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Merkblatt 56 - Freiwilligendienst

Freiwilligendienst

Freiwilligendienst © GK Istanbul/Canva.com

Artikel

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1. Welche Unterlagen brauche ich?

  • Antragsformular. Ab vollendetem 18. Lebensjahr unterschreiben Sie das Formular selbst, bei Kindern unterschreiben die Inhaber der elterlichen Sorge.
  • Visumgebühr: i.d.R. 75,00 Euro; für Kinder von 0 bis 17 Jahren: i.d.R. 40,00 Euro.
  • Gültiger Reisepass und 2 Kopien der Passdatenseite (Seite mit Ihrem Foto)
  • Passfoto: Die Fotos müssen biometrisch sein. Sie dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Sie müssen 35 x 45 Millimeter groß sein. Weitere Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier.
  • Ausgefülltes UPS- und Kontaktformular

Bitte bringen Sie zusätzlich die folgenden Unterlagen im Original und in zweifacher Kopie mit. Bitte bringen Sie deutsche Übersetzungen der türkischen Unterlagen mit.

  • Lückenloser Lebenslauf
  • Nachweise zu Ihrer bisherigen Tätigkeit in der Türkei (z.B. Studium/Ausbildung/Arbeitsstelle)
  • ausführliches Motivationsschreiben mit Angaben zu Ihren beruflichen Plänen nach dem Freiwilligendienst
  • Vertrag/Vereinbarung über Ihren Freiwilligendienst in Deutschland

    Bitte achten Sie darauf:

    1. Die Vereinbarung über den „Bundesfreiwilligendienst (BFD)“ oder „weltwärts (Süd-Nord-Komponente)“ ist vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Bafza), der Trägerorganisation und der Einsatzstelle zu unterschreiben.

    2. Die Vereinbarung über das „Freiwillige Soziale Jahr (FSJ)“ oder das „Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ)“ sind von der Trägerorganisation, der Einsatzstelle und von Ihnen zu unterschreiben.

    3. Die Vereinbarung über den „Europäischen Freiwilligendienst (EFD/EVS)“ muss von der koordinierenden Stelle und Ihnen unterzeichnet werden. Zusätzlich ist der Vertrag zwischen der nationalen Erasmus+Jugend in Aktion Agentur und der koordinieren Stelle vorzulegen. Enthält die Vereinbarung keine Angaben zu Ihrer Unterkunft und Verpflegung, müssen Sie ergänzende Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung vorlegen.
  • Sofern Sie nicht über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen, muss Ihre Trägerorganisation bestätigen, dass auf die Sprachkenntnisse zunächst verzichtet wird und Deutschkenntnisse nach Einreise in Deutschland erworben werden.
  • Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung
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