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Passangelegenheiten

FAQ

Vielleicht ist Ihre Frage ja hier bereits beantwortet:

FAQ

Die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei stellen biometrische Reisepässe, sowie vorläufige Reisepässe, Personalausweise und Reiseausweise zur Rückkehr für deutsche Staatsangehörige auf Antrag aus. Für deutsche Kinder unter 12 Jahren kann an Stelle eines Reisepasses auch ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Deutschland unterhält in der Türkei vier Vertretungen. Bitte nehmen Sie sich die Zeit um herauszufinden, welche Vertretung für Sie zuständig ist. Näheres finden Sie auf unserer Seiten:

Erreichbarkeit und Öffnungszeiten.

Pässe und Ausweise.

Ja. Sie können sich bei der Antragstellung nicht vertreten lassen. Falls es um einen Pass oder Personalausweis für ein minderjähriges Kind geht, müssen die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) das Kind begleiten. Falls einer der Sorgeberechtigten verhindert ist, kann er gegenüber einem türkischen oder deutschen Notar oder dem deutschen Bürgeramt (bei Aufenthalt in Deutschland) eine Erklärung abgeben, dass er mit der Passbeantragung einverstanden ist. Diese Erklärung muss bei Antragstellung vorgelegt werden.

Die Bearbeitungsdauer für einen biometrischen Reisepass beträgt in der Regel zehn Wochen. Es gibt außerdem die Möglichkeit gegen einen Aufpreis einen Expresspass zu beantragen. Die Bearbeitungsdauer beträgt dann drei bis vier Wochen, in Einzelfällen aufgrund von Verzögerungen auf dem Postweg, für die die deutschen Auslandsvertretungen keine Verantwortung übernehmen können, auch länger.Sobald der zuständigen Auslandsvertretung Ihr vollständiger Antrag vorliegt, wird dieser an die Bundesdruckerei weitergeleitet. Dort wird Ihr neuer Reisepass in einem maschinellen Verfahren hergestellt. Die Bearbeitungsdauer kann nicht beeinflusst werden. Bitte beantragen Sie daher Ihren neuen Reisepass rechtzeitig.

Wenn Sie dringend reisen müssen und bereits absehen können, dass Ihr neuer Reisepass nicht rechtzeitig fertig werden wird, wenden Sie sich bitte an die zuständige Auslandsvertretung, um sich nach der Möglichkeit der Beantragung eines Ersatzdokuments zu erkundigen.

Biometrische Reisepässe und Personalausweise sind für Antragssteller unter 24 Jahren sechs Jahre gültig, Antragssteller ab Vollendung des 24. Lebensjahres erhalten einen Reisepass mit zehnjähriger Gültigkeit.

Kinderreisepässe können für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur noch mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten ausgestellt werden. Auch können Verlängerung der Gültigkeitsdauer ab dem 1. Januar 2021 maximal zwölf Monate betragen. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.


Nein, Reisepässe können nicht verlängert werden. Stattdessen muss ein neuer Reisepass beantragt werden.

Wenn Sie volljährig und geschäftsfähig sind, unterschreiben Sie selbst. Sie können sich bei der Antragstellung auch nicht vertreten lassen. Bei Minderjährigen unterschreiben die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern), bei geschäftsunfähigen Erwachsenen unterschreibt der rechtliche Vertreter. Einzige Ausnahme ist der Personalausweis – dieser kann auch schon von Minderjährigen ab sechzehn beantragt werden, ohne, dass die Eltern bei der Antragstellung mitwirken müssen. Falls ein Sorgeberechtigter bei der Antragstellung verhindert ist, kann er gegenüber einem deutschen oder türkischen Notar oder einer deutschen Behörde (Bürgeramt, Rathaus, etc.) eine beglaubigte Einverständniserklärung abgeben, die dann zusammen mit den übrigen Unterlagen vorgelegt werden muss.

Ja, wenn das Dokument noch nicht zu lange abgelaufen ist. Die Türkei ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Bei der Einreise und Rückreise kann der Reisepass, der vorläufige Reisepass, der Personalausweis oder der Kinderreisepass auch seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein, nicht jedoch der vorläufige Personalausweis.

Bitte beachten Sie, dass bei Einreise mit einem Reisepass dieses Dokument noch mindestens über eine leere Seite verfügen muss.

Nein. Eine Eintragung von Kindern in die Pässe der Eltern ist nicht möglich. Für jedes Kind muss ein eigener Reisepass oder Kinderreisepass beantragt werden.

Ja, seit Ende Januar 2013 können auch Personalausweise bei den deutschen Auslandsvertretungen beantragt werden.


Nein. Es muss auf jeden Fall ein neuer Reisepass beantragt werden. Falls Sie sehr viel reisen und dies auch anhand geeigneter Unterlagen nachweisen können, kann Ihnen eventuell ein Zweitpass ausgestellt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Reisepass mit 48 Seiten zu beantragen. Die Passgebühr erhöht sich in diesem Fall um 22,00 Euro.

Nein. Die Gebühr kann ausschließlich in Euro oder mit Kreditkarte bezahlt werden. Sie muss bei Antragstellung vollständig bezahlt werden. Über die Höhe und die Zusammensetzung der Gebühr können Sie sich unter dem Stichwort „Gebühren“ informieren.

Die deutschen Auslandsvertretungen verlangen alle Unterlagen, die zur vollständigen Prüfung des Antrags erforderlich sind. Da die Prüfung bei Personen, die im Ausland leben in der Regel etwas anspruchsvoller ist, insbesondere dann, wenn diese auch im Ausland geboren wurden, geheiratet haben oder sich scheiden ließen, sind in der Regel mehr Unterlagen erforderlich. Selbstverständlich gehen die deutschen Auslandsvertretungen dabei sorgfältig und vertraulich mit Ihren Unterlagen um. Originalurkunden werden Ihnen wieder ausgehändigt und lediglich Kopien davon zur Akte genommen. Falls Sie schon einmal einen Pass von der gleichen Auslandsvertretung, bei der Sie nun Ihren Pass/Personalausweis beantragen, erhalten haben, sind in der Regel weniger Unterlagen erforderlich. Bitte fragen Sie bei Bedarf einfach nach.

Ja, es sind Originalunterlagen vorzulegen.

Nein. Alle Unterlagen müssen vollständig vorgelegt werden, bevor der Antrag abschließend bearbeitet werden kann. Sie können ein fehlendes Dokument aber bei Bedarf nachreichen.

Nein. Es genügt, wenn Sie das Dokument per Post, Fax oder E-Mail (nur JPEG oder PDF-Format) übersenden. Für Originaldokumente, die auf dem Postweg verloren gehen, übernehmen die deutschen Auslandsvertretungen keine Haftung.

In Notfällen kann Ihnen innerhalb weniger Tage ein vorläufiger Reisepass mit begrenzter Gültigkeitsdauer (bis zu einem Jahr) ausgestellt werden. Zusätzlich zur Vorlage der für einen regulären Passantrag erforderlichen Unterlagen bitten wir um Vorlage geeigneter Nachweise, aus denen der dringende, unaufschiebbare Reisegrund hervorgeht.

Bitte nehmen Sie in eiligen Fällen zunächst Kontakt mit der zuständigen Vertretung auf. Bitte beachten Sie jedoch, dass der vorläufige Reisepass nicht von allen Ländern als Einreisedokument akzeptiert wird. Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes finden Sie hier:

Erreichbarkeit und Öffnungszeiten

Reise- und Sicherheitshinweise



Bitte beschaffen Sie sich, wenn möglich, einen Polizeibericht, der die Umstände des Verlusts erläutert. In jedem Fall müssen Sie bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung in der Türkei ein neues Reisedokument beantragen. Füllen Sie bitte die Verlustanzeige vollständig aus und reichen diese zusammen mit dem Polizeibericht und den übrigen erforderlichen Unterlagen bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung ein, wenn Sie den neuen Reisepass beantragen:

Auslandsvertretungen in der Türkei


Die Rückreise von der Türkei nach Deutschland ist entweder mit einem deutschen Reisepass oder mit dem Personalausweis möglich (solange diese nicht länger als ein Jahr abgelaufen sind, siehe Frage 10.). Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft, ob man Sie dort mit dem abgelaufenen Reisepass, bzw. dem Personalausweis mitnimmt.

