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Merkblatt 46F: Erasmuspraktikum

Praktikum-Freiwilligendienst

Praktikum-Freiwilligendienst © GK Istanbul

Artikel

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1. Welche Unterlagen brauche ich?

  • Antragsformular. Ab vollendetem 18. Lebensjahr unterschreiben Sie das Formular selbst, bei Kindern unterschreiben die Inhaber der elterlichen Sorge.
  • Gültiger Reisepass und 2 Kopien der Passdatenseite (Seite mit Ihrem Foto)
  • Passfoto: Die Fotos müssen biometrisch sein. Sie dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Sie müssen 35 x 45 Millimeter groß sein. Weitere Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier.
  • Ausgefülltes UPS- und Kontaktformular

Bitte bringen Sie zusätzlich die folgenden Unterlagen im Original und in zweifacher Kopie mit. Bitte bringen Sie deutsche Übersetzungen der türkischen Unterlagen mit.

  • Bestätigung der Heimatuniversität auf Deutsch oder Englisch
  • falls zutreffend: Nachweis, dass Sie die für das Praktikum erforderlichen Sprachkenntnisse besitzen
  • vollständiges Learning Agreement for Traineeships (wichtig: eindeutig ausgefüllter Abschnitt „Table B“, es dürfen nur die für Ihren Fall zutreffenden Felder ausgefüllt sein)
  • Praktikumsvertrag oder Einladung des Arbeitgebers aus Deutschland
  • Nachweis über die Finanzierung für den Lebensunterhalt:

    1. Stipendium und/oder Angabe der Praktikumsvergütung

    UND

    2. Nachweis des Differenzbetrags zu dem monatlichen BaföG-Förderungshöchstsatz für die Dauer des Aufenthalts. Die folgenden Optionen stehen gleichberechtigt nebeneinander:

    a. Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto in Deutschland.

    b. Vorlage einer Verpflichtungserklärung nach den §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz, die bei einer deutschen Ausländerbehörde abgegeben wurde. Die Verpflichtungserklärung muss den Vermerk „Bonität nachgewiesen“ und die Angabe des Aufenthaltszweckes „Studium“ bzw. „Sprachkurs und Studium“ enthalten
  • Nachweis einer ausreichender Krankenversicherung
  • Für Praktika gilt in Deutschland grundsätzlich der Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG).

    In folgenden Fällen gilt eine Ausnahme vom Mindestlohn (§ 22 Abs. 1 MiLoG)
    - Sie absolvieren ein sogenanntes „Pflichtpraktikum“. Bitte legen Sie eine Bestätigung der türkischen Hochschule vor, aus der sich die Pflicht zum Ableisten eines Praktikums ergibt. Als Nachweis genügt auch der eindeutige Eintrag im „Learning Agreement“ in der „Table B“.

    - Sie absolvieren ein freiwilliges Praktikum, das mit Ihrem Studium im Zusammenhang steht und Sie haben bei dem Arbeitgeber noch kein
    Praktikum absolviert. In diesem Fall besteht allerdings nur dann eine Ausnahme vom Mindestlohn bei einer Praktikumsdauer von bis zu drei Monaten.

    Sollte keine Ausnahme gelten, müssen Sie nachweisen, dass Ihr Praktikumsgeber den gesetzlichen Mindestlohn zahlt. Der Mindestlohn muss von Ihrem Praktikumsgeber gezahlt werden und kann nicht mit Ihren eigenen Mitteln, Mitteln Dritter oder einem Stipendium ersetzt werden.

    Weitere Informationen zum Mindestlohn bei Praktika finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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