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Merkblatt 31F: Pflegehilfskraft

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1. Welche Unterlagen brauche ich?

  • Antragsformular. Ab vollendetem 18. Lebensjahr unterschreiben Sie das Formular selbst, bei Kindern unterschreiben die Inhaber der elterlichen Sorge.
  • Visumgebühr: i.d.R. 75,00 Euro; für Kinder von 0 bis 17 Jahren: i.d.R. 40,00 Euro.
  • Gültiger Reisepass und Kopie der Passdatenseite (Seite mit Ihrem Foto)
  • Passfoto: Die Fotos müssen biometrisch sein. Sie dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Sie müssen 35 x 45 Millimeter groß sein. Weitere Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier.
  • Ausgefülltes UPS- und Kontaktformular

Bitte bringen Sie zusätzlich die folgenden Unterlagen im Original und in zweifacher Kopie mit. Bitte bringen Sie deutsche Übersetzungen der türkischen Unterlagen mit.

  • Vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
  • Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG – Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots (siehe unter „Erwerbstätigkeit: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis und Belehrungen“
  • Arbeitsvertrag
  • Nachweis zu ausländischer oder deutscher Ausbildung als Pflegehilfskraft
  • Bei ausländischer Ausbildung: Anerkennungsbescheid der zuständigen Stelle aus Deutschland (KMK)
  • Nachweise über aktuelle Kenntnisse der deutschen Sprache

    Als Beleg deutscher Sprachkenntnisse können nur Sprachzertifikate anerkannt werden, die auf einer standardisierten Sprachprüfung gemäß den Standards der Association of Language Testers in Europe (ALTE) beruhen.

    Dies trifft derzeit für Zertifikate folgender Anbieter – unabhängig vom Prüfungsort – zu:
    • Goethe-Institut e.V.,
    • telc GmbH (ACHTUNG: in der Türkei erworbene telc-Zertifikate werden erst ab Niveau A2 anerkannt. Erfolgte die Sprachprüfung in Deutschland, erkennt die Visastelle auch telc-Zertifikate auf Niveau A1 an),
    • Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD)
    • TestDaF-Institut e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum; Sprachprüfungsniveau erst ab Stufe „B2“ GER).
    • ECL Prüfungszentrum (Träger der Prüfungen, Prüfung erfolgt durch AFU GmbH)

      Das Sprachzertifikat ist im Original vorzulegen. Sollten Sie muttersprachlich Deutsch sprechen, ist grundsätzlich kein Zertifikat notwendig.
  • Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeit, z.B. Arbeitgeberbescheinigungen, Zeugnisse, SGK-Verlauf mit Barcode
  • Incoming-Krankenversicherung für 3 Monate ab Einreise
    Hinweis: Eine türkische Reisekrankenversicherung ist nicht ausreichend. Die Krankenversicherung gilt als ausreichend, wenn sie hinsichtlich Art und Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, d. h. sie darf insbesondere keine wesentlicheren Leistungsausschlüsse oder Kostenbegrenzungen im Krankheitsfall sowie keine Kündigungs- oder Ablaufklauseln aufgrund eines bestimmten Alters, der Aufgabe der Erwerbstätigkeit, einer Änderung des Aufenthaltszwecks oder des Verlusts des Aufenthaltsstatus enthalten. Einige deutsche Anbieter sind ADAC, CareConcept, Mawista, Dr.Walter, Kemmer, etc.
  • Bestätigung über Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland:
    Bestätigung eines gesetzlichen Krankenversicherers in Deutschland (siehe Krankenkassenliste der Anbieter hier), dass Sie nach Ihrer Einreise nach Deutschland gesetzlich krankenversichert sind.

