennung erhält das Kind nach deutschem Recht nicht automatisch den Nachnamen des Vaters. Falls das Kind den Nachnamen des Vaters führen soll, müssen die Eltern zusätzlich noch eine Namenserklärung abgeben.

Türkische Vaterschaftsanerkennung: Wenn der Vater die Vaterschaft nach türkischem Recht anerkannt hat – was man in der Regel an der Eintragung des Kindes im Personenstandsregister des Vaters erkennt – ist diese Erklärung auch in Deutschland wirksam. Zum Nachweis kann ein Personenstandsregisterauszug mit Anmerkungen; Übersetzung und Apostille vorgelegt werden. Zusätzlich muss in den meisten Fällen aber trotzdem noch die Zustimmungserklärung der Mutter beurkundet werden.

Gebühren: Die Beurkundung von Vaterschaftsanerkennung, Zustimmungserklärung und Sorgeerklärung bei einer deutschen Auslandsvertretung ist gebührenpflichtig. Wenn bei der Beurkundung ein Dolmetscher anwesend ist, entstehen zusätzliche Gebühren.

Erforderliche Unterlagen: Eine Beurkundung muss vorbereitet werden, deswegen bitten wir Sie darum, die folgenden Unterlagen vorab in gut leserlicher Kopie an Ihre zuständige Auslandsvertretung zu schicken. Bitte geben Sie dabei unbedingt Ihre E-Mail Adresse und eine Rückrufnummer an:

Erreichbarkeit der Auslandsvertretungen

Von dem Vater (soweit zutreffend)

  • Türkische Identitätskarte (= Nüfus Cüzdanı) oder türkischer Reisepass. Wenn der Vater deutscher Staatsangehöriger ist, dann Reisepass oder Bundespersonalausweis
  • Internationalen Geburtsurkunde des Vaters – Formül A (=Uluslararası Doğum Kayıt Örneği – Formül A) oder deutsche Geburtsurkunde des Vaters
  • Wenn der Vater türkischer Staatsangehöriger ist oder war:
  • einen Personenstandsregisterauszug (= Nüfus Kayıt Örneği Tam Tekmil ve Vukuatlı), in dem das Kind – wenn möglich - bereits eingetragen ist
  • Wenn der Vater die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben hat: Einbürgerungsurkunde in Kopie
  • Wenn die Eltern nach der Geburt des Kindes geheiratet haben: Deutsche Heiratsurkunde oder internationale Heiratsurkunde Formul B (= Uluslararası Evlenme Kayıt Örneği – Formül B) in Kopie
  • Angaben über den Familienstand
  • Anschrift und Handy- und Festnetztelefonnummer

Von dem Kind (sofern bereits geboren)

  • Deutsche oder Internationalen Geburtsurkunde – Formul A („Uluslararası Doğum Kayıt Örneği – Formul A)
  • Kinderreisepass (soweit vorhanden) in Kopie
  • Angaben zur Staatsangehörigkeit

Von der Mutter (soweit zutreffend)

  • Meldebescheinigung mit Angabe über Anschrift, Familienstand, Geburtsort, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit
  • Wenn die Mutter türkische Staatsangehörige ist oder war einen Personenstandsregisterauszug (= Nüfus Kayıt Örneği Tam Tekmil ve Vukuatlı)
  • Reisepass oder Personalausweis in Kopie, bei Vorsprache der Mutter im Original
  • Wenn die Mutter in die deutsche Staatsangehörigkeit eingebürgert worden ist: Einbürgerungsurkunde in Kopie
  • Unterlagen über den Familienstand der Mutter, ggf. Scheidungsurteil
  • Vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen sind möglich. In diesem Fall benötigt die Botschaft einen Nachweis über die bestehende Schwangerschaft der Mutter und den errechneten Geburtstermin (Mutterpass oder ärztliches Attest).

Gebühren

Kopiebeglaubigung
Maximal 29,00 Euro pro Dokument
Unterschriftsbeglaubigung Vollmacht oder Genehmigungserklärung 56,00 Euro
Unterschriftsbeglaubigung auf Antrag Ehefähigkeitszeugnis 56,00 Euro (+ bis zu 29,00 Euro für Beglaubigung der Passkopien)
Namenserklärung 80,00 Euro (+ bis zu 29,00 Euro für Beglaubigung der Passkopien)
Konsularische Bescheinigung/Führungszeugnis 34,00 Euro
Beurkundung Vaterschaftsanerkennung/ Zustimmungserklärung/Sorgeerklärung
bis zu 220,00 Euro
Lebensbescheinigung Gebührenfrei (öff.-rechtl. Träger) oder 34,00 Euro (privater Träger)
Konsularische Bescheinigung

Mit Vorlage 34,00 Euro
Ohne Vorlage 70,00 Euro

Umsatzsteuerbescheinigung (Ausfuhr) 34,00 Euro
Aufnahme einer eidesstattlichen Versicherung bis zu 220,00 Euro

Informationen zu Beurkundungen, Beglaubigungen, Polizeiliches Führungszeugnis, Lebensbescheinigung finden Sie in hier! Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der deutschen Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.

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