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Merkblatt 20F: Vorabzustimmung nach §81a AufenthG - ISTANBUL und IZMIR
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Wenn Sie eine Vorabzustimmung gem. §81a AufenthG für das beschleunigte Fachkräfteverfahren erhalten haben und die Generalkonsulate Istanbul oder Izmir für Sie zuständig sind, beachten Sie bitte folgende Hinweise. Es bestehen an den Generalkonsulaten Istanbul und Izmir sehr kurze Wartezeiten für unter §81a AufenthG fallende Visumskategorien bzw. Rechtsgrundlagen. Bitte prüfen Sie Ihre Vorabzustimmung sorgfältig nach der darin genannten Rechtsgrundlage und nehmen Sie dann eine Terminregistrierung eigenständig vor.
In folgenden Fällen:
- § 16d AufenthG (Anpassungsmaßnahmen)
- § 18d AufenthG (Forschende)
- § 19c Abs. 1 AufenthG i.V.m. § 3 BeschV (leitende Angestellte und Spezialisten)
- § 19c Abs. 1 AufenthG i.V.m. § 5 BeschV (Wissenschaftler, Gastwissenschaftler, Lehrkräfte)
- § 19c Abs. 1 AufenthG i.V.m. und 24a Abs. 1 und Abs. 2 BeschV (Berufskraftfahrer)
registrieren Sie sich bitte regulär über das Online-Terminvergabesystem von iDATA.
In folgenden Fällen:
- § 16a AufenthG (Berufsausbildung)
- § 18a AufenthG (Fachkräfte mit Berufsausbildung)
- § 18b AufenthG (akademische Fachkräft)
- § 18g AufenthG (Blaue Karte EU)
- § 19c Abs. 2 AufenthG i.V.m. § 6 BeschV (berufspraktische Kenntnisse)
registrieren Sie sich bitte regulär im Auslandsportal für eine Online-Beantragung.
Vergessen Sie nicht, die Vorabzustimmung zur Antragstellung vorzulegen bzw. im Auslandsportal hochzuladen.