Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Pässe und Ausweise

Reisepass

Reisepass und Geldscheine, © colourbox

Artikel

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Beantragung eines Passes oder Ausweises.

Termine zur Beantragung von Ausweisdokumenten werden ausschließlich über das Terminsystem der jeweiligen, deutschen Auslandsvertretung vergeben!

Bitte leisten Sie keine Zahlungen an Dritte. Es handelt sich hierbei um unseriöse Agenturen, die nicht mit den Auslandsvertretungen zusammen arbeiten.

Allgemeine Hinweise

Zur Beantragung eines Reisepasses müssen Sie persönliche in der zuständigen Auslandsvertretung erscheinen und einen Termin buchen.

Terminbuchung:
Bitte vereinbaren Sie nach Vervollständigung der unten aufgeführten auf Sie zutreffenden Unterlagen des jeweiligen Passes einen Termin und beachten Sie bitte, dass die Termine, die online angezeigt werden, die einzigen und frühmöglichsten Termine sind.

Bitte planen Sie Wartezeiten bei der Terminbeantragung ein, da es momentan aufgrund der starken Nachfrage nach Terminen nicht möglich ist, kurzfristige Termine anzubieten. Wir möchten Sie daher bitten, rechtzeitig, möglichst 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Passes, einen Termin online zu buchen. Die Termine zur Passbeantragung werden für bestimmte Zeitfenster vergeben. Entsprechende Wartezeiten sind daher einzuplanen.

Nur in extremen Notfällen können im Einzelfall Notfalltermine vergeben werden.

Buchen Sie bitte hier: Terminbuchung

Nach dem Passgesetz ist der Antragsteller verpflichtet, der Passbehörde sämtliche Nachweise vorzulegen, die zur Feststellung seiner Identität und deutschen Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Passausstellung erforderlich sind.

Haben Sie weitere Fragen? Lesen Sie bitte unsere Häufig gestellten Fragen: FAQ

Für Rückfragen steht Ihnen die zuständige Auslandsvertretung gerne zur Verfügung:
Auslandsvertretung in der Türkei

Laden Sie das entsprechende Antragsformular bitte hier herunter:

Passantrag-Erwachsene

Passantrag-Minderjährige

ePass

Der normale Reisepass (sog. ePass; mit bordeauxrotem Einband) hat folgende Gültigkeit:

Personenkreis
Gültigkeit
unter 24 Jahren
6 Jahre
ab 24 Jahren
10 Jahre

Er kann nach Ablauf der Gültigkeit nicht verlängert werden, sondern muss stets neu beantragt und ausgestellt werden. Der neue Pass wird von der Bundesdruckerei Berlin hergestellt.

Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden im Allgemeinen die unten aufgeführten Unterlagen (soweit auf Sie zutreffend) und jeweils eine Kopie benötigt. In Einzelfällen könnten weitere Dokumente erforderlich sein.

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Bisheriger deutscher Reisepass, Kinderausweis/Kinderreisepass oder Personalausweis
  • Bei Geburt in Deutschland: deutsche Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde
  • Bei Geburt in der Türkei: internationale Geburtsurkunde (Formül A) vom „Nüfus Müdürlüğü“
  • Bei Eheschließung in Deutschland: deutsche Heiratsurkunde
  • Bei Eheschließung in der Türkei: internationale Heiratsurkunde (Formül B) vom „Nüfus Müdürlüğü“, nicht das „Aile/Evlenme Cüzdanı“
  • Falls zutreffend: Bescheinigung über die Namensführung in der Ehe
  • 2 biometrische Passfotos
  • Amtliche Abmeldebescheinigung Ihres letzten innerdeutschen Wohnsitzes
  • Gültige türkische Aufenthaltserlaubnis (=İkametgah Tezkeresi), „Mavi Kart“, bei Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit: türkisches Ausweisdokument
  • Falls zutreffend: Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder Erklärung
  • Bei ehemaligen türkischen Staatsangehörigen und Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit: Auszug aus dem türkischen Personenstandsregister (=Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği) vom „Nüfus Müdürlüğü“, auf den Geburtsnamen bzw./und Ehenamen. Hinweis: elektronische Ausdrucke aus dem sog. E-Devlet-System werden nicht akzeptiert.
  • Meldebescheinigung (=İkametgah/Yerleşim Belgesi) vom „Nüfus Müdürlüğü“
  • bei Verlust oder Diebstahl: Verlustanzeige bei/von der türkischen Polizei.

