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Merkblatt 14F: Entsendung
1. Welche Unterlagen brauche ich?
- Antragsformular. Ab vollendetem 18. Lebensjahr unterschreiben Sie das Formular selbst, bei Kindern unterschreiben die Inhaber der elterlichen Sorge.
- Visumgebühr: i.d.R. 75,00 Euro; für Kinder von 0 bis 17 Jahren: i.d.R. 40,00 Euro.
- Gültiger Reisepass und Kopie der Passdatenseite (Seite mit Ihrem Foto)
- Passfoto: Die Fotos müssen biometrisch sein. Sie dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Sie müssen 35 x 45 Millimeter groß sein. Weitere Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier.
- Ausgefülltes UPS- und Kontaktformular
Bitte bringen Sie zusätzlich die folgenden Unterlagen im Original und in zweifacher Kopie mit. Bitte bringen Sie deutsche Übersetzungen der türkischen Unterlagen mit.
- Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot
- Vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ und Zusatzblatt B zur Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG – Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots
- Bestätigung Ihres türkischen Arbeitgebers über die Entsendung inkl. Angabe Ihres Gehalts in Euro
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Nachweise über Ihre Qualifikation (Hochschulabschlüsse, Zertifikat von Berufsausbildungen)
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Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeit, z.B. Arbeitgeberbescheinigungen, Zeugnisse, SGK-Verlauf mit Barcode
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Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung
2. Falls Sie mit Familie reisen möchten, legen Sie bitte folgende Unterlagen zusätzlich vor:
Für Ihren Ehepartner:
WICHTIGER HINWEIS bei Internationalem Personalaustausch: Ehegattennachzug ist in der Regel nur möglich, wenn die Entsendung länger als ein Jahr dauert und die Ehe schon bestand, bevor der Ehepartner das Visum erhalten hat.
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Internationale Heiratsurkunde („Formül B“, Hinweis: eine Apostille ist bei dieser Urkunde nicht erforderlich)
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Auszug aus dem Personenstandsregister des nachziehenden Ehepartners („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“) im Original und mit Übersetzung. Die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse (z.B. Vorehen, Scheidungen, Kinder, Eltern, staatsangehörigkeitsrechtliche Ereignisse) enthalten. Wenn Sie den Auszug mit Barcode vorlegen, ist kein Original notwendig.
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Falls zutreffend: Vollständige Scheidungsurteile der letzten Ehe beider Ehegatten mit Rechtskraftvermerk, Apostille und mit Übersetzung auf Deutsch; falls zutreffend Anerkennung für den deutschen Rechtsbereich; internationale Sterbeurkunde („Formül C“)
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Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung
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(Bitte beachten: gilt NICHT, wenn der Ehepartner einen Antrag auf die ICT-Karte stellt!)
Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache, mindestens Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Das A1-Sprachzertifikat muss von einem zertifizierten Anbieter ausgestellt sein. Dies sind in der Türkei das Goethe-Institut „Start Deutsch 1“ (www.goethe.de) und das Österreichische Sprachdiplom (ÖSD) „Grundstufe Deutsch 1“ (www.osd.at). Das Sprachzertifikat ist im Original vorzulegen. Die Ausstellung darf bei Antragstellung nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Weitere Informationen zum A1-Sprachnachweis erhalten Sie unter folgendem Link.
Für Ihre Kinder:
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Internationale Geburtsurkunde („Formül A“, Hinweis: eine Apostille ist bei dieser Urkunde nicht erforderlich)
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Auszug aus dem Personenstandsregister des nachziehenden Kindes („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“) im Original und mit deutscher Übersetzung, die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse enthalten. Wenn Sie den Auszug mit Barcode vorlegen, ist kein Original notwendig.
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Falls zutreffend: gerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht (z.B. im Scheidungsurteil) mit Apostille und Übersetzung auf Deutsch
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Wenn ein mitsorgeberechtigter Elternteil in der Türkei verbleibt: notariell beurkundete Einverständniserklärung zum dauerhaften Aufenthalt des Kindes in Deutschland mit Übersetzung auf Deutsch
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Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung
Für Ihre Eltern bzw. Schwiegereltern:
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Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses mit der Fachkraft
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Ggf. Geburtsurkunde der Fachkraft oder des Ehegatten der Fachkraft
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Heiratsurkunde der Fachkraft und des Ehegatten der Fachkraft (wenn Schwiegereltern der Fachkraft nachziehen)
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Auszug aus dem Personenstandsregister der nachziehenden Eltern bzw. Schwiegereltern („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“) im Original mit deutscher Übersetzung. Die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse enthalten. Wenn Sie den Auszug mit Barcode vorlegen, ist kein Original notwendig.
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Passkopie der Fachkraft
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Nachweise, wo Sie im Bundesgebiet leben werden (z.B. vorläufiger Mietvertrag)
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Nachweise, wie der Lebensunterhalt im Bundesgebiet gesichert werden soll (z.B. Rentenbescheid, Kontoauszüge, u.a.)
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Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung