Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Merkblatt 03F - Nachzug zum deutschen Kind

Elternnachzug

Elternnachzug © GK Istanbul

Artikel

­

1. Welche Unterlagen brauche ich?

  • Antragsformular. Ab vollendetem 18. Lebensjahr unterschreiben Sie das Formular selbst, bei Kindern unterschreiben die Inhaber der elterlichen Sorge.
  • Gültiger Reisepass und Kopie der Passdatenseite (Seite mit Ihrem Foto)
  • 1 Passfoto: Die Fotos müssen biometrisch sein. Sie dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Sie müssen 35 x 45 Millimeter groß sein. Weitere Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier.
  • Ausgefülltes UPS- und Kontaktformular

Bitte bringen Sie zusätzlich die folgenden Unterlagen im Original und in zweifacher Kopie mit. Bitte bringen Sie deutsche Übersetzungen der türkischen Unterlagen mit.

  • Wenn das Kind noch nicht geboren ist: Kopie des Mutterpasses/ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin
  • Wenn das Kind in Deutschland geboren ist: Deutsche Geburtsurkunde.
  • Wenn das Kind nicht in Deutschland geboren ist: Internationale Geburtsurkunde („Formül A“) des Kindes, in die beide Elternteile eingetragen sind (Hinweis: eine Apostille ist bei dieser Urkunde nicht erforderlich)
  • Bei ehelicher Geburt des Kindes: Internationale Heiratsurkunde der Eltern („Formül B“) mit den vollständigen Daten beider Ehepartner (Hinweis: eine Apostille ist bei dieser Urkunde nicht erforderlich)
  • Wenn das Kind außerhalb einer bestehenden Ehe geboren wurde und Nachzug des Vaters:

    1. Vaterschaftsanerkennung des Kindsvaters und Zustimmungserklärung der Kindsmutter und
    2. Sorgeerklärungen (außer Eltern haben mittlerweile geheiratet)
  • Wenn die Eltern zwischenzeitlich geschieden wurden: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, Apostille und mit deutscher Übersetzung; falls zutreffend Anerkennung für den deutschen Rechtsbereich; falls zutreffend: internationale Sterbeurkunde („Formül C“) (Hinweis: eine Apostille ist bei dieser Urkunde nicht erforderlich)
  • Auszug aus dem Personenstandsregister („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“) in dem auch bereits das Kind, zu dem der Zuzug beantragt wird, eingetragen ist; mit Übersetzung auf Deutsch. Die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse (z.B. Vorehen, Scheidungen, Kinder, Eltern, staatsangehörigkeitsrechtliche Ereignisse) enthalten. Wenn Sie den Auszug mit Barcode vorlegen, ist kein Original notwendig.
  • Wenn auch der andere Elternteil des Kindes türkischer Staatsangehöriger ist oder war: Auszug aus dessen Personenstandsregister („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“) mit Übersetzung, in dem auch bereits das Kind, zu dem der Zuzug beantragt wird, eingetragen ist. Die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse (z.B. Vorehen, Scheidungen, Kinder, Eltern, staatsangehörigkeitsrechtliche Ereignisse) enthalten. Wenn Sie den Auszug mit Barcode vorlegen, ist kein Original notwendig.

  • Kopie des deutschen Personalausweises oder Reisepasses des Kindes

  • Aktuelle Meldebescheinigung des Kindes (nicht älter als sechs Monate, nur sofern das Kind bereits in Deutschland wohnt)

  • Kopien des deutschen Personalausweises oder Reisepasses oder des Aufenthaltstitels des in Deutschland lebenden Elternteils

Falls Sie mit Familie reisen möchten, legen Sie bitte folgende Unterlagen zusätzlich vor:

Für Ihre Kinder:

  • Internationale Geburtsurkunde („Formül A“, Hinweis: eine Apostille ist bei dieser Urkunde nicht erforderlich)

  • Auszug aus dem Personenstandsregister des nachziehenden Kindes („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“) mit deutscher Übersetzung. Die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse enthalten. Wenn Sie den Auszug mit Barcode vorlegen, ist kein Original notwendig.

  • Falls zutreffend: gerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht (z.B. im Scheidungsurteil) mit Apostille und Übersetzung auf Deutsch

  • Wenn ein mitsorgeberechtigter Elternteil in der Türkei verbleibt: notariell beurkundete Einverständniserklärung zum dauerhaften Aufenthalt des Kindes in Deutschland mit Übersetzung auf Deutsch.

  • Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung

nach oben