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Merkblatt 23F: Forscher, Wissenschaftler etc.

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1. Welche Unterlagen brauche ich?

  • Antragsformular. Ab vollendetem 18. Lebensjahr unterschreiben Sie das Formular selbst, bei Kindern unterschreiben die Inhaber der elterlichen Sorge.
  • Visumgebühr: i.d.R. 75,00 Euro; für Kinder von 0 bis 17 Jahren: i.d.R. 40,00 Euro.
  • Gültiger Reisepass und Kopie der Passdatenseite (Seite mit Ihrem Foto)
  • Passfoto: Die Fotos müssen biometrisch sein. Sie dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Sie müssen 35 x 45 Millimeter groß sein. Weitere Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier.
  • Ausgefülltes UPS- und Kontaktformular

Bitte bringen Sie zusätzlich die folgenden Unterlagen im Original und in zweifacher Kopie mit. Bitte bringen Sie deutsche Übersetzungen der türkischen Unterlagen mit.

  • Aufnahmevereinbarung (oder entsprechender Vertrag):
  1. Aufnahmevereinbarung nach § 18d AufenthG, unterschrieben von der Forschungseinrichtung und Antragsteller*in
    ODER
  2. entsprechender Arbeitsvertrag, der die Angaben nach § 18d Absatz 1 Satz 1 AufenthG, § 38f Absatz 1 AufenthV enthält
  • Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG – Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots (siehe unter „Erwerbstätigkeit: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis und Belehrungen“)
  • Nachweis über Hochschulabschluss (Kopie des Diploms sowie Studienabschlussbescheinigung mit Barcode (eDevlet)
  • Nachweis über die Finanzierung des Aufenthaltes:
    • Angabe des Bruttogehalts in der Aufnahmevereinbarung oder im Arbeitsvertrag
    • Zusage über Stipendium
      ODER
  • Nachweise über Eigenfinanzierung. Die folgenden Optionen stehen gleichberechtigt nebeneinander:
    • Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto in Deutschland.
    • Vorlage einer Verpflichtungserklärung nach den §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz, die bei einer deutschen Ausländerbehörde abgegeben wurde. Die Verpflichtungserklärung muss den Vermerk „Bonität nachgewiesen“ und die Angabe des Aufenthaltszweckes „Forschungsaufenthalt“ bzw. „Forscher/in“ enthalten.
  • wenn von der deutschen Forschungseinrichtung das Gehalt gezahlt wird: Versicherung für 15 Tage ab Einreise
    ODER
    wenn Aufenthalt durch Stipendium oder eigene Mittel finanziert wird: Versicherung für den gesamten Zeitraum des Aufenthalts

2. Falls Sie mit Familie reisen möchten, legen Sie bitte folgende Unterlagen zusätzlich vor:

Für Ihren Ehepartner:

  • Internationale Heiratsurkunde („Formül B“, Hinweis: eine Apostille ist bei dieser Urkunde nicht erforderlich)
  • Auszug aus dem Personenstandsregister des nachziehenden Ehepartners („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“) im Original und mit Übersetzung. Die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse (z.B. Vorehen, Scheidungen, Kinder, Eltern, staatsangehörigkeitsrechtliche Ereignisse) enthalten. Wenn Sie den Auszug mit Barcode vorlegen, ist kein Original notwendig.
  • Falls zutreffend: Vollständige Scheidungsurteile der letzten Ehe beider Ehegatten mit Rechtskraftvermerk, Apostille und mit Übersetzung auf Deutsch; falls zutreffend Anerkennung für den deutschen Rechtsbereich; internationale Sterbeurkunde („Formül C“)
  • Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung

Für Ihre Kinder:

  • Internationale Geburtsurkunde („Formül A“, Hinweis: eine Apostille ist bei dieser Urkunde nicht erforderlich)
  • Auszug aus dem Personenstandsregister des nachziehenden Kindes („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“) im Original und mit deutscher Übersetzung, die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse enthalten. Wenn Sie den Auszug mit Barcode vorlegen, ist kein Original notwendig.
  • Falls zutreffend: gerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht (z.B. im Scheidungsurteil) mit Apostille und Übersetzung auf Deutsch
  • Wenn ein mitsorgeberechtigter Elternteil in der Türkei verbleibt: notariell beurkundete Einverständniserklärung zum dauerhaften Aufenthalt des Kindes in Deutschland mit Übersetzung auf Deutsch
  • Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung

Für Ihre Eltern bzw. Schwiegereltern:

  • Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses mit der Fachkraft
    • Ggf. Geburtsurkunde der Fachkraft oder des Ehegatten der Fachkraft
    • Heiratsurkunde der Fachkraft und des Ehegatten der Fachkraft (wenn Schwiegereltern der Fachkraft nachziehen)
    • Auszug aus dem Personenstandsregister der nachziehenden Eltern bzw. Schwiegereltern („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“) im Original mit deutscher Übersetzung. Die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse enthalten. Wenn Sie den Auszug mit Barcode vorlegen, ist kein Original notwendig.
  • Passkopie der Fachkraft
  • Nachweise, wo Sie im Bundesgebiet leben werden (z.B. vorläufiger Mietvertrag)
  • Nachweise, wie der Lebensunterhalt im Bundesgebiet gesichert werden soll (z.B. Rentenbescheid, Kontoauszüge, u.a.)
  • Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung
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