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Merkblatt 48F - internat. Austauschprogramm & studienfachbezogenes Praktikum mit Einvernehmen BA
Praktikum © GK Istanbul
Welche Unterlagen brauche ich?
- Antragsformular. Ab vollendetem 18. Lebensjahr unterschreiben Sie das Formular selbst, bei Kindern unterschreiben die Inhaber der elterlichen Sorge.
- Visumgebühr: i.d.R. 75,00 Euro; für Kinder von 0 bis 17 Jahren: i.d.R. 40,00 Euro.
- Gültiger Reisepass und Kopie der Passdatenseite (Seite mit Ihrem Foto)
- Passfoto: Die Fotos müssen biometrisch sein. Sie dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Sie müssen 35 x 45 Millimeter groß sein. Weitere Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier.
- Ausgefülltes UPS- und Kontaktformular
Bitte bringen Sie zusätzlich die folgenden Unterlagen im Original und in einfacher Kopie mit. Bitte bringen Sie deutsche Übersetzungen der türkischen Unterlagen mit.
- Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit - § 15 Nr. 4 BeschV oder § 15 Nr. 6 BeschV
- Studienfachbezogener Praktikumsvertrag
- Qualifikationsnachweise (z.B. Schul- und Hochschulabschlüsse, aktuelles Noten-Transkript)
- Studienbescheinigung mit Angabe zur Dauer des bisherigen Studiums
- Nachweis über die Finanzierung für den Lebensunterhalt d.h. des Differenzbetrags zwischen dem Stipendium (sofern zutreffend) oder Praktikumsgehalt und dem monatlichen BaföG-Förderungshöchstsatz für die Dauer des Aufenthalts. Die folgenden Optionen stehen gleichberechtigt nebeneinander:
- Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto in Deutschland.
- Vorlage einer Verpflichtungserklärung nach den §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz, die bei einer deutschen Ausländerbehörde abgegeben wurde. Die Verpflichtungserklärung muss den Vermerk „Bonität nachgewiesen“ und die Angabe des Aufenthaltszweckes „Studium“ bzw. „Sprachkurs und Studium“ enthalten
- Incoming-Krankenversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer
Hinweis: Eine türkische Reisekrankenversicherung ist nicht ausreichend. Die Krankenversicherung gilt als ausreichend, wenn sie hinsichtlich Art und Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, d. h. sie darf insbesondere keine wesentlicheren Leistungsausschlüsse oder Kostenbegrenzungen im Krankheitsfall sowie keine Kündigungs- oder Ablaufklauseln aufgrund eines bestimmten Alters, der Aufgabe der Erwerbstätigkeit, einer Änderung des Aufenthaltszwecks oder des Verlusts des Aufenthaltsstatus enthalten. Einige deutsche Anbieter sind ADAC, CareConcept, Mawista, Dr. Walter, Kemmer, etc..