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Deutsche Vertretungen inder Türkei
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Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Die deutschen Vertretungen in der Türkei
Herzlich willkommen auf der gemeinsamen Webseite der Deutschen Botschaft Ankara und der Generalkonsulate Istanbul und Izmir sowie des Konsulats Antalya!
Die deutsch-türkischen Beziehungen sind durch eine unvergleichliche Vielfalt und Intensität geprägt.
Die Türkei ist ein faszinierendes Land und für Deutschland ein wichtiger strategischer Partner.
Als Deutscher Botschafter möchte ich einen Beitrag zur weiteren Intensivierung der deutsch-türkischen Beziehungen leisten – auf der Grundlage von Respekt, Dialog und Zusammenarbeit.
- Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen die elektronische Einreiseanmeldung (DEA) unter www.einreiseanmeldung.de nutzen.
- Beförderungsunternehmen müssen den DEA-Nachweis kontrollieren. Einreisende aus einem Gebiet außerhalb des Schengen-Raumes müssen den DEA-Nachweis auch bei der Einreisekontrolle vorlegen.
- Die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) ersetzt seit dem 08.11.2020 die Aussteigerkarte in Papierform und kann von Nutzern digitaler Endgeräte (Desktop, Tablet, Smartphone) weltweit unter folgender Internetseite abgerufen werden: www.einreiseanmeldung.de
Bei Einreise in die Türkei muss seit 30. Dezember 2020 auf dem Luft-, Land- und Seeweg ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der zum Einreisezeitpunkt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Dies gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren. Bei Flugreisen ist der Test beim Check-in des Abflugs in die Türkei vorzulegen. Diese Bestimmungen gelten bis zum 15. April 2021.
- Bitte beachten Sie: Bei der Einreise nach Deutschland besteht für Reisende aus bestimmten Staaten eine Quarantäneverpflichtung. Zusammenfassende Informationen, inwiefern Sie sich als Reisende bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in Quarantäne begeben müssen, finden Sie hier auf Deutsch.
- Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen spätestens 48 Stunden nach Einreise über ein negatives Testergebnis oder ein entsprechendes ärztliches Zeugnis verfügen. Dieses müssen sie dem zuständigen Gesundheitsamt auf Anforderung vorlegen.
- Einreisende aus besonders betroffenen Regionen (Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet) müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen.
- Die deutschen Auslandsvertretungen bieten nach wie vor konsularische Dienstleistungen an. Allerdings gibt es aufgrund der COVID 19 Verbreitung Einschränkungen im regulären Besucherverkehr und bei der regulären Terminvergabe. Details finden Sie hier.
Seit dem 14.02.2021 gelten die gesamte Tschechische Republik und die Slowakei als sogenanntes „Virusvarianten-Gebiet“. Daher gilt seither ein Einreise- und Beförderungsverbot von Tschechien und der Slowakei nach Deutschland mit nur wenigen Ausnahmen. Eine Einreise für Personal im Gütertransport und sonstiges erforderliches Transportpersonal ist gestattet. Dieses muss aber an der Grenze zwischen Tschechien und Deutschland einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test und eine elektronische Einreiseanmeldung (unter www.einreiseanmeldung.de) vorlegen. Nach Vorgaben der Tschechischen Regierung muss in solchen Fällen bereits bei Einreise nach Tschechien ein höchstens 36 Stunden altes Corona-Testergebnis vorhanden sein. Zudem werden derzeit Grenzkontrollen an der Grenze zwischen Deutschland und Tschechien sowie Österreich durchgeführt. Bitte beachten Sie daher unbedingt die aktuellen Hinweise zu den Einreisebestimmungen sowie den geltenden Anmelde-, Corona-Test- und Quarantänepflichten - diese finden Sie hier.
Bei Fragen zu Visa, Pässe, Ausweisdokumente sowie Familienangelegenheiten
Für Fragen in Rechts- und Konsularangelegenheiten kontaktieren Sie uns bitte per Email / Kontaktformular. Wir bitten um Verständnis, dass Anfragen zu Visa, Pässen u.ä. nicht von den Telefonzentralen beantwortet werden.