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Alman Yurtdışı Temsilciliklerin Türkiye'deki Almanca Konuşan Avukatlar Rehberi
Gesetz, © Colourbox
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Haftungsausschluss
Diese Angaben basieren auf zum Zeitpunkt der Abfassung dem Generalkonsulat vorliegenden Informationen. Die Angaben und insbesondere die Benennung der Anwälte und sonstigen Rechtsbeistände sind unverbindlich und ohne Gewähr. Bei Mandatserteilung hat der Mandant für alle Kosten und Gebühren selbst aufzukommen.
Die Benennung der Anwälte erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Die Informationen zu Fachrichtungen und Korrespondenzsprachen der Anwälte stammen von diesen selbst und können durch das Generalkonsulat nicht garantiert werden. Es wird zudem kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.
Rechtsberatung in Handelssachen
Die Deutsch-Türkische Industrie- und Handelskammer (Yeniköy Cad. 88, 34457 Tarabya -- Istanbul, Tel. 0090-212-3630500, Fax: 0090-212 -3630560) gewährt gegen Gebühr Rechtsberatung in Handelssachen. Zu den Dienstleistungen im Rechtsbereich zählt u.a. auch die Vermittlung in handelsrechtlichen Streitfällen.
Allgemeine Informationen
Die Aufzählung der Anwälte entspricht der alphabetischen Reihenfolge. Die Angaben zu Korrespondenzsprachen und Tätigkeitsschwerpunkten beruhen ausschließlich auf der Selbsteinschätzung der Anwälte. Wenn Sie Dienstleistungen eines der in dieser Liste aufgeführten Rechtsanwälte in Anspruch nehmen, wären wir Ihnen für Rückmeldung, ob Sie mit der erbrachten Leistung zufrieden waren, dankbar.
a) Türkische Rechtsanwälte sind im ganzen Land und auf allen Stufen der Gerichtsbarkeit
zugelassen.
b) Anwaltszwang besteht grundsätzlich nicht. Ausnahmen kann das Gericht anordnen.
Zur Vertretung vor Gericht bedürfen Rechtsanwälte im Normalfall einer ausführlichen Vollmacht, deren Inhalt für bestimmte Prozesshandlungen vorgeschrieben ist.
Nach Auskunft des türkischen Außenministeriums kann diese Vollmacht bei den türkischen Konsulaten in Deutschland erstellt werden. Da die Vollmacht dort in türkischer Sprache aufgesetzt wird, muss die Person, die die Vollmacht erteilen möchte, entweder selber türkisch sprechen oder aber in Begleitung eines vereidigten Dolmetschers im türkischen Konsulat vorsprechen. Bitte fragen Sie vorab das jeweilige türkische Konsulat, mit welchen vereidigten Dolmetschern es zusammenarbeitet. Die im Konsulat auf Türkisch erstellte Vollmacht kann direkt in der Türkei verwendet werden und bedarf keiner Apostille.
c) Sollte ein Inhaftierter finanziell nicht dazu in der Lage sein, einen Wahlverteidiger zu beauftragen, ist ihm auf sein Verlangen ein Pflichtverteidiger zu bestellen.
Die Botschaft kann auf Wunsch des Inhaftierten bei den türkischen Stellen auf eine Pflichtverteidigerbestellung und den Einsatz eines Dolmetschers hinwirken. Allerdings gilt hier, dass Pflichtverteidiger nur ein geringes Honorar erhalten und die Beauftragung eines Rechtsanwaltes auf eigene Kosten dringend zu empfehlen ist.
d) Das Rechtsanwaltshonorar besteht aus zwei Teilen.