Bei Beantragung eines neuen Passes nach Eheschließung einer deutschen Staatsangehörigen in der Türkei, ist vor Ausstellung des Passes durch beide Ehegatten eine gemeinsame Namenserklärung abzugeben.

Der Passantrag kann erst nach Eingangsbestätigung der Erklärung durch das zuständige Standesamt zur Ausstellung an die Bundesdruckerei weitergeleitet werden. Nähere Informationen und die Antragsformulare hierzu finden Sie auf unserer Seite: Namensführung

Personalausweis

Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden im Allgemeinen die unten aufgeführten Unterlagen (soweit auf Sie zutreffend) und jeweils eine Kopie benötigt. In Einzelfällen könnten weitere Dokumente erforderlich sein. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 7-8 Wochen.

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Bisheriger deutscher Reisepass, Kinderausweis/Kinderreisepass oder Personalausweis
  • Bei Geburt in Deutschland: deutsche Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde
  • Bei Geburt in der Türkei: internationale Geburtsurkunde (Formül A) vom „Nüfus Müdürlüğü“
  • Bei Eheschließung in Deutschland: deutsche Heiratsurkunde
  • Bei Eheschließung in der Türkei: internationale Heiratsurkunde (Formül B) vom „Nüfus Müdürlüğü“, nicht das „Aile/Evlenme Cüzdanı“
  • Falls zutreffend: Bescheinigung über die Namensführung in der Ehe
  • 2 biometrische Passfotos
  • Amtliche Abmeldebescheinigung Ihres letzten innerdeutschen Wohnsitzes
  • Gültige türkische Aufenthaltserlaubnis (=İkametgah Tezkeresi), „Mavi Kart“, bei Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit: türkisches Ausweisdokument
  • Falls zutreffend: Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder Erklärung
  • Bei ehemaligen türkischen Staatsangehörigen und Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit: Auszug aus dem türkischen Personenstandsregister (=Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği) vom „Nüfus Müdürlüğü“, auf den Geburtsnamen bzw./und Ehenamen. Hinweis: elektronische Ausdrucke aus dem sog. E-Devlet-System werden nicht akzeptiert.
  • Meldebescheinigung (=İkametgah/Yerleşim Belgesi) vom „Nüfus Müdürlüğü“
  • bei Verlust oder Diebstahl: Verlustanzeige bei/von der türkischen Polizei.

Alles Wissenswerte zum Personalausweis finde Sie unter folgendem Link: Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat - Personalausweis

Kinderreisepass

Der Kinderreisepass ist seit 1. Januar 2024 abgeschafft. Vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte bzw. beantragte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig. Auch für Kinder können reguläre biometrische Reisepässe beantragt werden.
Weitere Informationen zum Kinderreisepass können Sie auf der Seite des Bundesministeriums des Inneren und Heimat abrufen: BMI-Kinderreisepass

Auch für Minderjährige können Personalausweise, vorläufige Reisepässe und Reiseausweise zur Rückkehr ausgestellt werden.

