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Reisepässe und Personalausweise

Reisepass

Reisepass und Geldscheine © colourbox

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Sie haben Fragen zur Beantragung eines deutschen Reisepasses/ Personalausweises? Antworten finden Sie auf dieser Seite oder in den FAQ

Allgemeine Informationen

Deutsche Pässe und Personalausweise können nur persönlich und mit Termin bei der für Ihren Wohnort in der Türkei zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt werden. Welche Auslandsvertretung für Ihren Wohnort in der Türkei zuständig ist, können Sie im Konsulatsfinder überprüfen. Pass und Personalausweisanträge können auch im Büro der Honorarkonsulinnen in Bodrum und Bursa angenommen werden. Bei den Honorarkonsulinnen fällt eine zusätzliche Servicegebühr an.
Die Termine werden ausschließlich über das Online-Terminvergabesystem der jeweiligen Auslandsvertretung vergeben. Eine Terminvereinbarung per E-Mail oder Telefon ist grundsätzlich nicht möglich. Für die Terminbuchung wird keine Gebühr erhoben.
Auf Grund der hohen Nachfrage kann es zu Wartezeiten bei der Terminbuchung kommen. Bitte kümmern Sie sich daher möglichst bereits 6 Monate vor Ablauf Ihres Ausweisdokumentes um die Beantragung eines neuen Dokumentes und die Terminvereinbarung.

Terminbuchung

Bearbeitungszeit und Gültigkeitsdauer

Die Bestellung eines Reisepasses oder Personalausweises bei der Bundesdruckerei in Deutschland und der Versand in die Türkei dauert in der Regel bis zu 6-8 Wochen ab Vorlage eines vollständigen Antrages. Die Auslandsvertretungen können grundsätzlich keine Haftung im Falle einer längeren Herstellungszeit oder einer Verzögerung bei der Lieferung übernehmen. Gegen Aufschlag kann der Reisepass im Expressverfahren beantragt werden. Ab Vervollständigung des Antrages dauert es in diesem Fall 2-3 Wochen, bis der Pass in der Türkei eintrifft.

Die Gültigkeit des Reisepasses bzw. Personalausweises für Personen ab 24 Jahren beträgt 10 Jahre, für Personen unter 24 Jahren 6 Jahre.

Online-Ausweisfunktion des Personalausweises

Alle deutschen Personalausweise sind mit einem Chip ausgestattet. Dadurch kann der Ausweis zur Identifizierung online verwendet werden. Weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion können Sie hier nachlesen: Personalausweisportal. Den Pin für die Verwendung der Ausweisfunktion wird Ihnen direkt bei der Beantragung eines neuen Personalausweises im Konsulat ausgehändigt.

Allgemeine Hinweise zur Bearbeitung

Bitte buchen Sie erst einen Termin, wenn Sie alle notwendigen Unterlagen vorbereitet haben. Die Unterlagen müssen im Original oder in beglaubigter Kopie vorgelegt werden. Elektronische Dokumente sowie Kopien von Ausweisdokumenten müssen ausgedruckt in Papierform mitgebracht werden. Bitte bringen Sie keine Unterlagen als Datei auf Ihrem Handy mit. Die Verwendung von Handys ist im Konsulat nicht gestattet.

Vorzulegende Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • bisheriger Reisepass/Personalausweis (bei Verlust: Verlustprotokoll der türkischen Polizei
  • zwei aktuelle biometrische Passfotos (3,5*4,5cm; Gesichtshöhe muss 70-80% des Bildes betragen, Achtung: Passfotos für türkische Ausweisdokumente sind in der Regel nicht verwendbar, da der Kopf zu klein ist! Passbildschablone);
  • falls ein deutscher Wohnort in einem Ihrer deutschen Ausweisdokumente eingetragen ist: Abmeldebestätigung vom letzten Wohnort in Deutschland;
  • falls Sie mit Wohnsitz in Deutschland gemeldet sind: deutsche Meldebestätigung aktuellen Datums; in diesem Fall verlängert sich die Bearbeitungszeit, und die Gebühr erhöht sich.
  • türkische Meldebestätigung aktuellen Datums (İkametgah/ Yerleşim Belgesi)
  • deutsche Geburtsurkunde/ Abstammungsurkunde bei Geburt in Deutschland/ ausländische Geburtsurkunde bei Geburt im Ausland (in der Türkei: Formül A)
  • ggf. Nachweis zur aktuellen Namensführung:
    o Eheschließung in Deutschland oder in der Türkei vor 01.05.2025: Bescheinigung über die Namensführung in der Ehe eines deutschen Standesamtes, deutsche Heiratsurkunde mit Nachweis der Ehenamensführung
    o Eheschließung in der Türkei nach dem 01.05.2025 und gewöhnlichem Aufenthalt in der Türkei: türkische Heiratsurkunde (Formül B)Eheschließung in der Türkei nach dem 01.05.2025 und gewöhnlichem Aufenthalt in der Türkei: türkische Heiratsurkunde (Formül B)
  • Nachweis des Aufenthaltsrechtes in der Türkei
    o türkische Aufenthaltserlaubnis (Ikametgah Tezkeresi),
    o Mavi Kart oder
    o türkische Kimlik/ türkischer Pass
  • ggf. deutsche Einbürgerungsurkunde oder Einbürgerungsurkunde der Eltern oder Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung
  • Personen türkischer Abstammung und doppelter Staatsangehörigkeit: Ausführlichen Auszug aus dem türkischen Personenstandsregister (Vatandaşlık Bilgisi İçeren Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği) mit Eintrag zur Staatsangehörigkeit und ggf. zur Staatsangehörigkeit des Elternteils, von welchem die deutsche Staatsangehörigkeit abgeleitet wird. Der Auszug darf nicht älter als 6 Monate sein.
    (Hinweis: Ein Auszug aus dem eDevlet ist nicht ausreichend, da dieser nicht den Eintrag zur Staatsangehörigkeit enthält.)
  • ggf. Auszug aus dem Mavi-Kart Register (Mavi Kartlıar Nüfus Kayıt Örneği)

