Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Merkblatt 57 - Au-Pair
Au-Pair © GK Istanbul/Canva.com
1. Welche Unterlagen brauche ich?
- Antragsformular. Ab vollendetem 18. Lebensjahr unterschreiben Sie das Formular selbst, bei Kindern unterschreiben die Inhaber der elterlichen Sorge.
-
Visumgebühr: Die Visumgebühr zahlen Sie in der Visastelle bar und passend in Euro. Gebühr i.d.R. 75,00 Euro; für Kinder von 0 bis 17 Jahren: in der Regel 40,00 Euro.
-
Gültiger Reisepass und Kopie der Passdatenseite (Seite mit Ihrem Foto)
- Passfotos: Die Fotos müssen biometrisch sein. Sie dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Sie müssen 35 x 45 Millimeter groß sein. Weitere Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier.
- Ausgefülltes UPS- und Kontaktformular
Bitte bringen Sie zusätzlich die folgenden Unterlagen im Original und in zweifacher Kopie mit. Bitte bringen Sie deutsche Übersetzungen der türkischen Unterlagen mit.
- Von der Gastfamilie und dem Au-pair unterschriebener Vertrag. Der Vertrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Genaue Bezeichnung der Vertragsparteien
2. Beginn und Dauer des Vertrags
3. Allgemeine Pflichten der Gasteltern und des Au-pairs
4. Vereinbarung von Taschengeld *
5. Verpflichtung der Gasteltern, die Teilnahme an Deutschsprachkursen mit finanziell zu unterstützen *
6. Verpflichtung der Gasteltern, das Au-pair auf ihre Kosten für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie des Unfalls zu versichern
7. Vereinbarung über die Arbeitszeit (maximal 6 Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich, mindestens 2 Werktage Erholungsurlaub pro Monat)
Hinweis: wird die Au-pair-Tätigkeit durch eine RAL-zertifizierte Agentur (Liste siehe unter www.guetegemeinschaft-aupair.de) vermittelt, ist es ausreichend, wenn der Vertrag als Kopie vorgelegt wird. - Au-pair-Fragebogen für Gasteltern der Bundesagentur für Arbeit
- Meldebescheinigung der Gastfamilie
- Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache, mindestens Niveau A1
Als Beleg deutscher Sprachkenntnisse können nur Sprachzertifikate anerkannt werden, die auf einer standardisierten Sprachprüfung gemäß den Standards der Association of Language Testers in Europe (ALTE) beruhen.
Dies trifft derzeit für Zertifikate folgender Anbieter – unabhängig vom Prüfungsort – zu:- Goethe-Institut e.V.,
- telc GmbH (ACHTUNG: in der Türkei erworbene telc-Zertifikate werden erst ab Niveau A2 anerkannt. Erfolgte die Sprachprüfung in Deutschland, erkennt die Visastelle auch telc-Zertifikate auf Niveau A1 an),
- Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD),
- TestDaF-Institut e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum; Sprachprüfungsniveau erst ab Stufe „B2“ GER).
- ECL Prüfungszentrum (Träger der Prüfungen, Prüfung erfolgt durch AFU GmbH)
Das Sprachzertifikat ist im Original vorzulegen.
Sprachzertifikate des Anbieters telc GmbH sind erst ab Niveau A2 im Visumverfahren als Nachweis der Sprachkenntnisse anerkennungsfähig. Telc Zertifikate auf Niveau A1 werden nicht als Nachweis akzeptiert
- eigenständig verfasstes Motivationsschreiben mit Angaben zur weiteren beruflichen Planung
- Lebenslauf
- Belehrung, dass Sie die Informationsbroschüre der Bundesagentur für Arbeit gelesen haben
- Nachweise über schulische und berufliche Vorbildung in der Türkei
- Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung
Weitere Informationen zum Thema „Au-Pair-Aufenthalt“ finden Sie und Ihre Gastfamilie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/au-pair (Website ist auf Deutsch und Englisch verfügbar)