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Merkblatt 32F: Spezialist

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1. Welche Unterlagen brauche ich?

  • Antragsformular. Ab vollendetem 18. Lebensjahr unterschreiben Sie das Formular selbst, bei Kindern unterschreiben die Inhaber der elterlichen Sorge.
  • Visumgebühr: i.d.R. 75,00 Euro; für Kinder von 0 bis 17 Jahren: i.d.R. 40,00 Euro.
  • Gültiger Reisepass und Kopie der Passdatenseite (Seite mit Ihrem Foto)
  • Passfotos: Die Fotos müssen biometrisch sein. Sie dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Sie müssen 35 x 45 Millimeter groß sein. Weitere Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier.
  • Ausgefülltes UPS- und Kontaktformular

Bitte bringen Sie zusätzlich die folgenden Unterlagen im Original und in zweifacher Kopie mit. Bitte bringen Sie deutsche Übersetzungen der türkischen Unterlagen mit.

  • Lebenslauf
  • Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot
  • Vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
  • Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG– Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots
  • Qualifikationsnachweise (z.B. Schul- und Hochschulabschlüsse, Arbeitszeugnisse, Zeugnisse über Zusatzqualifikationen, Handelsregisterauszüge bei bisheriger Selbstständigkeit, Nachweise über Fremdsprachenkenntnisse etc.)
  • Angaben und Nachweise zu Ihren unternehmensspezifischen Spezialkenntnissen (bezogen auf Ihre Tätigkeit in dem Unternehmen in Deutschland)
  • Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeit, z.B. Arbeitgeberbescheinigungen, Zeugnisse, SGK-Verlauf mit Barcode
  • Incoming-Krankenversicherung für 3 Monate ab Einreise:
    Hinweis: Eine türkische Reisekrankenversicherung ist nicht ausreichend. Die Krankenversicherung gilt als ausreichend, wenn sie hinsichtlich Art und Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, d. h. sie darf insbesondere keine wesentlicheren Leistungsausschlüsse oder Kostenbegrenzungen im Krankheitsfall sowie keine Kündigungs- oder Ablaufklauseln aufgrund eines bestimmten Alters, der Aufgabe der Erwerbstätigkeit, einer Änderung des Aufenthaltszwecks oder des Verlusts des Aufenthaltsstatus enthalten. Einige deutsche Anbieter sind ADAC, CareConcept, Mawista, Dr.Walter, Kemmer, etc.
  • Bestätigung über Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland:
    Bestätigung eines gesetzlichen Krankenversicherers in Deutschland (siehe Krankenkassenliste der Anbieter hier), dass Sie nach Ihrer Einreise nach Deutschland gesetzlich krankenversichert sind.

2. Falls Sie mit Familie reisen möchten, legen Sie bitte folgende Unterlagen zusätzlich vor:

Für Ihren Ehepartner:

  • Internationale Heiratsurkunde („Formül B“, Hinweis: eine Apostille ist bei dieser Urkunde nicht erforderlich)
  • Auszug aus dem Personenstandsregister des nachziehenden Ehepartners („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“) im Original und mit Übersetzung. Die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse (z.B. Vorehen, Scheidungen, Kinder, Eltern, staatsangehörigkeitsrechtliche Ereignisse) enthalten. Wenn Sie den Auszug mit Barcode vorlegen, ist kein Original notwendig.
  • Falls zutreffend: Vollständige Scheidungsurteile der letzten Ehe beider Ehegatten mit Rechtskraftvermerk, Apostille und mit Übersetzung auf Deutsch; falls zutreffend Anerkennung für den deutschen Rechtsbereich; internationale Sterbeurkunde („Formül C“)
  • Incoming-Krankenversicherung für 3 Monate ab Einreise:
    Hinweis: Eine türkische Reisekrankenversicherung ist nicht ausreichend. Die Krankenversicherung gilt als ausreichend, wenn sie hinsichtlich Art und Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, d. h. sie darf insbesondere keine wesentlicheren Leistungsausschlüsse oder Kostenbegrenzungen im Krankheitsfall sowie keine Kündigungs- oder Ablaufklauseln aufgrund eines bestimmten Alters, der Aufgabe der Erwerbstätigkeit, einer Änderung des Aufenthaltszwecks oder des Verlusts des Aufenthaltsstatus enthalten. Einige deutsche Anbieter sind ADAC, CareConcept, Mawista, Dr.Walter, Kemmer, etc.
  • Bestätigung über Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland:
    Bestätigung eines gesetzlichen Krankenversicherers in Deutschland (siehe Krankenkassenliste der Anbieter hier), dass Sie nach Ihrer Einreise nach Deutschland gesetzlich krankenversichert sind.

