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Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren © GK Istanbul/Canva.com
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren verkürzt die Dauer des Anerkennungs- und Visumsverfahrens erheblich und kann genutzt werden, wenn die örtlich zuständige Ausländerbehörde eine Vorabzustimmung gem. § 81a AufenthG erteilt.
Eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit nach § 39 AufenthG und § 36 Abs. 3 BeschV ist nicht Teil dieses Verfahrens und führt nicht zu einer schnelleren Terminvergabe im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens!
Informieren Sie sich abhängig vom Amtsbezirk, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, über die Voraussetzungen und das weitere Vorgehen: Informationen zu den Amtsbezirken finden sich hier
Informationen zur Terminvergabe und den vorzulegenden Unterlagen können Sie den nachfolgenden Merkblättern entnehmen.