Erster Teil:
Das Rechtsanwaltshonorar wird nach dem Rechtsanwaltsgesetz Nr. 1136 vom 19.03.1969 frei vereinbart. Es sollte möglichst in absoluten Beträgen im Voraus schriftlich festgelegt werden. Wird keine Vereinbarung getroffen, gelten die gesetzlichen Mindestgebühren (asgari ücret tarifesi). Diese werden jährlich durch den Verband der Rechtsanwaltskammern im türkischen Gesetzblatt (Resmi Gazete: http://www.resmigazete.gov.tr) oder auch auf den Internetseiten der jeweiligen Rechtsanwaltskammer veröffentlicht. Da die gesetzlichen Gebühren relativ niedrig sind, geben einzelne Anwaltskammern zusätzliche Listen mit Honorarempfehlungen (Tavsiye Niteliğindeki Avukatlik Ücret Tarifesi) heraus. Die darin enthaltenen Gebührensätze sind zwei- bis dreifach höher als die gesetzlichen Sätze.
Das Honorar darf 25 % des Streitwerts nicht übersteigen.
Schließlich kann auch ein Stundenhonorar vereinbart werden.dessen Höhe je nach Komplexität des Falles variieren kann.
Mit dem Honorar sind in der Regel alle Tätigkeiten bis zum Abschluss von Rechtsmittelverfahren ohne mündliche Verhandlung abgegolten. Die Wahrnehmung höchstrichterlicher Verhandlungstermine und Handlungen im Vollstreckungsverfahren sind normalerweise gesondert zu vergüten. Honorarvorschüsse sind üblich, deren Höhe ist frei verhandelbar. Neben diesem Honorarvorschuss hat der Anwalt einen gesonderten Anspruch auf Vorschuss zur Bestreitung der Gerichtskosten sowie gerichtlicher und außergerichtlicher Nebenkosten der Rechtsverfolgung. Pauschalvereinbarungen sind möglich.
Zweiter Teil:
Rechtsanwaltshonorare, über die das Gericht im Urteil entscheidet.
Dabei kommt es zu zwei Konstellationen. Wenn Sie obsiegt haben, erhält Ihr Rechtsanwalt vom Beklagten das im Urteil festgelegte Anwaltshonorar. Wenn Sie unterliegen, zahlt der Kläger das im Urteil festgelegte Anwaltshonorar des Beklagten.
Wichtig! Von Ihnen gezahlte Anwaltshonorare werden bei Klageerfolg nicht erstattet.
Die Höhe der Gerichtskosten in Zivilsachen hängt von dem Streitwert, Gegenstand des Verfahrens und insbesondere davon ab, ob Sachverständigengutachten eingeholt oder Zeugen angehört werden müssen.
Im Falle einer einstweiligen Verfügung kann deren Durchsetzung von der Erbringung einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden.
Kosten, die im Rahmen eines Strafverfahrens (Verfahrenskosten) entstanden sind, werden dem Angeklagten bei einer Verurteilung oder Anordnung einer Sicherungsmaßnahme auferlegt. Dies gilt auch im Falle der Aufschiebung der Urteilsverkündung.
e) Bei nachgewiesener Mittellosigkeit kann der Richter Prozesskostenhilfe gewähren.
Er legt bei der Prüfung der Bedürftigkeit von Europäern mit Rücksicht auf die unterschiedlichen Lebensverhältnisse strenge Maßstäbe an. Bei Gewährung wird ein Rechtsanwalt bestellt, der die Vertretung gegen ein geringes Entgelt übernehmen muss.
f) Institutionen, die eine kostenlose Rechtsberatung oder gar Rechtsverfolgung übernehmen, sind nicht bekannt. Die Deutsch-Türkische Industrie- und Handelskammer (Yeniköy Cad. 88, 34457 Tarabya – Istanbul, Tel. 0090-212-363 05 00, Fax: 0090-212-363 05 60, E-Mail: info@dtr-ihk.de, Internet: www.dtr-ihk.de) gewährt jedoch gegen Gebühr Rechtsberatung in Handelssachen.
Dış Temsilciliklerimizin Avukat Listeleri
Alle Angaben in diesem Verzeichnis erfolgen aufgrund von Informationen, die der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung vorlagen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.
Alle Angaben in diesem Verzeichnis erfolgen aufgrund von Informationen, die dem Generalkonsulat zum Zeitpunkt der Textabfassung vorlagen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.
Alle Angaben in diesem Verzeichnis erfolgen aufgrund von Informationen, die dem Generalkonsulat zum Zeitpunkt der Textabfassung vorlagen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.
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