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Merkblatt 13 - Werkvertragsarbeitnehmer
Werkvertragsarbeitnehmerinnen und Werkvertragsarbeitnehmer © GK Istanbul /Canva
1. Welche Unterlagen brauche ich?
- Antragsformular. Ab vollendetem 18. Lebensjahr unterschreiben Sie das Formular selbst, bei Kindern unterschreiben die Inhaber der elterlichen Sorge.
- Visumgebühr: i.d.R. 75,00 Euro.
- Gültiger Reisepass und Kopie der Passdatenseite (Seite mit Ihrem Foto)
- Passfoto: Die Fotos müssen biometrisch sein. Sie dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Sie müssen 35 x 45 Millimeter groß sein. Weitere Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier.
Bitte bringen Sie zusätzlich die folgenden Unterlagen im Original und in zweifacher Kopie mit. Bitte bringen Sie deutsche Übersetzungen der türkischen Unterlagen mit.
- Werkvertragsarbeitnehmerkarte (ausgestellt von der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland)
- Arbeitsvertrag
- Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG – Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots
- Nachweis der beruflichen Qualifikation
- SGK-Eintrittsbestätigung und Aufstellung über die bisher insgesamt erreichten SGK-Zeiten („SGK Giriş“ und „Hizmet dökümü“), www.sgk.gov.tr mit Barcode
- Meldebescheinigung
- Vollständiger Auszug aus dem Personenstandsregister („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“). Die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse (z.B. Vorehen, Scheidungen, Kinder, Eltern, staatsangehörigkeitsrechtliche Ereignisse) enthalten.
- Nachweis einer ausreichender Krankenversicherung