  • Vollständig ausgefülltes und von den Sorgeberechtigten unterschriebenes Antragsformular
  • Bisheriger deutscher Reisepass, Kinderausweis/Kinderreisepass oder Personalausweis
  • Bei Geburt in Deutschland: deutsche Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde
  • Bei Geburt in der Türkei: internationale Geburtsurkunde (Formül A) vom „Nüfus Müdürlüğü
  • Bei Eheschließung der Eltern in Deutschland: deutsche Heiratsurkunde
  • Bei Eheschließung der Eltern in der Türkei: internationale Heiratsurkunde (Formül B) vom “Nüfus Müdürlüğü„, nicht das “Aile/Evlenme Cüzdanı„
  • Bescheinigung über die Namensführung der Eltern bzw. Bescheinigung über die Namensführung des minderjährigen Kindes
  • Bei Geburt des Kindes vor Eheschließung der Eltern und bei nicht miteinander verheirateten Eltern: Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
  • Bei nicht (mehr) miteinander verheirateten Eltern: Sorgerechtsbeschluss und/oder Nachweis der rechtskräftigen Scheidung der Eltern
  • 2 biometrische Passfotos
  • Amtliche Abmeldebescheinigung des letzten innerdeutschen Wohnsitzes
  • Gültige türkische Aufenthaltserlaubnis (=İkametgah Tezkeresi) oder “Mavi Kart„, bei Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit: türkisches Ausweisdokument
  • Falls zutreffend: Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder Erklärung
  • Bei ehemaligen türkischen Staatsangehörigen und Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit: Auszug aus dem türkischen Personenstandsregister (=Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği) vom “Nüfus Müdürlüğü„ Meldebescheinigung (=İkametgah/Yerleşim Belgesi) vom “Nüfus Müdürlüğü„
  • Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei Verlust oder Diebstahl: Verlustanzeige bei/von der türkischen Polizei.

Bei Beantragung eines neuen Passes ist eine Namenserklärung der sorgeberechtigten Eltern notwendig, wenn die Ehe in der Türkei geschlossen wurde und die Kindesmutter die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Der Passantrag kann erst nach abschließender Bearbeitung der Erklärung durch das zuständige Standesamt zur Ausstellung an die Bundesdruckerei weitergeleitet werden. Nähere Informationen und die Antragsformulare hierzu finden Sie auf unserer Seite: Namensführung

Ausweisverlust

Sie sind im Urlaub oder besuchen Ihre Familie und Ihr deutscher Reisepass, vorläufiger Reisepass oder Personalausweis oder der Kinderreisepass Ihres Kindes wurde gestohlen? Oder Sie haben Ihren Pass oder Ausweis verloren und finden ihn nicht wieder?

Keine Sorge! Die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei können Ihnen ein Ersatzdokument ausstellen. Bitte befolgen Sie die folgenden fünf Schritte.

  • Geben Sie bei der türkischen Polizei an Ihrem Aufenthaltsort eine Verlust- oder Diebstahlanzeige auf.
  • Informieren Sie sich über die Sprechzeiten der zuständigen Auslandsvertretung. Wenn möglich, rufen Sie vorher an oder schicken Sie eine E-Mail mit Rückrufnummer. Hinweise zur Terminvereinbarung und zu den Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite Pass- und Konsularangelegenheiten
  • Bitte kommen Sie nicht zur Auslandsvertretung, ohne sich über die notwendigen Unterlagen, sowie die Sprechzeiten informiert zu haben!
  • Sammeln Sie die für die Antragstellung benötigten Unterlagen und füllen Sie das Antragsformular aus. Lassen Sie biometrische Passbilder anfertigen.
  • Kommen Sie zu der vereinbarten Zeit zu der zuständigen Auslandsvertretung, bringen Sie dabei die Unterlagen, Fotos und die Gebühr mit. Hier finden Sie die Kontaktdaten der deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei.

Was tut die Auslandsvertretung?

Zunächst einmal prüfen wir Ihre Identität und ob Sie deutsche Staatsangehörige/deutscher Staatsangehöriger sind. Wenn Sie kein Ausweisdokument mehr haben, ist es in der Regel notwendig, die Behörde zu kontaktieren, die den verlorenen oder gestohlenen Pass oder Personalausweis ausgestellt hat. Das kann unter Umständen mehrere Tage dauern. Damit die Antwort dazu schon vorliegt, wenn Sie zu uns kommen, sollten Sie uns unbedingt vor Ihrem Besuch anrufen oder eine Nachricht schicken, damit Sie nicht zweimal kommen müssen:
Erreichbarkeit und Öffnungszeiten

