Sperrkonto
Der Lebensunterhalt kann im Visumverfahren für Bildungsaufenthalte durch die Einrichtung eines Sperrkontos oder durch Vorlage einer deutschen Verpflichtungserklärung nachgewiesen werden. Hinsichtlich des Anbieters für die Einrichtung des Sperrkontos haben Sie freie Wahl.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.