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Visum bei Freizügigkeit

Freizügigkeit innerhalb der EU

Freizügigkeit innerhalb der EU © GK Istanbul/colourbox.com

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(1) Allgemeine Hinweise

Dieses Merkblatt richtet sich an freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige eines Unionsbürgers, die in Begleitung des Unionsbürgers nach Deutschland reisen oder diesem nachreisen.

Hierzu zählen Ehepartner*innen und eingetragene (gleichgeschlechtliche) Lebenspartner*innen sowie Kinder/Stiefkinder/Enkel, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Bei nachgewiesener Unterhaltsverpflichtung und festgestellter regelmäßiger Unterhaltsleistung können auch Kinder älter als 21 Jahre, Eltern oder Schwiegereltern des Unionsbürgers freizügigkeitsberechtigt sein – dies muss im Einzelfall durch die Visastellen geprüft werden.

Rechtsgrundlage ist das Freizügigkeitsgesetz/EU, das Einreise und Aufenthalt für Unionsbürger und deren Familienangehörige regelt.

Vergleichbare Regelungen gelten auch für Staatsangehörige von Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz sowie deren oben genannte Familienangehörige.

Falls die Reise ohne Begleitung des Unionsbürgers stattfindet, greift das Freizügigkeitsrecht ausdrücklich nicht.

Beantragen Sie in diesem Fall ein Visum für den jeweils vorgesehenen Reisezweck.

Familienangehörige von deutschen Staatsangehörigen fallen nicht unter das Freizügigkeitsrecht.

Mehr Informationen und weitere Merkblätter finden Sie auf unserer Webseite.

Doppelstaater*innen mit türkischer und einer EU-Staatsangehörigkeit bzw. Staatsangehörigkeit von Norwegen, Island, Liechtenstein oder Schweiz genießen Freizügigkeit aufgrund der Staatsangehörigkeit und benötigen daher kein Visum. Die Einreise muss mit dem gültigen EU- bzw. EWR-Pass erfolgen.

Bitte lesen Sie unbedingt auch unser Merkblatt Allgemeinen Informationen zu Schengenvisa und die Hinweise zur örtlichen Zuständigkeit der Auslandsvertretungen sowie der Zulässigkeitsvoraussetzungen für Ihren Antrag.

(2) Terminvereinbarung

Auf Anfrage per Email erhalten Sie schnellstmöglich einen Termin zur Abgabe der Antragsunterlagen bei der jeweiligen Visastelle oder beim externen Dienstleister. Die Bearbeitung von Visumanträgen im Rahmen der Freizügigkeit erfolgt gebührenfrei; die Servicegebühr des externen Dienstleisters ist bei Beantragung dort zu entrichten.

Es müssen auch Fingerabdrücke abgegeben werden.

Sie erreichen die Visastellen per E-Mail unter den nachstehenden Adressen:

Botschaft Ankara visa@anka.diplo.de
Generalkonsulat Istanbul visa@ista.diplo.de
Generalkonsulat Izmir visa@izmi.diplo.de

(3) Erforderliche Unterlagen

Bitte nutzen Sie dieses Infoblatt als Checkliste .

  • Vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular (insbesondere die Felder 34 und 35 des Antrags) sowie Erklärung nach § 54 AufenthG

  • Gültiger Reisepass

  • 1 biometrisches Passfoto (siehe Merkblatt Allgemeine Informationen zu Schengenvisa)

  • Nachweis über EU-Staatsangehörigkeit bzw. Staatsangehörigkeit von Norwegen, Liechtenstein, Island oder Schweiz der Referenzperson
  • Nachweis der Verwandtschaft zur Referenzperson (z.B. Heirats- oder Geburtsurkunde)

  • Nachweis über den angestrebten überwiegend gemeinsamen Aufenthalt in Deutschland (Flugbuchung des EU-/EWR-/Schweizer Bürgers oder seine Meldebescheinigung in Deutschland)

  • Für Minderjährige (unter 18 Jahren): Antragstellung durch den oder die Sorgeberechtigten oder Vollmacht der Sorgeberechtigten zur Antragstellung und ggfs. Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z.B. bei Scheidung der Eltern)

  • Nur bei einem geplanten Aufenthalt über 90 Tage:
    • Nachweis der Erwerbstätigkeit des EU-/EWR-/Schweizer Bürgers (z.B. Gehaltsabrechnungen) oder
    • wenn der EU-/EWR-/Schweizer Bürger nicht erwerbstätig ist, Nachweis über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherung bzw. Reisekrankenversicherung
  • im Einzelfall behält sich die Visastelle ausdrücklich die Nachforderung weiterer Unterlagen und Nachweise vor

Wenn kein überwiegend gemeinsamer Aufenthalt angestrebt wird (z.B. reist der türkische Familienangehörige zu einer Geschäftsreise nach Deutschland, seine schwedische Ehefrau bleibt aber in der Türkei), ist ein gebührenpflichtiges Schengenvisum zu beantragen (siehe Merkblatt Allgemeine Informationen zu Schengenvisa).

Wenn ein Aufenthalt von über 90 Tagen in Deutschland geplant ist und kein Nachzug zum EU-/ EWR-/Schweizer Bürger erfolgt, ist ein nationales Visum zu beantragen.

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