Für Ihren Ehepartner:

  • Internationale Heiratsurkunde („Formül B“, Hinweis: eine Apostille ist bei dieser Urkunde nicht erforderlich)
  • Auszug aus dem Personenstandsregister des nachziehenden Ehepartners („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“) im Original und mit Übersetzung. Die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse (z.B. Vorehen, Scheidungen, Kinder, Eltern, staatsangehörigkeitsrechtliche Ereignisse) enthalten. Wenn Sie den Auszug mit Barcode vorlegen, ist kein Original notwendig.
  • Falls zutreffend: Vollständige Scheidungsurteile der letzten Ehe beider Ehegatten mit Rechtskraftvermerk, Apostille und mit Übersetzung auf Deutsch; falls zutreffend Anerkennung für den deutschen Rechtsbereich; internationale Sterbeurkunde („Formül C“)
  • Incoming-Krankenversicherung für 3 Monate ab Einreise
    Hinweis: Eine türkische Reisekrankenversicherung ist nicht ausreichend. Die Krankenversicherung gilt als ausreichend, wenn sie hinsichtlich Art und Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, d. h. sie darf insbesondere keine wesentlicheren Leistungsausschlüsse oder Kostenbegrenzungen im Krankheitsfall sowie keine Kündigungs- oder Ablaufklauseln aufgrund eines bestimmten Alters, der Aufgabe der Erwerbstätigkeit, einer Änderung des Aufenthaltszwecks oder des Verlusts des Aufenthaltsstatus enthalten. Einige deutsche Anbieter sind ADAC, CareConcept, Mawista, Dr.Walter, Kemmer, etc.
  • Bestätigung über Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland:
    Bestätigung eines gesetzlichen Krankenversicherers in Deutschland (siehe Krankenkassenliste der Anbieter hier), dass Sie nach Ihrer Einreise nach Deutschland gesetzlich krankenversichert sind.
  • Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache, mindestens Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Das A1-Sprachzertifikat muss von einem zertifizierten Anbieter ausgestellt sein. Dies sind in der Türkei das Goethe-Institut „Start Deutsch 1“ (www.goethe.de) und das Österreichische Sprachdiplom (ÖSD) „Grundstufe Deutsch 1“ (www.osd.at). Das Sprachzertifikat ist im Original vorzulegen. Die Ausstellung darf bei Antragstellung nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Weitere Informationen zum A1-Sprachnachweis erhalten Sie unter diesem Link.

Für Ihre Kinder:

  • Internationale Geburtsurkunde („Formül A“, Hinweis: eine Apostille ist bei dieser Urkunde nicht erforderlich)
  • Auszug aus dem Personenstandsregister des nachziehenden Kindes („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“) im Original und mit deutscher Übersetzung, die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse enthalten. Wenn Sie den Auszug mit Barcode vorlegen, ist kein Original notwendig.
  • Falls zutreffend: gerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht (z.B. im Scheidungsurteil) mit Apostille und Übersetzung auf Deutsch
  • Wenn ein mitsorgeberechtigter Elternteil in der Türkei verbleibt: notariell beurkundete Einverständniserklärung zum dauerhaften Aufenthalt des Kindes in Deutschland mit Übersetzung auf Deutsch
  • Incoming-Krankenversicherung für 3 Monate ab Einreise
    Hinweis: Eine türkische Reisekrankenversicherung ist nicht ausreichend. Die Krankenversicherung gilt als ausreichend, wenn sie hinsichtlich Art und Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, d. h. sie darf insbesondere keine wesentlicheren Leistungsausschlüsse oder Kostenbegrenzungen im Krankheitsfall sowie keine Kündigungs- oder Ablaufklauseln aufgrund eines bestimmten Alters, der Aufgabe der Erwerbstätigkeit, einer Änderung des Aufenthaltszwecks oder des Verlusts des Aufenthaltsstatus enthalten. Einige deutsche Anbieter sind ADAC, CareConcept, Mawista, Dr.Walter, Kemmer, etc.
  • Bestätigung über Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland:
    Bestätigung eines gesetzlichen Krankenversicherers in Deutschland (siehe Krankenkassenliste der Anbieter hier), dass Sie nach Ihrer Einreise nach Deutschland gesetzlich krankenversichert sind.
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