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Reisekrankenversicherung und Krankenversicherung

Reisekrankenversicherung

Reisekrankenversicherung © GK Istanbul

Artikel

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Schengenvisa:

Nach europäischem Recht muss jeder Reisende während seines gesamten Aufenthalts in den Schengen-Staaten krankenversichert sein. Die Versicherung muss bestimmte Mindestkriterien erfüllen:

  • Die Versicherung muss Krankheits- und Rückführungskosten von mindestens 30.000 Euro im gesamten Schengenraum abdecken – auch wenn Sie nur nach Deutschland fahren wollen.
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie wirklich versichert sind. Diesen Nachweis liefert nur die Originalpolice. Wenn Sie einen Ausdruck beifügen wollen, fügen Sie auch den Zahlungsbeleg bei.
  • Ihre Versicherung muss den gesamten Ab- und Rückreisetag Ihrer ersten geplanten Reise umfassen. Es genügt also nicht, wenn die Versicherung jeweils um 12 Uhr beginnt und endet.
  • Die Versicherungspflicht gilt auch für Ehegatten deutscher Staatsangehöriger.
  • Die Versicherung muss eine mögliche Zahlung direkt gegenüber dem Krankenhaus oder dem Arzt erbringen. Ihre Vorleistung und dann infolge Rückerstattung seitens der Versicherung gegenüber Ihnen ist nicht zulässig.

Nationale Visa:

Informationen zum Nachweis eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes erhalten Sie über das Auslandsportal oder das entsprechende Merkblatt der jeweiligen Visumkategorie.

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