Minderjährige – Reisepässe

Ein Personalausweis kann bereits ab Vollendung des 16. Lebensjahres selbstständig beantragt werden.
Der Antrag für ein nicht selbst antragsberechtigtes minderjähriges Kind muss von allen Sorgeberechtigten gemeinsam gestellt werden. Das Kind muss immer persönlich mit den Eltern in der Auslandsvertretung vorsprechen. Sollte ein sorgeberechtigtes Elternteil bei der Antragstellung nicht in die Auslandsvertretung kommen können, kann die Zustimmung durch eine von einem türkischen Notar beglaubigten Zustimmungserklärung (Muvafakatname) nachgewiesen werden.

Zusätzlich zu den für volljährige Antragstellende notwendigen Unterlagen muss Folgendes vorgelegt werden:

  • vollständig ausgefülltes und von beiden Eltern unterschriebenes Antragsformular
  • Ausweis- und Aufenthaltsdokumente der Eltern (deutscher Pass/Personalausweis, türkischer Ausweis=Nüfus Cüzdanı/Pass, Mavi-Kart oder Aufenthaltserlaubnis)
  • ggf. Bescheinigung der Ehenamensführung der Eltern von einem deutschen Standesamt
  • ggf. deutsche Heiratsurkunde der Eltern bei Eheschließung in Deutschland/ türkische Heiratsurkunde der Eltern bei Eheschließung in der Türkei (Formül B – das Aile/ Evlenme Cüzdanı ist nicht ausreichend)
  • ggf. Nachweis der Anerkennung der Vaterschaft (Tanıma/ deutsche Vaterschaftsanerkennung), wenn die Eltern nicht verheiratet sind

Wird der Antrag nicht von beiden Sorgeberechtigten gemeinsam gestellt:

  • von einem türkischen Notar beglaubigte Zustimmungserklärung des anderen Elternteils oder
  • Nachweis des alleinigen Sorgerechtes, wenn der Antrag nicht von den Sorgeberechtigten gemeinsam gestellt wird:o Negativbescheinigung eines deutschen Jugendamtes, bei Geburt in Deutschland o Sterbeurkunde des zweiten Elternteils o deutsches Sorgerechtsurteilo türkisches Sorgerechtsurteil: Achtung - sollte ein Elternteil deutscher Staatsangehöriger sein und das Sorgerecht einem Elternteil im Rahmen eines Scheidungsurteils von einem türkischen Gericht entschieden worden sein, muss die Ehescheidung zunächst von den deutschen Behörden anerkannt werden. Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie auf der Seite Hauptstadtportal Berlin: Abteilung Justiz -Anerkennung ausländischer Entscheidungen

Verlust oder Diebstahl eines deutschen Ausweisdokuments – Reiseausweis als Passersatz

Sollte Ihr deutscher Pass oder Personalausweis gestohlen werden oder verloren gehen, zeigen Sie dies bitte umgehend bei der türkischen Polizei an (Kayıp Çalıntı Raporu). Wenn Sie in der Türkei leben, buchen Sie bitte anschließend einen Termin bei der für Ihren Wohnort in der Türkei zuständigen Auslandsvertretung zur Beantragung eines neuen Passes/Personalausweises.
Sollten Sie sich nur vorübergehend als z.B. Tourist oder Geschäftsreisender in der Türkei aufhalten und ein Ausweisdokument für die geplante Rückreise zu Ihrem Wohnort nach Deutschland benötigen, besteht die Möglichkeit, kurzfristig einen Reiseausweis als Passersatz zu beantragen. Dieses Dokument ist maximal vier Wochen gültig und ermöglicht ausschließlich die Rückreise nach Deutschland.
Bitte kontaktieren Sie zunächst die Passstelle der Ihrem Aufenthaltsort in der Türkei nächstgelegene Auslandsvertretung (Konsulatfinder) oder das Büro der Honorarkonsulin in Bodrum über das Kontaktformular auf der Homepage.
Bitte teilen Sie in der Nachricht folgende Informationen mit:

  • Ihre Personaldaten (vollständiger Name, Geburtsdatum und -ort und Wohnort)
  • Name der Behörde, die das verlorene Ausweisdokument ausgestellt hat
  • geplante Reisedaten
  • Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer in der Türkei)

Die Auslandsvertretung wird zwecks Identitätsprüfung die deutschen Behörden kontaktieren und Sie über das weitere Verfahren zur Antragstellung informieren. Sobald Ihre Identität und die deutsche Staatsangehörigkeit geklärt wurden, kann ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt werden.

