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Visum für (Flughafen-)Transit

Flughafentransit

Flughafentransit © GK Istanbul

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Dieses Merkblatt enthält Informationen für die Beantragung eines Visums zum Zwecke des Flughafentransits an zugelassenen deutschen Flughäfen.

Wenn Sie z.B. wegen eines Terminalwechsels den internationalen Transitbereich verlassen und die Passkontrolle passieren müssen, benötigen Sie stattdessen ein reguläres Schengenvisum. Lesen Sie hierzu unser Merkblatt Allgemeinen Informationen zu Schengenvisa.

(1) Allgemeine Hinweise

Bitte lesen Sie unbedingt auch unser Merkblatt Allgemeinen Informationen zu Schengenvisa und die Hinweise zur örtlichen Zuständigkeit der Auslandsvertretungen sowie der Zulässigkeitsvoraussetzungen für Ihren Antrag.

(2) Terminregistrierung

Eine Terminregistrierung ist bis auf Weiteres für die Beantragung eines echten Flughafentransitvisums nicht erforderlich. Ein Antrag kann unter Vorlage der relevanten Unterlagen zu den regulären Öffnungszeiten bei einem der örtlich für Sie zuständigen Visaannahmezentren ohne Terminerfordernis gestellt werden.

(3) Informationen zum Visum für den Flughafentransit

Sie steigen auf Ihrem Flug von der Türkei in ein anderes Drittland (kein Schengenstaat) auf einem der nachstehend genannten deutschen Flughäfen um, bleiben aber im internationalen Transitbereich und passieren nicht die Passkontrolle. Dies ist ausschließlich möglich auf den Flughäfen Frankfurt/Main und München sowie mit zeitlichen Einschränkungen auf den Flughäfen Hamburg, Düsseldorf und Berlin-Brandenburg.

Dann benötigen die Staatsangehörigen folgender Länder ein Flughafentransitvisum: Äthiopien, Afghanistan, Bangladesch, Eritrea, Ghana, Indien, Iran, Irak, Jordanien (mit Ausnahmen), Demokratische Republik Kongo, Libanon, Mali, Myanmar, Nigeria, Pakistan, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Südsudan, Syrien, Türkei (Ausnahme: Dienst-/Ministerialpässe oder Pässe für Reisen in amtlicher Funktion).

Ausnahmen: Sie benötigen nur dann kein Flughafentransitvisum, wenn Sie

  • Inhaber eines Diplomatenpasses sind oder
  • ein gültiges Visum oder einen Aufenthaltstitel eines Schengenstaats oder von Bulgarien, Irland, Kroatien, Rumänien oder Zypern besitzen oder
  • ein gültiges Visum oder einen gültigen Aufenthaltstitel, der die vorbehaltlose Rücknahme des Inhabers garantiert, von Kanada, Japan oder den Vereinigten Staaten besitzen oder
  • einen gültigen Aufenthaltstitel (ein Visum reicht nicht aus) von Andorra oder San Marino besitzen, der die vorbehaltlose Rücknahme des Inhabers garantiert oder
  • Familienangehöriger eines EU-/EWR-/Schweizer Bürgers sind und diesen begleiten (siehe hierzu Merkblatt Freizügigkeit)

(3) Erforderliche Unterlagen für die Beantragung eines Visums für den Flughafentransit

  • Vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Schengen-Antragsformular sowie Erklärung nach § 54 AufenthG
  • Reisepass (siehe Merkblatt Allgemeine Informationen zu Schengenvisa)
  • Je 1 Kopie Ihrer in den letzten 3 Jahren gültigen Visa (Schengen, EU, UK, USA, Kanada) und des Reisepasses
  • 1 biometrisches Passfoto (siehe Merkblatt Allgemeine Informationen zu Schengenvisa)
  • Visumgebühr (siehe Merkblatt Allgemeine Informationen zu Schengenvisa)
  • Flugtickets oder -reservierungen (informieren Sie sich vorab genau über den Reiseverlauf, z.B. ob ein Terminalwechsel und somit die Einreise erforderlich ist)
  • Visum/Aufenthaltstitel des Ziellandes sowie Kopie der entsprechenden Passseite oder sonstiger Nachweis der Einreiseerlaubnis in das Zielland
  • Nachweis stabiler Lebensumstände im Wohnsitzstaat (Kontoauszüge, Gehaltsnachweise, etc.)
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