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Merkblatt 5F - Aufenthaltsrecht für ehemalige Deutsche

Wiederkehr nach Deutschland

Wiederkehr nach Deutschland © GK Istanbul

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1. Welche Unterlagen brauche ich?

  • Antragsformular. Ab vollendetem 18. Lebensjahr unterschreiben Sie das Formular selbst, bei Kindern unterschreiben die Inhaber der elterlichen Sorge.
  • Visumgebühr: i.d.R. 75,00 Euro; für Kinder von 0 bis 17 Jahren: i.d.R. 40,00 Euro.
  • Gültiger Reisepass und Kopie der Passdatenseite (Seite mit Ihrem Foto)
  • Passfoto: Die Fotos müssen biometrisch sein. Sie dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Sie müssen 35 x 45 Millimeter groß sein. Weitere Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier.
  • Ausgefülltes UPS- und Kontaktformular

Bitte bringen Sie zusätzlich die folgenden Unterlagen im Original und in zweifacher Kopie mit. Bitte bringen Sie deutsche Übersetzungen der türkischen Unterlagen mit.

  • Nachweise zur ehemaligen dt. Staatsangehörigkeit (z.B. alte Passkopien, ggf. Sicherstellungsbescheid zu dt. Ausweisdokumenten oder Negativbescheid)
  • Nachweise über weiterhin bestehende Bindung zu Deutschland
  • Nachweis zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts in Deutschland
    • aus eigener Erwerbstätigkeit in Deutschland: konkretes Arbeitsplatzangebot oder Arbeitsvertrag
    • Vorlage einer Verpflichtungserklärung nach den §§ 66-68 Aufent-haltsgesetz, die bei einer deutschen Ausländerbehörde abgegeben wurde, für die Dauer von 5 Jahren. Die Verpflichtungserklärung für einen längerfristigen Aufenthalt muss den Vermerk „Bonität nach-gewiesen“ enthalten. Die Angabe „Bonität glaubhaft gemacht“ reicht regelmäßig nicht aus
  • ausreichende Sprachkenntnisse (mindestens auf dem Niveau B1, bitte legen Sie hierfür ein Sprachzertifikateines anerkannten Prüfungsanbieters vor. An-erkannt werden zum Beispiel Zertifikate des Goethe-Instituts, des ÖSD und der telc GmbH). Das Sprachzertifikat ist im Original vorzulegen. Sollten Sie muttersprachlich Deutsch sprechen, ist grundsätzlich kein Zertifikat notwen-dig.
  • Meldebescheinigung bzw. Angabe der Adresse des ersten Aufenthalts
  • Incoming-Krankenversicherung für 3 Monate ab Einreise
    Hinweis: Eine türkische Reisekrankenversicherung ist nicht ausreichend. Die Krankenversicherung gilt als ausreichend, wenn sie hinsichtlich Art und Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, d. h. sie darf insbesondere keine wesentlicheren Leistungsausschlüsse oder Kostenbegrenzungen im Krankheitsfall sowie keine Kündigungs- oder Ablaufklauseln aufgrund eines bestimmten Alters, der Aufgabe der Erwerbstätigkeit, einer Änderung des Aufenthaltszwecks oder des Verlusts des Aufenthaltsstatus enthalten. Einige deutsche Anbieter sind ADAC, CareConcept, Mawista, Dr.Walter, Kemmer, etc..
  • Bestätigung über Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland

    Bestätigung eines gesetzlichen Krankenversicherers in Deutschland (siehe Krankenkassenliste der Anbieter hier), dass Sie nach Ihrer Einreise nach Deutschland gesetzlich krankenversichert sind.