Wenn wir diese Frage geklärt und die von Ihnen mitgebrachten Unterlagen geprüft haben, können wir Ihnen ein Passersatzdokument ausstellen. Normalerweise ist das ein sogenannter Reiseausweis zur Rückkehr. Er ist maximal einen Monat gültig, und nur für die Rückkehr nach Deutschland. Er berechtigt nur zur Rückkehr nach Deutschland, nicht aber zur Weiterreise in andere Länder. Falls der Aufenthalt im Ausland länger dauert, muss ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

Wir sind stets bemüht, den Reiseausweis zeitnah auszustellen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn alle Unterlagen komplett sind und die Identitätsprüfung abgeschlossen ist.

Folgende Dokumente sind im Original und mit jeweils einer Kopie vorzulegen. In Einzelfällen könnten weitere Dokumente erforderlich sein:

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Verlust oder Diebstahlsanzeige bei/von der türkischen Polizei
  • 2 Passfotos
  • Bei minderjährigen Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils
  • Personenstandsregisterauszug mit allen Erläuterungen (Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği vom Nüfus Müdürlüğü) bei ehemaligen türkischen Staatsangehörigen (auf den Geburtsnamen bzw./und Ehenamen) oder bei deutschen Kindern mit türkischen Eltern

Wohnortänderung

Wenn Sie nicht mehr in Deutschland gemeldet sind, kann Ihr neuer Wohnort von der zuständigen Auslandsvertretung in einen Reisepass, vorläufigen Reisepass oder Kinderreisepass eingetragen werden.

Diese Unterlagen sind für die Wohnortänderung notwendig:

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Alle derzeit gültigen deutschen Ausweisdokumente (insbesondere Zweitpässe)
  • Abmeldebescheinigung des letzten deutschen Meldeortes
  • Nachweis des Aufenthaltes in der Türkei: gültige türkische Aufenthaltserlaubnis (İkamet Tezkeresi), Registrierung (z.B. Meldebescheinigung “Yerleşim Yeri ve Diğer Adres Belgesi„ vom Nüfus Müdürlüğü oder Muhtarlık), Arbeitserlaubnis, “Mavi Kart„ usw.
  • Für ehemalige und aktuell türkische Staatsangehörige das “Nüfus Kayıt Örneği„.
  • Gegebenenfalls Ihre Einbürgerungsurkunde

Für Rückfragen steht Ihnen die zuständige Auslandsvertretung gerne zur Verfügung.

Gebühren

Amtshandlung
Gebühr / Auslage
Biometrischer Reisepass unter 24 Jahren 70,00 Euro (110,00 Euro bei Passbeantragung bei einer örtlich unzuständigen Vertretung)
Biometrischer Reisepass über 24 Jahren 105,00 Euro (175,00 Euro bei Passbeantragung bei einer örtlich unzuständigen Vertretung)
Vorläufiger Reisepass 70,00 Euro (100,00 Euro bei Passbeantragung bei einer örtlich unzuständigen Vertretung)
Reiseausweis zur Rückkehr 55,00 Euro
Kinderreisepass seit 01.01.2024 abgeschafft
Personalausweis unter 24 Jahren 65,00 Euro (80,00 Euro bei Beantragung bei einer örtlich unzuständigen Vertretung
Personalausweis über 24 Jahren 80,00 Euro (95,00 Euro bei Beantragung bei einer örtlich unzuständigen Vertretung)
Expresszuschlag 30,00 Euro
Zuschlag 48 Seiten (Reisepass) 25,00 Euro
Wohnortänderung Pass/Personalausweis gebührenfrei

Datenschutz

Das Auswärtige Amt verwendet bei der Bearbeitung Ihres Antrags Ihre personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Um Sie über die Datenverarbeitung aufzuklären und unserer Informationspflicht gemäß Art. 13 DS-GVO nachzukommen, informieren wir Sie wie folgt:

Botschaft Ankara

Generalkonsulat Istanbul

Generalkonsulat Izmir/Antalya

Weitere Informationen

nach oben