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Verzeichnis über deutsch- und englischsprachige Mediatoren
Handschlag zweier Geschäftsleute, © colourbox
Brauchen Sie einen Schlichter zur Bewältigung eines Konfliktes? Bitte behelfen Sie sich anhand der angehängten Mediatorenliste!
Allgemeines
Die Mediation ist ein Verfahren zur Beilegung eines Konfliktes mit Hilfe von strukturierten Verfahren, die die Konfliktparteien zur gemeinsamen Aussprache und Vereinbarung zusammen bringt. Der Mediator verschafft zwischen den Parteien eine Kommunikationsmöglichkeit, in der sie sich einigen und so Konflikte beilegen können. Der Mediator übernimmt dabei eine unparteiliche Rolle ein, d.h., dass er dabei keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts trifft, sondern lediglich das Konfliktlösungsverfahren leitet.
Rechtsgrundlage
Das „Gesetz der Mediation bei Rechtsstreitigkeiten“ mit der Nr. 6325 (Hukuk Uyuşmazlıklarında Arabuluculuk Kanunu), veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 28331 vom 22.06.2012 wurde am 22.06.2013 in der Türkei in Kraft gesetzt, um eine alternative Streitbeilegungsmethode zu Gerichtsverfahren anzubieten.
Gemäß § 28 (1) wurde im Rahmen der „Generaldirektion für Rechtsangelegenheiten“ des Justizministeriums die „Abteilung für Mediation“ (Arabuluculuk Daire Başkanlığı) gegründet, die die Sicherstellung der Anwendung, Verfolgung und Durchführung des Gesetzes gewährleistet. Hier werden die Daten der Mediatoren gespeichert.
Die Ausbildung eines Mediators
Die Ausübung der Tätigkeit bedarf einer zusätzlichen Ausbildung nach Absolvierung eines juristischen Studiums. Diese Ausbildung wird von juristischen Fakultäten, der Türkischen Rechtsanwaltskammer und der Türkischen Justizakademie (Türkiye Adalet Akademisi) durchgeführt. Bei erfolgreichem Bestehen der schriftlichen und mündlichen Prüfung vergeben die Institutionen ein Zertifikat, das zum Tätigwerden als Mediator berechtigt. Allerdings wird zusätzlich ein Eintrag in der „Abteilung für Mediation“ vorausgesetzt. Hierfür muss der Absolvent u.a. die türkische Staatsbürgerschaft besitzen und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung vorzeigen können.
Deutsch- und englischsprachige Mediatoren
Die nachfolgende Liste führt deutsch- und englischsprachige Mediatoren in der Türkei auf. Diese Liste dient lediglich als eine Ressource, mittels derer es deutsche Staatsangehörigen ermöglicht werden soll, einen deutsch- oder englischsprachigen Mediator in der Türkei zu finden. Die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei übernehmen keine Gewähr für die Tätigkeit der gelisteten Mediatoren.
Wenn Sie als Mediator tätig sind und in die Liste aufgenommen werden möchten, schicken Sie uns bitte eine Nachricht: Kontakt
Name |
Kontaktdaten |
Fachrichtung |
Korrespondenz- |
Cihan ORHAN |
C-Universal Tel.: 0090-312-425 15 66 E-Mail: ra.orhan@yahoo.de |
Internationales Handelsrecht |
Deutsch Englisch |
Mustafa DORA LL.M Augsburg |
Anadolu Hukuk & Danışmanlık Tel.: 0090-312-231 51 76 E-Mail: avmdora@hotmail.com |
Finanz- und Anlageberatung Firmengründung Internationales Privatrecht Gesellschaftsrecht Handelsrecht Grundstücksrecht Strafrecht Forderungs- und Voll-streckungsrecht Zollrecht Vertragsrecht Erb- und Familienrecht |
Deutsch Englisch |
Deniz YILDIRIM
(Vermittlung gem. §35/A)*** |
Arapsuyu Mah. Belediye Cad. Tel: 0090-242-228 99 38 E-Mail: |
Strafrecht |
Deutsch |
Emre GÖKALP |
Meltem Mah. Telefon: 0532 6459887 Email: egokalp@yahoo.com |
Schuldbetreibungs-und Konkursgesetz |
Deutsch Englisch |
Emel NİŞLİOĞLU |
Nişlioğlu Avukatlık & Arabuluculuk Bürosu Tel: 0090-232-368 85 25/ 368 54 84 Email: e.nislioglu@nislioglu.av.tr |
Internationales |
Deutsch |
Yalçın DAĞ |
Yalçın Dağ Arabuluculuk ve Hukuk Bürosu
100ç Yıl Bulvarı 66/3 Tel.: 0090-242-2415626 |
Allgemein |
Englisch |
***: Seeking conciliation
Article 35/A –
In actions and cases that have been entrusted to them, attorneys, together with their clients, may invite the other party to conciliation before a suit has been filed or before hearings have commenced for an already filed suit, provided that such conciliation pertains exclusively to matters that the parties may elicit of their own will. If the other party takes up the invitation and conciliation is reached, the subject of the conciliation, its place and date, and the actions that each party will carry out are laid out in a memorandum and signed jointly by the attorneys and the clients. Such memoranda are in the nature of a court decision in the sense of Article 38 of the Enforcement and Bankruptcy Law, number 2004, dated 9 June 1932.