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Merkblatt 01F - Ehegattennachzug
Ehegattennachzug © GK Istanbul
1. Welche Unterlagen brauche ich?
- Antragsformular. Ab vollendetem 18. Lebensjahr unterschreiben Sie das Formular selbst, bei Kindern unterschreiben die Inhaber der elterlichen Sorge.
- Visumgebühr: i.d.R. 75,00 Euro; für Kinder von 0 bis 17 Jahren: i.d.R. 40,00 Euro.
- Gültiger Reisepass und Kopie der Passdatenseite (Seite mit Ihrem Foto)
- 1 Passfoto: Die Fotos müssen biometrisch sein. Sie dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Sie müssen 35 x 45 Millimeter groß sein. Weitere Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier.
- Ausgefülltes UPS- und Kontaktformular
Bitte bringen Sie zusätzlich die folgenden Unterlagen im Original und in zweifacher Kopie mit. Bitte bringen Sie deutsche Übersetzungen der türkischen Unterlagen mit.
- Internationale Heiratsurkunde („Formül B“) mit den vollständigen Daten beider Ehepartner (Hinweis: eine Apostille ist bei dieser Urkunde nicht erforderlich)
- Auszug aus dem Personenstandsregister des nachziehenden Ehepartners („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“) im Original und mit Übersetzung. Die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse (z.B. Vorehen, Scheidungen, Kinder, Eltern, staatsangehörigkeitsrechtliche Ereignisse) enthalten. Wenn Sie den Auszug mit Barcode vorlegen, ist kein Original notwendig.
- Falls zutreffend: Vollständige Scheidungsurteile der letzten Ehen beider Ehegatten mit Rechtskraftvermerk, Apostille und mit deutscher Übersetzung; falls zutreffend Anerkennung für den deutschen Rechtsbereich; falls zutreffend: internationale Sterbeurkunde („Formül C“) (Hinweis: eine Apostille ist bei dieser Urkunde nicht erforderlich)
- wenn Ihr in Deutschland lebender Ehepartner die türkische Staatsangehörigkeit besitzt:
Auszug aus dem Personenstandsregister der türkischen Referenzperson („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“) im Original und mit Übersetzung. Die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse (z.B. Vorehen, Scheidungen, Kinder, Eltern, staatsangehörigkeitsrechtliche Ereignisse) enthalten. Wenn Sie den Auszug mit Barcode vorlegen, ist kein Original notwendig. - Aktuelle Meldebestätigung des Ehepartners in Deutschland (nicht älter als sechs Monate)
- Angaben zum in Deutschland lebenden Ehepartner:
a) deutschem Ehepartner:
1. Kopie von Reisepass oder Personalausweis
2. falls der Ehepartner nie türk. Staatsangehöriger war: Deutsche Geburtsurkunde
3. falls zutreffend: Kopie der Mavi Kart
b) ausländischer Ehepartner in Deutschland:
1. Kopie des Passes
2. Kopie des Aufenthaltstitels c) ausländischer Ehepartner mit Flüchtlingsstatus:
1. Kopie des Passes
2. Kopie des Aufenthaltstitels
3. falls zutreffend: Kopie der Mavi Kart Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge über die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft
4. ggf. fristwahrende Anzeige nach § 29 Abs. 2 AufenthG - Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache, mindestens Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Das A1-Sprachzertifikat muss von einem zertifizierten Anbieter ausgestellt sein. Dies sind in der Türkei das Goethe-Institut „Start Deutsch 1“ (www.goethe.de) und das Österreichische Sprachdiplom (ÖSD) „Grundstufe Deutsch 1“ (www.osd.at). Das Sprachzertifikat ist im Original vorzulegen. Die Ausstellung darf bei Antragstellung nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Weitere Informationen zum A1-Sprachnachweis erhalten Sie unter diesem Link.
2. Falls Sie mit Familie reisen möchten, legen Sie bitte folgende Unterlagen zusätzlich vor:
Für Ihre Kinder:
- Internationale Geburtsurkunde („Formül A“, Hinweis: eine Apostille ist bei dieser Urkunde nicht erforderlich)
- Auszug aus dem Personenstandsregister des nachziehenden Kindes („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“) im Original und mit deutscher Übersetzung, die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse enthalten. Wenn Sie den Auszug mit Barcode vorlegen, ist kein Original notwendig.
- Falls zutreffend: gerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht (z.B. im Scheidungsurteil) mit Apostille und Übersetzung auf Deutsch
- Wenn ein mitsorgeberechtigter Elternteil in der Türkei verbleibt: notariell beurkundete Einverständniserklärung zum dauerhaften Aufenthalt des Kindes in Deutschland mit Übersetzung auf Deutsch
- Versicherung bis zur Aufnahme in die Familienversicherung