Falls Sie weder über einen Reisepass noch über einen Personalausweis verfügen, kann Ihnen die Ihrem Aufenthaltsort nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung auf Antrag einen sog. „Reiseausweis als Passersatz“ ausstellen. Bitte beschaffen Sie sich, wenn möglich, einen Polizeibericht und füllen Sie die Verlustanzeige sowie das Antragsformular vollständig aus. Vor Ausstellung des „Reiseausweises als Passersatz“ (3 Passfotos werden benötigt) ist meist eine Rückfrage beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes erforderlich. Es empfiehlt sich daher, im Reisegepäck stets eine Kopie des Reisepasses mitzuführen. Bitte beachten Sie, dass der „Reiseausweis als Passersatz“ lediglich die Rückkehr nach Deutschland ermöglicht, nicht jedoch die Weiterreise.

Bitte kontaktieren Sie bei Passverlust Ihre Auslandsvertretung um abzusprechen, welche Vorgehensweise in Ihrem Fall angezeigt ist:

Erreichbarkeit und Öffnungszeiten

Ja, denn der Ehename wurde irrtümlich in Ihren Pass/Personalausweis eingetragen. Das kommt manchmal vor, vor allem dann, wenn die ausstellende Behörde wenig Erfahrungen mit im Ausland geschlossenen Ehen haben. Es ist aber kein Problem, die Namenserklärung nachzuholen. Bitte denken Sie nur daran, gegebenenfalls einen zweiten Termin zu buchen und bringen Sie die notwendigen Unterlagen, sowie die Gebühr mit.

Falls Sie in der Türkei geheiratet haben und noch keine Namenserklärung abgegeben haben, müssen Sie und Ihr Ehepartner gegenüber der zuständigen Auslandsvertretung zuerst eine Ehenamenserklärung abgeben. Danach können Sie einen Pass / Personalausweis auf den neuen Namen beantragen.

Wenn ein Elternteil (im Rechtssinne) bei der Geburt des Kindes die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist das Kind automatisch deutscher Staatsangehöriger oder deutsche Staatsangehörige, egal, wo es zur Welt kommt. Eine Anmeldung bei einer deutschen Auslandsvertretung oder anderen deutschen Behörde ist nicht erforderlich. Sie können für Ihr Kind einen Kinderreisepass, biometrischen Reisepass oder Personalausweis beantragen, Bei kleinen Kindern empfiehlt sich in der Regel der Kinderreisepass (es sei denn, sie planen eine Reise in die USA oder ein anderes Land, dass nur biometriefähige Pässe akzeptiert). Der Pass muss nicht innerhalb einer bestimmten Frist nach der Geburt des Kindes beantragt werden, aber Sie sollten rechtzeitig vor der ersten geplanten Reise zu uns kommen.

Die meisten Menschen erwerben ihre Staatsangehörigkeit/en schon bei der Geburt durch Abstammung von einem Elternteil, der im Besitz der betreffenden Staatsangehörigkeit ist. Wenn beispielsweise ein Ehepaar, bei dem einer der Partner die deutsche und der andere die türkische Staatsangehörigkeit besitzt, ein Kind bekommt, erhält dieses Kind automatisch beide Staatsangehörigkeiten und kann auch Pässe beider Länder bekommen.

Eine zweite (weitere) Staatsangehörigkeit kann aber auch durch Einbürgerung, durch Geburt in dem betreffenden Land oder – in einigen wenigen Fällen (nicht in Deutschland) durch Eheschließung erworben werden.

Wenn Sie ein Interesse daran haben, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, oder sich nicht sicher sind, ob Sie möglicherweise deutsche Staatsangehörige /deutscher Staatsangehöriger sind, lesen Sie bitte auf unserer Seite Staatsangehörigkeit weiter.

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