Für Ihre Kinder:

  • Internationale Geburtsurkunde („Formül A“, Hinweis: eine Apostille ist bei dieser Urkunde nicht erforderlich)
  • Auszug aus dem Personenstandsregister des nachziehenden Kindes („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“) im Original und mit deutscher Übersetzung, die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse enthalten. Wenn Sie den Auszug mit Barcode vorlegen, ist kein Original notwendig.
  • Falls zutreffend: gerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht (z.B. im Scheidungsurteil) mit Apostille und Übersetzung auf Deutsch
  • Wenn ein mitsorgeberechtigter Elternteil in der Türkei verbleibt: notariell beurkundete Einverständniserklärung zum dauerhaften Aufenthalt des Kindes in Deutschland mit Übersetzung auf Deutsch
  • Incoming-Krankenversicherung für 3 Monate ab Einreise:
    Hinweis: Eine türkische Reisekrankenversicherung ist nicht ausreichend. Die Krankenversicherung gilt als ausreichend, wenn sie hinsichtlich Art und Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, d. h. sie darf insbesondere keine wesentlicheren Leistungsausschlüsse oder Kostenbegrenzungen im Krankheitsfall sowie keine Kündigungs- oder Ablaufklauseln aufgrund eines bestimmten Alters, der Aufgabe der Erwerbstätigkeit, einer Änderung des Aufenthaltszwecks oder des Verlusts des Aufenthaltsstatus enthalten. Einige deutsche Anbieter sind ADAC, CareConcept, Mawista, Dr.Walter, Kemmer, etc.
  • Bestätigung über Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland:
    Bestätigung eines gesetzlichen Krankenversicherers in Deutschland (siehe Krankenkassenliste der Anbieter hier), dass Sie nach Ihrer Einreise nach Deutschland gesetzlich krankenversichert sind.

Für Ihre Eltern bzw. Schwiegereltern:

  • Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses mit der Fachkraft
    • Ggf. Geburtsurkunde der Fachkraft oder des Ehegatten der Fachkraft
    • Heiratsurkunde der Fachkraft und des Ehegatten der Fachkraft (wenn Schwiegereltern der Fachkraft nachziehen)
    • Auszug aus dem Personenstandsregister der nachziehenden Eltern bzw. Schwiegereltern („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“) im Original mit deutscher Übersetzung. Die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse enthalten. Wenn Sie den Auszug mit Barcode vorlegen, ist kein Original notwendig.
  • Passkopie der Fachkraft
  • Nachweise, wo Sie im Bundesgebiet leben werden (z.B. vorläufiger Mietvertrag)
  • Nachweise, wie der Lebensunterhalt im Bundesgebiet gesichert werden soll (z.B. Rentenbescheid, Kontoauszüge, u.a.)
  • Incoming-Krankenversicherung für 3 Monate ab Einreise:
    Hinweis: Eine türkische Reisekrankenversicherung ist nicht ausreichend. Die Krankenversicherung gilt als ausreichend, wenn sie hinsichtlich Art und Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, d. h. sie darf insbesondere keine wesentlicheren Leistungsausschlüsse oder Kostenbegrenzungen im Krankheitsfall sowie keine Kündigungs- oder Ablaufklauseln aufgrund eines bestimmten Alters, der Aufgabe der Erwerbstätigkeit, einer Änderung des Aufenthaltszwecks oder des Verlusts des Aufenthaltsstatus enthalten. Einige deutsche Anbieter sind ADAC, CareConcept, Mawista, Dr.Walter, Kemmer, etc.
  • Bestätigung über Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland:
    Bestätigung eines gesetzlichen Krankenversicherers in Deutschland (siehe Krankenkassenliste der Anbieter hier), dass Sie nach Ihrer Einreise nach Deutschland gesetzlich krankenversichert sind.
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