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Kurzfilmwettbewerb 2024

11.07.2024 - Artikel

Ausschreibungsbedingungen für die Durchführung eines Kurzfilmwettbewerbs,
den die Deutsche Botschaft in diesem Jahr plant

Ausschreibungsbedingungen für die Durchführung eines Kurzfilmwettbewerbs,

den die Deutsche Botschaft in diesem Jahr plant

ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES AUFTRAGS

Anlässlich des 100. Jahrestages des Deutsch-Türkischen Freundschaftsvertrages im Jahr 2024 plant die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland einen Kurzfilmwettbewerb zum Thema „Deutsch-Türkische Freundschaft“. Die Vorbereitung, Organisation und Auswahl der Gewinner (die besten 3 Filme) wird im Rahmen einer Ausschreibung an eine Organisationsfirma vergeben. Die Höhe des Preisgeldes wird von der Deutschen Botschaft festgelegt. Die Auszahlung erfolgt direkt durch die Botschaft an die Preisträger.

UMFANG DER AUSSCHREIBUNG

(1) Das Unternehmen, das den Zuschlag erhält, bereitet die inhaltliche und visuelle Ankündigung des Wettbewerbs entsprechend dem vom Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Botschaft festgelegten Umfang und den Kriterien vor und kündigt ihn in den geeigneten Medien an.

(2) Das Unternehmen nimmt die am Wettbewerb teilnehmenden Filme digital entgegen, archiviert sie und prüft, ob die Teilnahmebedingungen erfüllt sind.

(3) Die Filme, die die Teilnahmebedingungen erfüllen, werden von einer vom Unternehmen zu bildenden fünfköpfigen Fachjury nach einem vorher festzulegenden Kriterienkatalog transparent bewertet.

(4) Das Unternehmen stimmt die Bekanntgabe der Preisträger und die Vorbereitung der Preisverleihung mit der Botschaft ab. Die Kosten der Preisverleihungszeremonie trägt die Botschaft.

(5) Die Unternehmen werden in ihren Angeboten ihre voraussichtlichen Ausgabenposten in Euro ausweisen.

(6) Da die Botschaft über eine Bescheinigung zur Mehrwertsteuerbefreiung verfügt, sind die Angebote abzüglich der Mehrwertsteuer bis spätestens 05.08.2024, 17:00 Uhr per E-Mail an pr-100@anka.diplo.de einzureichen.

EINZELHEITEN ZUR AUSWERTUNG DER ANGEBOTE UND ZU DEN ZAHLUNGSMODALITÄTEN

  • Alle eingereichten Angebote werden von einem Ausschuss bewertet, der vom Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Botschaft benannt wird.
  • Die Bewertung erfolgt nach Kriterien wie Preis, Zuverlässigkeit, Qualität der Leistung und Vorerfahrung in diesem Themenbereich.
  • Das Ergebnis der Ausschreibung wird den Firmen schriftlich mitgeteilt.
  • Nach Auswertung der Angebote wird ein Vertrag mit dem Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Botschaft geschlossen, in dem alle oben genannten Bedingungen schriftlich festgehalten sind.
  • Die Zahlung der Angebotssumme erfolgt in zwei Raten, die Hälfte bei Vertragsunterzeichnung, die andere Hälfte nach Abschluss des Auftrags.
  • Die Zahlungen sind in bar oder per Banküberweisung zu leisten.
  • Die Deutsche Botschaft behält sich bei Bedarf das Recht vor, diese Ausschreibung nach eigenem Ermessen zu widerrufen oder zurückzuziehen.
  • Sollte die Deutsche Botschaft aus irgendeinem Grund beschließen, die Ausschreibung nicht durchzuführen, haben die Unternehmen, die an der Ausschreibung teilgenommen haben, keinen Anspruch auf Entschädigung.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Ute Eke (Tel.: 0312-455 51 07).

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