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Merkblatt 34: Schulbesuch

Schulbesuch

Schulbesuch © GK istanbul

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1. Welche Unterlagen brauche ich?

  • Antragsformular. Ab vollendetem 18. Lebensjahr unterschreiben Sie das Formular selbst, bei Kindern unterschreiben die Inhaber der elterlichen Sorge.
  • Visumgebühr: i.d.R. 75,00 Euro; für Kinder von 0 bis 17 Jahren: i.d.R. 40,00 Euro.
  • Gültiger Reisepass und Kopie der Passdatenseite (Seite mit Ihrem Foto)
  • 1 Passfoto: Die Fotos müssen biometrisch sein. Sie dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Sie müssen 35 x 45 Millimeter groß sein. Weitere Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier.
  • Ausgefülltes UPS- und Kontaktformular

Bitte bringen Sie zusätzlich die folgenden Unterlagen im Original und in zweifacher Kopie mit. Bitte bringen Sie deutsche Übersetzungen der türkischen Unterlagen mit.

  • Schreiben der aufnehmenden Schule (eine öffentlich/staatlich anerkannte Schule mit int. Ausrichtung ODER eine Schule, die nicht mehrheitlich durch öffentliche Mittel finanziert wird und die auf internationale oder ausländische oder staatlich anerkannte Abschlüsse vorbereitet)
  • Nachweise zu Lebensunterhaltssicherung
  • notarielle Zustimmung der Eltern zur dauerhaften Einreise nach Deutschland und dauerhaften Aufenthalt (Muvafakatname). Einen Formulierungsvorschlag finden Sie hier.
  • Vollständiger Auszug aus dem Personenstandsregister („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“) mit amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“)
  • Erklärung, welche konkrete Person während des Schulbesuchs in Deutschland für Sie verantwortlich sein wird; bitte vollständige und aktuelle Kontaktdaten angeben.
  • Nachweis einer Krankenversicherung
    Im Visumverfahren ist der Nachweis einer privaten Krankenversicherung (oft bezeichnet als Incoming-Versicherung) erforderlich, die für die gesamte Visumdauer (365 Tage) gültig ist. Die Versicherung muss mindestens eine Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung umfassen und darf nicht auf Notfälle beschränkt sein. Eine Reisekrankenversicherung ist daher i.d.R. nicht ausreichend. Informieren Sie sich im Einzelnen bei Ihrer Versicherung oder z.B. bei Ihrem Sperrkontoanbieter.

    WICHTIG: Ohne Krankenversicherungsschutz können im Ernstfall keine angemessenen medizinischen Behandlungen gewährleistet werden. Wir empfehlen dringend, sich nach der Einreise in Deutschland (falls zutreffend) so schnell gesetzlich oder anderweitig langfristig privat zu versichern.

Hinweis: eine Einreise zum Schulbesuch ist in der Regel erst ab der neunten Klassenstufe erlaubt. In der Schulklasse muss zudem eine Zusammensetzung aus verschiedenen Staatsangehörigkeiten gewährleistet sein.

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