Zur Beantragung eines Reiseausweises als Passersatz müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Verlust oder Diebstahlsprotokoll der türkischen Polizei (Kayıp Çalıntı Raporu)
  • zwei aktuelle Passfotos (3,5cm*4,5 cm)
  • ggf. bei Minderjährigen – amtlich bestätigte Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils (vom Bürgeramt in Deutschland oder vom türkischen Notar bestätigt)
  • Personen türkischer Abstammung und doppelter Staatsangehörigkeit: Ausführlichen Auszug aus dem türkischen Personenstandsregister (Vatandaşlık Bilgisi İçeren Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği) mit Eintrag zur Staatsangehörigkeit und ggf. zur Staatsangehörigkeit des Elternteils, von welchem die deutsche Staatsangehörigkeit abgeleitet wird.
  • Hinweis: Ein Auszug aus dem sog. e-Devlet System ist nicht ausreichend, da dieser nicht den Eintrag zur Staatsangehörigkeit enthält.
  • Nachweise, die die Identität klären (z.B. Führerschein, Bank-/Versicherungskarten, Passkopie)
  • Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit (z.B. Einbürgerungsurkunde)
  • Gebühr in bar in Euro (55 Euro) oder eine für den internationalen Zahlungsverkehr zugelassene Kreditkarte. Der Kreditkarteninhaber muss persönlich anwesend sein: Gebührenübersicht

Wohnortänderung

Bitte beachten Sie, dass in den Generalkonsulaten Izmir und Istanbul aus technischen Gründen aktuell keine Wohnortänderung im Personalausweis vorgenommen werden kann.

Zur Änderung Ihres Wohnortes im Pass- oder Personalausweis buchen Sie bitte einen Termin. Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • alle deutschen Ausweisdokumente (Pass, Personalausweis, Zweitpass)
  • Abmeldebestätigung des letzten Wohnortes in Deutschland, sofern kein ausländischer Wohnort im Ausweisdokument eingetragen ist
  • türkische Meldebestätigung aktuellen Datums
  • Nachweis des Aufenthaltstitels in der Türkei: Aufenthaltserlaubnis, Mavi-Kart oder türkischer Ausweis (Nüfus Cüzdanı)
  • Personen türkischer Abstammung und doppelter Staatsangehörigkeit: Ausführlichen Auszug aus dem türkischen Personenstandsregister (Vatandaşlık Bilgisi İçeren Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği mit Eintrag zur Staatsangehörigkeit und ggf. zur Staatsangehörigkeit des Elternteils, von welchem die deutsche Staatsangehörigkeit abgeleitet wird).

Gebühren

Die Ausstellung eines Passes und eines Personalausweises ist gebührenpflichtig. Die Gebühr muss bei Antragstellung in bar in Euro (Türkische Lira werden nicht akzeptiert) oder mit einer für den internationalen Zahlungsverkehr zugelassenen Kreditkarte gezahlt werden. Der Kreditkarteninhaber muss persönlich anwesend sein, und auf der Kreditkarte muss die Kartennummer und der Name des Karteninhabers aufgedruckt sein.

GEBÜHREN
Mit Wohnsitz im Konsularbezirk und Abmeldung aus Deutschland OHNE Wohnsitz im Konsularbezirk oder bestehende Anmeldung in Deutschland
Reisepass unter 24 Jahren 70,00 Euro 110,00 Euro
Reisepass ab 24 Jahren 105,00 Euro 175,00 Euro
Expresszuschlag Reisepass

30,00 Euro (ab 24 Jahre)

35,00 Euro (unter 24 Jahre)

70,00 Euro
Zuschlag 48 Seiten 25,00 Euro 105,00 Euro
Vorläufiger Reisepass 70,00 Euro

30,00 Euro (ab 24 Jahre)

35,00 Euro (unter 24 Jahre)

Reiseausweis zur Rückkehr 55,00 Euro 25,00 Euro
Personalausweis unter 24 Jahre 65,00 Euro 70,00 Euro
Personalausweis ab 24 Jahre 80,00 Euro 55,00 Euro
Wohnortänderung Pass/Personalausweis gebührenfrei 65,00 Euro
Servicegebühr für die Annahme
eines Pass- oder Personalausweisantrages durch einen Honorarkonsul:in
85,00 Euro 80,00 Euro

Um Barzahlungen zu ermöglichen, wurden die Gebühren auf volle 5,00 Euro gerundet.

Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der deutschen Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.


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