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Merkblatt 14 - Werkliefervertrag
Werklieferungsverträge © GK Istanbul
1. Welche Unterlagen brauche ich?
- Antragsformular. Ab vollendetem 18. Lebensjahr unterschreiben Sie das Formular selbst, bei Kindern unterschreiben die Inhaber der elterlichen Sorge.
- Visumgebühr: i.d.R. 75,00 Euro; für Kinder von 0 bis 17 Jahren: i.d.R. 40,00 Euro.
- Gültiger Reisepass und Kopie der Passdatenseite (Seite mit Ihrem Foto)
- Passfoto: Die Fotos müssen biometrisch sein. Sie dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Sie müssen 35 x 45 Millimeter groß sein. Weitere Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier.
- Ausgefülltes UPS- und Kontaktformular
Bitte bringen Sie zusätzlich die folgenden Unterlagen im Original und in zweifacher Kopie mit. Bitte bringen Sie deutsche Übersetzungen der türkischen Unterlagen mit.
- Kauf- und Liefervertrag der Anlage, Maschine oder Software
- Leistungsbeschreibung mit genauen Angaben zur Art und Ausgestaltung der Anlage
- Lohnbedingungen
- Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG – Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots (siehe unter „Erwerbstätigkeit: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis und Belehrungen
- Nachweis der beruflichen Qualifikation
- SGK-Eintrittsbestätigung und Aufstellung über die bisher insgesamt erreichten SGK-Zeiten (“SGK Giriş„ und “Hizmet dökümü„), www.sgk.gov.tr mit Barcode
- Meldebescheinigung
- Vollständiger Auszug aus dem Personenstandsregister (“Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği„). Die amtlichen Bemerkungen (“Düşünceler„) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse (z.B. Vorehen, Scheidungen, Kinder, Eltern, staatsangehörigkeitsrechtliche Ereignisse) enthalten.
- Incoming-Krankenversicherung für ab Einreise für den gesamten Beschäftigungszeitraum
Hinweis: Eine türkische Reisekrankenversicherung ist nicht ausreichend. Die Krankenversicherung gilt als ausreichend, wenn sie hinsichtlich Art und Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, d. h. sie darf insbesondere keine wesentlicheren Leistungsausschlüsse oder Kostenbegrenzungen im Krankheitsfall sowie keine Kündigungs- oder Ablaufklauseln aufgrund eines bestimmten Alters, der Aufgabe der Erwerbstätigkeit, einer Änderung des Aufenthaltszwecks oder des Verlusts des Aufenthaltsstatus enthalten. Einige deutsche Anbieter sind ADAC, CareConcept, Mawista, Dr.Walter, Kemmer, etc..