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Visum im Rahmen des Business Fast Track
Visum Fast Track © GK Istanbul
Dieses Merkblatt enthält Informationen für die Beantragung eines Schengenvisums für geschäftliche Zwecke (Geschäftsreisen) im Rahmen des Business Fast Track. Der Business Fast Track steht nur Mitarbeiter*innen von teilnahmeberechtigten Unternehmen offen.
(1) Allgemeine Hinweise
Bitte lesen Sie unbedingt auch unser Merkblatt Allgemeine Informationen zu Schengenvisa und die Hinweise zur örtlichen Zuständigkeit der Auslandsvertretungen sowie der Zulässigkeitsvoraussetzungen für Ihren Antrag.
(2) Terminregistrierung
Bitte registrieren Sie sich für die Beantragung eines Visums in der Warteliste Business Fast Track unter diesem Link: https://de-tr-randevu.idata.com.tr/
(3) Allgemeine Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular sowie Erklärung nach § 54 AufenthG
- Reisepass (siehe Merkblatt Allgemeine Informationen zu Schengenvisa)
- Je 1 Kopie Ihrer in den letzten 10 Jahren gültigen Visa (Schengen, EU, UK, USA, Kanada) und des Reisepasses
- 1 biometrisches Passfoto (siehe Merkblatt Allgemeine Informationen zu Schengenvisa)
- Ausreichende Reisekrankenversicherung (siehe Merkblatt Allgemeine Informationen zu Schengenvisa)
- Visumgebühr (siehe Merkblatt Allgemeine Informationen zu Schengenvisa)
- Nachweis über Dienstreise durch Einladung der deutschen Firma unter Nennung des konkreten Reisezwecks (wie Fortbildung, Montage, Abnahme von Maschinen, u.a.)
- Compliance Erklärung des teilnahmeberechtigten Unternehmens für die antragstellende Person
(4) Zusätzliche Unterlagen für bestimmte Kategorien von Antragsteller*innen
a) Für nicht-türkische Antragsteller*innen
- Aktueller Nachweis über den legalen Aufenthalt in der Türkei, gültig bis mindestens drei Monate nach geplanter Ausreise aus dem Hoheitsgebiet der Schengener Vertragsstaaten
(5) Ggf. weitere Unterlagen für den konkreten Aufenthaltszweck
Bei Montage, Demontage, Wartung oder Reparatur von zuvor gelieferten türkischen Maschinen/Anlagen/Programmen zur elektronischen Datenverarbeitung in Deutschland zusätzlich:
- Anmeldung / Anzeige der Tätigkeit bei der Bundesagentur für Arbeit
- Mehr Informationen hierzu stehen unter https://www.arbeitsagentur.de/en/worksupplycontracts zur Verfügung