2. Falls Sie mit Familie reisen möchten, legen Sie bitte folgende Unterlagen zusätzlich vor:

Für Ihren Ehepartner:

  • Internationale Heiratsurkunde („Formül B“, Hinweis: eine Apostille ist bei dieser Urkunde nicht erforderlich)
  • Auszug aus dem Personenstandsregister des nachziehenden Ehepartners („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“) im Original und mit Übersetzung. Die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse (z.B. Vorehen, Scheidungen, Kinder, Eltern, staatsangehörigkeitsrechtliche Ereignisse) enthalten. Wenn Sie den Auszug mit Barcode vorlegen, ist kein Original notwendig.
  • Falls zutreffend: Vollständige Scheidungsurteile der letzten Ehe beider Ehegatten mit Rechtskraftvermerk, Apostille und mit Übersetzung auf Deutsch; falls zutreffend Anerkennung für den deutschen Rechtsbereich; internationale Sterbeurkunde („Formül C“)
  • Incoming-Krankenversicherung für 3 Monate ab Einreise

    Hinweis: Eine türkische Reisekrankenversicherung ist nicht ausreichend. Die Krankenversicherung gilt als ausreichend, wenn sie hinsichtlich Art und Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, d. h. sie darf insbesondere keine wesentlicheren Leistungsausschlüsse oder Kostenbegrenzungen im Krankheitsfall sowie keine Kündigungs- oder Ablaufklauseln aufgrund eines bestimmten Alters, der Aufgabe der Erwerbstätigkeit, einer Änderung des Aufenthaltszwecks oder des Verlusts des Aufenthaltsstatus enthalten. Einige deutsche Anbieter sind ADAC, CareConcept, Mawista, Dr.Walter, Kemmer, etc..
  • Bestätigung über Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland: Bestätigung eines gesetzlichen Krankenversicherers in Deutschland (siehe Krankenkassenliste der Anbieter hier), dass Sie nach Ihrer Einreise nach Deutschland gesetzlich krankenversichert sind.
  • Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache, mindestens Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Das A1-Sprachzertifikat muss von einem zertifizierten Anbieter ausgestellt sein. Dies sind in der Türkei das Goethe-Institut „Start Deutsch 1“ (www.goethe.de) und das Österreichische Sprachdiplom (ÖSD) „Grundstufe Deutsch 1“ (www.osd.at). Das Sprachzertifikat ist im Original vorzulegen. Die Ausstellung darf bei Antragstellung nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Weitere Informationen zum A1-Sprachnachweis erhalten Sie hier.

Für Ihre Kinder:

  • Internationale Geburtsurkunde („Formül A“, Hinweis: eine Apostille ist bei dieser Urkunde nicht erforderlich)
  • Auszug aus dem Personenstandsregister des nachziehenden Kindes („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“) im Original und mit deutscher Übersetzung, die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse enthalten. Wenn Sie den Auszug mit Barcode vorlegen, ist kein Original notwendig.
  • Falls zutreffend: gerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht (z.B. im Scheidungsurteil) mit Apostille und Übersetzung auf Deutsch
  • Wenn ein mitsorgeberechtigter Elternteil in der Türkei verbleibt: notariell beurkundete Einverständniserklärung zum dauerhaften Aufenthalt des Kindes in Deutschland mit Übersetzung auf Deutsch
  • Incoming-Krankenversicherung für 3 Monate ab Einreise
    Hinweis: Eine türkische Reisekrankenversicherung ist nicht ausreichend. Die Krankenversicherung gilt als ausreichend, wenn sie hinsichtlich Art und Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, d. h. sie darf insbesondere keine wesentlicheren Leistungsausschlüsse oder Kostenbegrenzungen im Krankheitsfall sowie keine Kündigungs- oder Ablaufklauseln aufgrund eines bestimmten Alters, der Aufgabe der Erwerbstätigkeit, einer Änderung des Aufenthaltszwecks oder des Verlusts des Aufenthaltsstatus enthalten. Einige deutsche Anbieter sind ADAC, CareConcept, Mawista, Dr.Walter, Kemmer, etc..
  • Bestätigung über Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland: Bestätigung eines gesetzlichen Krankenversicherers in Deutschland (siehe Krankenkassenliste der Anbieter hier), dass Sie nach Ihrer Einreise nach Deutschland gesetzlich krankenversichert sind.
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