Weltweit kommt es derzeit zu starken und weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr. Auch die Türkei ist hiervon betroffen.
- Bitte informieren Sie sich regelmäßig über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise zur Türkei und über die Einreisebeschränkungen nach Deutschland.
- Beachten Sie bitte auch unsere Informationen zur weltweiten Reisewarnung.
- Reisende sollten sich zudem in die Krisenvorsorgeliste Elefand eintragen.
- Aktuelle Informationen finden Sie zudem auf den sozialen Medien des Auswärtigen Amtes (Twitter: @AA_SicherReisen) und den Social Media Kanälen der deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei.
- Bei Einreise in die Türkei muss seit 30. Dezember 2020 auf dem Luft-, Land- und Seeweg ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der zum Einreisezeitpunkt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Dies gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren. Bei Flugreisen ist der Test beim Check-in des Abflugs in die Türkei vorzulegen. Diese Bestimmungen gelten bis zum 1. März 2021.
- Bitte beachten Sie: Bei der Einreise nach Deutschland besteht für Reisende aus bestimmten Staaten eine Quarantäneverpflichtung. Zusammenfassende Informationen, inwiefern Sie sich als Reisende bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in Quarantäne begeben müssen, finden Sie hier auf Deutsch.
- Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen spätestens 48 Stunden nach Einreise über ein negatives Testergebnis oder ein entsprechendes ärztliches Zeugnis verfügen. Dieses müssen sie dem zuständigen Gesundheitsamt auf Anforderung vorlegen.
- Einreisende aus besonders betroffenen Regionen (Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet) müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen.
- Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen die elektronische Einreiseanmeldung (DEA) unter www.einreiseanmeldung.de nutzen.
Beförderungsunternehmen müssen den DEA-Nachweis kontrollieren. Einreisende aus einem Gebiet außerhalb des Schengen-Raumes müssen den DEA-Nachweis auch bei der Einreisekontrolle vorlegen.
- Die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) ersetzt seit dem 08.11.2020 die Aussteigerkarte in Papierform und kann von Nutzern digitaler Endgeräte (Desktop, Tablet, Smartphone) weltweit unter folgender Internetseite abgerufen werden: www.einreiseanmeldung.de
- Die deutschen Auslandsvertretungen bieten nach wie vor konsularische Dienstleistungen an. Allerdings gibt es aufgrund der COVID 19 Verbreitung Einschränkungen im regulären Besucherverkehr und bei der regulären Terminvergabe. Details finden Sie hier.
- Bitte beachten Sie auch die aktuellen Informationen zum Visagabeverfahren
- Im Rahmen der COVID-19 Maßnahmen verlangt die Türkei zunehmend die Vorlage eines HES-Codes
Informationen in englischer Sprache finden Sie hier:
https://hayatevesigar.saglik.gov.tr/hes-eng.html
Anleitung für den Erhalt eines HES-Code per SMS