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Merkblatt 51F - Anpassungsmaßnahme Ausbildung (inkl. Gesundheitsberufe)

Ausbildungsplatzsuche

Ausbildungsplatzsuche © GK Istanbul / Canva.com

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1. Welche Unterlagen brauche ich?

  • Antragsformular. Ab vollendetem 18. Lebensjahr unterschreiben Sie das Formular selbst, bei Kindern unterschreiben die Inhaber der elterlichen Sorge.
  • Visumgebühr: i.d.R. 75,00 Euro; für Kinder von 0 bis 17 Jahren: i.d.R. 40,00 Euro.
  • Gültiger Reisepass und Kopie der Passdatenseite (Seite mit Ihrem Foto)
  • Passfotos: Die Fotos müssen biometrisch sein. Sie dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Sie müssen 35 x 45 Millimeter groß sein. Weitere Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier.
  • Ausgefülltes UPS- und Kontaktformular

Bitte bringen Sie zusätzlich die folgenden Unterlagen im Original und in zweifacher Kopie mit. Bitte bringen Sie deutsche Übersetzungen der türkischen Unterlagen mit.

  • Lebenslauf (CV)
  • Nachweise über türkische Berufsausbildung
  • Je nach Fall
    • Defizitbescheid / Teil-Anerkennungsbescheid der für die Anerkennung der Berufsausbildung zuständigen Stelle, diese Stelle finden Sie hier.
    • Bescheid einer zuständigen Stelle in Deutschland bezüglich Feststellung des Zugangs zum Anerkennungsverfahren (z.B. Qualifikationsanalyse oder Bescheinigung, dass die ausländische Ausbildung staatlich anerkennt ist), nähere Informationen finden Sie hier.
  • Nachweis über Qualifizierungsmaßnahme mittels folgender Angaben:
    • Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, nach Einreise, den Ausgleich der festgestellten Defizite innerhalb von höchstens drei Jahren zu ermöglichen
    • Ggf. Einladung zur Qualifikationsanalyse
    • Detaillierter Weiterbildungs-/ Qualifizierungsplan mit zeitlicher Gliederung (Datum/Zeitabschnitte)
    • Ist die Qualifizierungsmaßnahme überwiegend theoretisch oder praktisch? (Angabe der jeweiligen Stundenanzahl)
    • Wo werden der theoretische und praktische Teil der Qualifizierungsmaßnahme absolviert? ggf. Anmeldebescheinigung der Bildungseinrichtung, in welcher der theoretische Teil absolviert wird
    • Angaben zur geplanten Vergütung, ggf. Nachweise zur Sicherung Lebensunterhalts (bei Qualifikationsanalyse)
  • Vom Arbeitgeber vollständig ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis während der Anpassungsmaßnahme
  • Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG – Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots
  • Vollständig ausgefülltes Zusatzblatt A zur Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
  • Ggf. zusätzliche Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis als Fachkraft (wenn eine Beschäftigung neben einer Qualifizierung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens gem. § 16d Abs. 2 AufenthG ausgeübt wird => 3. Option auf dem Zusatzblatt A)
  • Falls vorhanden: Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot für Tätigkeit, die nach Absolvierung der Anpassungs-/ Qualifizierungsmaßnahme ausgeübt werden soll
  • Nachweise über aktuelle Kenntnisse der deutschen Sprache

    Als Beleg deutscher Sprachkenntnisse können nur Sprachzertifikate anerkannt werden, die auf einer standardisierten Sprachprüfung gemäß den Standards der Association of Language Testers in Europe (ALTE) beruhen.

    Dies trifft derzeit für Zertifikate folgender Anbieter – unabhängig vom Prüfungsort – zu:
    • Goethe-Institut e.V.,
    • telc GmbH (ACHTUNG: in der Türkei erworbene telc-Zertifikate werden erst ab Niveau A2 anerkannt. Erfolgte die Sprachprüfung in Deutschland, erkennt die Visastelle auch telc-Zertifikate auf Niveau A1 an),
    • Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD),
    • TestDaF-Institut e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum; Sprachprüfungsniveau erst ab Stufe „B2“ GER).
    • ECL Prüfungszentrum (Träger der Prüfungen, Prüfung erfolgt durch AFU GmbH)

      Das Sprachzertifikat ist im Original vorzulegen.
      Sollten Sie muttersprachlich Deutsch sprechen, ist grundsätzlich kein Zertifikat notwendig.
  • Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung

2. Falls Sie mit Familie reisen möchten, legen Sie bitte folgende Unterlagen zusätzlich vor:

Für Ihren Ehepartner:

  • Internationale Heiratsurkunde („Formül B“, Hinweis: eine Apostille ist bei dieser Urkunde nicht erforderlich)
  • Auszug aus dem Personenstandsregister des nachziehenden Ehepartners („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“) im Original und mit Übersetzung. Die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse (z.B. Vorehen, Scheidungen, Kinder, Eltern, staatsangehörigkeitsrechtliche Ereignisse) enthalten. Wenn Sie den Auszug mit Barcode vorlegen, ist kein Original notwendig.
  • Falls zutreffend: Vollständige Scheidungsurteile der letzten Ehe beider Ehegatten mit Rechtskraftvermerk, Apostille und mit Übersetzung auf Deutsch; falls zutreffend Anerkennung für den deutschen Rechtsbereich; internationale Sterbeurkunde („Formül C“)
  • Versicherung bis zur Aufnahme in die Familienversicherung
  • Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache, mindestens Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Das A1-Sprachzertifikat muss von einem zertifizierten Anbieter ausgestellt sein. Dies sind in der Türkei das Goethe-Institut „Start Deutsch 1“ (www.goethe.de) und das Österreichische Sprachdiplom (ÖSD) „Grundstufe Deutsch 1“ (www.osd.at). Das Sprachzertifikat ist im Original vorzulegen. Die Ausstellung darf bei Antragstellung nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Weitere Informationen zum A1-Sprachnachweis erhalten Sie unter folgendem Link.

Für Ihre Kinder:

  • Internationale Geburtsurkunde („Formül A“, Hinweis: eine Apostille ist bei dieser Urkunde nicht erforderlich)
  • Auszug aus dem Personenstandsregister des nachziehenden Kindes („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“) im Original und mit deutscher Übersetzung, die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse enthalten. Wenn Sie den Auszug mit Barcode vorlegen, ist kein Original notwendig.
  • Falls zutreffend: gerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht (z.B. im Scheidungsurteil) mit Apostille und Übersetzung auf Deutsch
  • Wenn ein mitsorgeberechtigter Elternteil in der Türkei verbleibt: notariell beurkundete Einverständniserklärung zum dauerhaften Aufenthalt des Kindes in Deutschland mit Übersetzung auf Deutsch
  • Versicherung bis zur Aufnahme in die Familienversicherung
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