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Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Deutsche Vertretungen in der Türkei
Herzlich willkommen auf der gemeinsamen Webseite der Deutschen Botschaft Ankara und der Generalkonsulate Istanbul und Izmir sowie des Konsulats Antalya!
Wenn Sie an der Briefwahl teilnehmen und Ihren ausgefüllten und verschlossenen Brief mit dem Wahlschein nach Deutschland senden möchten, steht Ihnen dafür der Kurierweg des Auswärtigen Amtes zur Verfügung. In diesem Fall können Sie Ihren Wahlschein bis zum 18. Februar, 12:00 Uhr, an der Hauptpforte der Botschaft (Atatürk Bulvarı Nr. 114, Çankaya/Ankara) abgeben.
Von Montag bis Donnerstag können Sie die ausgefüllten Unterlagen von 8:00-16:00 Uhr an der Hauptpforte abgeben.
Freitags können Sie die Unterlagen von 8:00-13:00 Uhr an der Hauptpforte abgeben.
Bei Mitbenutzung des amtlichen Kurierweges und Übernahme der Weiterleitung von Wahlunterlagen an den Wahlberechtigten sowie der Rücksendung an das Wahlamt in Deutschland ist die Haftung des Auswärtigen Amtes für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Zustellung der Wahlunterlagen ausgeschlossen. Dies gilt für Verspätungen aller Art. Eine Nachverfolgung ist nicht möglich.
Wir weisen darauf hin, dass es ihnen freisteht, sich für die Korrespondenz mit ihrem jeweiligen Wahlamt selbst und auf eigene Kosten privater Kurierdienste zu bedienen, da dies unter Umständen der schnellere Versandweg sein könnte
Weiterführende Informationen zum Thema Neuwahlen (inkl. Verlinkung der Rechtsgrundlagen) finden sich ebenfalls auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.
Wenn Sie an der Briefwahl teilnehmen und Ihren ausgefüllten und verschlossenen Brief mit dem Wahlschein nach Deutschland senden möchten, steht Ihnen dafür der Kurierweg des Auswärtigen Amtes zur Verfügung. In diesem Fall können Sie Ihren Wahlschein bis zum 19. Februar, 12:00 Uhr, an der Pforte des Generalkonsulates (Inönü Caddesi 10, 34437 Gümüşsuyu - Beyoğlu / Istanbul) abgeben.
Von Montag bis Donnerstag können Sie die ausgefüllten Unterlagen von 8:00-16:00 Uhr an der Pforte abgeben.
Freitags können Sie die Unterlagen von 8:00-13:00 Uhr an der Pforte abgeben.
Bei Mitbenutzung des amtlichen Kurierweges und Übernahme der Weiterleitung von Wahlunterlagen an den Wahlberechtigten sowie der Rücksendung an das Wahlamt in Deutschland ist die Haftung des Auswärtigen Amtes für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Zustellung der Wahlunterlagen ausgeschlossen. Dies gilt für Verspätungen aller Art. Eine Nachverfolgung ist nicht möglich.
Wir weisen darauf hin, dass es ihnen freisteht, sich für die Korrespondenz mit ihrem jeweiligen Wahlamt selbst und auf eigene Kosten privater Kurierdienste zu bedienen, da dies unter Umständen der schnellere Versandweg sein könnte
Weiterführende Informationen zum Thema Neuwahlen (inkl. Verlinkung der Rechtsgrundlagen) finden sich ebenfalls auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.
Botschafterin Sibylle Katharina Sorg
Die Türkei und Deutschland sind durch Millionen Menschen verbunden, die sich in beiden Ländern zu Hause fühlen. Diese besonderen Beziehungen in allen Bereichen weiter zu stärken, ist mir ein wichtiges Anliegen.