Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Merkblatt 56 - Freiwilligendienst
Freiwilligendienst © GK Istanbul/Canva.com
1. Welche Unterlagen brauche ich?
- Antragsformular. Ab vollendetem 18. Lebensjahr unterschreiben Sie das Formular selbst, bei Kindern unterschreiben die Inhaber der elterlichen Sorge.
- Visumgebühr: i.d.R. 75,00 Euro; für Kinder von 0 bis 17 Jahren: i.d.R. 40,00 Euro.
- Gültiger Reisepass und 2 Kopien der Passdatenseite (Seite mit Ihrem Foto)
- Passfoto: Die Fotos müssen biometrisch sein. Sie dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Sie müssen 35 x 45 Millimeter groß sein. Weitere Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier.
- Ausgefülltes UPS- und Kontaktformular
Bitte bringen Sie zusätzlich die folgenden Unterlagen im Original und in zweifacher Kopie mit. Bitte bringen Sie deutsche Übersetzungen der türkischen Unterlagen mit.
- Lückenloser Lebenslauf
- Nachweise zu Ihrer bisherigen Tätigkeit in der Türkei (z.B. Studium/Ausbildung/Arbeitsstelle)
- ausführliches Motivationsschreiben mit Angaben zu Ihren beruflichen Plänen nach dem Freiwilligendienst
- Vertrag/Vereinbarung über Ihren Freiwilligendienst in Deutschland
Bitte achten Sie darauf:
1. Die Vereinbarung über den „Bundesfreiwilligendienst (BFD)“ oder „weltwärts (Süd-Nord-Komponente)“ ist vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Bafza), der Trägerorganisation und der Einsatzstelle zu unterschreiben.
2. Die Vereinbarung über das „Freiwillige Soziale Jahr (FSJ)“ oder das „Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ)“ sind von der Trägerorganisation, der Einsatzstelle und von Ihnen zu unterschreiben.
3. Die Vereinbarung über den „Europäischen Freiwilligendienst (EFD/EVS)“ muss von der koordinierenden Stelle und Ihnen unterzeichnet werden. Zusätzlich ist der Vertrag zwischen der nationalen Erasmus+Jugend in Aktion Agentur und der koordinieren Stelle vorzulegen. Enthält die Vereinbarung keine Angaben zu Ihrer Unterkunft und Verpflegung, müssen Sie ergänzende Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung vorlegen. - Sofern Sie nicht über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen, muss Ihre Trägerorganisation bestätigen, dass auf die Sprachkenntnisse zunächst verzichtet wird und Deutschkenntnisse nach Einreise in Deutschland erworben werden.
- Kopie der gesetzlichen Versicherungsbestätigung UND Kopie der Reise-/Übergangsversicherung für die ersten 90 Tage Ihres Aufenthalts.
Bitte legen Sie eine Kopie der Bestätigung eines gesetzlichen Krankenversicherungsträgers in Deutschland vor, die bescheinigt, dass Sie nach der Einreise in Deutschland gesetzlich versichert werden können. Die gesetzliche Versicherung gilt in der Regel nicht ab dem Einreisedatum. Um ab Tag eins versichert zu sein, müssen Sie eine private Reise-/Übergangs-Krankenversicherung für die ersten 90 Tage vorlegen. Diese muss mindestens den Leistungsumfang einer Schengen-Reisekrankenversicherung gemäß Art. 15 des Visakodex entsprechen.
ODER: Kopie einer privaten Langzeit-Krankenversicherung, falls Sie anstatt einer gesetzlichen Krankenversicherung eine langfristige private Krankenversicherung abschließen müssen/möchten.
WICHTIG: Ohne Krankenversicherungsschutz können im Ernstfall keine angemessenen medizinischen Behandlungen gewährleistet werden. Wir empfehlen dringend, sich nach der Einreise in Deutschland (falls zutreffend) so schnell gesetzlich oder anderweitig langfristig privat zu versichern.