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Terminvergabe für Visa zum kurzfristigen Aufenthalt (Schengenvisa)
Was ist ein Schengen Visa?, © Deutsche Botschaft Ankara / Almanya Büyükelçiliği Ankara
Das Terminvergabeverfahren zur Beantragung eines Visums zum kurzfristigen Aufenthalt (Schengenvisum) erfolgt für alle deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei ausschließlich über den externen Dienstleister iDATA möglich sein.
Die Terminvergabe erfolgt in zwei Schritten:
1. Zunächst registrieren sich die Antragstellenden auf der Terminwarteliste des externen Dienstleisters iDATA, in dem sie den gewünschten Reisezweck und iDATA-Filiale (beachten Sie hierzu die örtliche Zuständigkeit der jeweiligen Auslandsvertretungen) auswählen, die erforderlichen Personendaten eingeben und ein Serviceentgelt an iDATA entrichten. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten die Antragstellenden hierüber eine Bestätigung per E-Mail.
2. Sobald ihnen ein Termin zugeordnet werden kann, erhalten die Antragstellenden eine entsprechende Mitteilung per E-Mail. Sie haben dann die Möglichkeit einen Termin zur Antragstellung auszuwählen. Die Einreichung des Visumantrages erfolgt zum gewählten Termin beim externen Dienstleister iDATA.
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zur Terminvereinbarung für Schengenvisa:
- Termine zur Einreichung des Visumantrags werden ausschließlich chronologischer Reihenfolge der Registrierungen auf der Terminwarteliste vergeben.
Personen, die sich noch auf den bisherigen Terminwartelisten der deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei registriert haben, müssen KEINE erneute Registrierung auf der Terminwarteliste von iDATA vornehmen. Die bisherigen Terminwartelisten der deutschen Auslandsvertretungen werden bei der Terminvergabe berücksichtigt und in chronologischer Reihenfolge abgearbeitet.
Die Inanspruchnahme einer Agentur oder eines Vermittlers für die Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Die Wartezeiten auf Termine zur Visabeantragung werden von der Nachfrage nach Schengen-Visa abhängen.