Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Nationale Visa für türkische Staatsangehörige
Für langfristigen Aufenthalt über 90 Tage.
Das Nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck. Es wird in der Regel für 90 Tage, in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr erteilt. Nach Einreise ist in der Regel ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen. Erfahren Sie, wie Sie zur Beantragung eines Nationalen Visum vorgehen.
Nicht-türkische Staatsangehörige informieren sich bitte ausschließlich hier:
Information für nicht-türkische Staatsangehörige zu nationalen Visa / National visas for non-Turkish citizens
Aktuelle Hinweise
Als externer Dienstleister der Visastellen fungiert ausschließlich iDATA. Dritte haben keinen Zugang zu den Visastellen oder zur Terminvergabe! Für das Verfahren ist ausschließlich die von den Visastellen erhobene Visumgebühr (max. 80 EUR) fällig. Daneben erhebt iDATA ein Serviceentgelt in Höhe von 32,81 EUR. Die Ausgabe der Anträge und Merkblätter sowie die Terminbuchung sind kostenlos. Bitte beachten Sie insbesondere:
- Leisten Sie keine Geldzahlungen über Gebühr (maximal 80 EUR) und Serviceentgelt (32,81 EUR) hinaus!
- Bezahlen Sie vor allem keine hohen Geldbeträge an Dritte! Damit ist kein Vorteil verbunden! Überweisen Sie kein Geld an Ihnen Unbekannte! Leisten Sie keine „Anzahlungen“!
- nutzen sie ausschließlich die Website der deutschen Auslandsvertretungen oder die Website von iDATA (https://idata.com.tr/de/tr), um sich zu informieren.
- Achten Sie auf gefälschte Websiten, Whats-App-Konten oder unseriöse Agenturen, die illegal das iDATA-Logo Firmenlogo für Täuschungsversuche verwenden! Die korrekte iDATA-Adresse lautet: https://idata.com.tr/de/tr
- Sind Sie unsicher, mit wem Sie es zu tun haben oder haben den Verdacht eines Betrugsversuches, kontaktieren Sie iDATA oder die Visastellen.
Inhaber*innen türkischer Dienstpässe (grüne u. graue Pässe) können für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen (Schengen-Visum) u.a. zum Zwecke eines (Erasmus-)Praktikums unter Umständen von der grds. bestehenden Visumpflicht für türkische Staatsangehörige befreit sein.
§ 30 Nr.2 BeschV nennt die §§ 5 und 15 (Forscher, Erasmus Praktikanten etc.) ausdrücklich als Nichtbeschäftigung im Sinne des AufenthG, wenn diese Tätigkeiten lediglich für maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ausgeübt werden.
Die Reisenden müssen gegenüber den mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden (in Deutschland die Bundespolizei) entsprechende Nachweise vorlegen.
Über die abschließende Gestattung der Einreise entscheiden in jedem Fall die Grenzbehörden in eigener, ausschließlicher Zuständigkeit.
Ist ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen geplant, so muss in jedem Fall auch mit dienstlichen Pässen stets ein nationales Visum (D-Visum) beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Information lediglich allgemein gefasst ist und nicht für jeden individuellen Sachverhalt zutreffend sein kann. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie ggf. doch ein Visum zur Einreise benötigen, so kann diese Frage nur abschließend im Rahmen eines Visumsverfahrens geklärt werden.
Um die Bearbeitung Ihres Visumantrages nicht zu verzögern, empfiehlt es sich, Ihren Antrag persönlich einzureichen und dabei Ihre Fingerabdrücke abzugeben:
der externe Dienstleister der Visastellen, iDATA, muss im Rahmen der Antragstellung in seiner Filiale Ihre Fingerabdrücke erfassen.
Haben Sie bereits innerhalb der vergangenen 59 Monate Abdrücke bei einer Auslandsvertretung eines Schengen-Staates oder deren Dienstleister abgegeben, müssen Ihre Fingerabdrücke nicht mehr zwingend erfasst werden.
Bitte beachten Sie jedoch unbedingt:
Häufig ist der Übertrag der Abdrücke in Ihren laufenden Antrag aus technischen Gründen nicht möglich. Abdrücke, die Sie vor mehr als 59 Monaten abgegeben haben -entscheidend ist nicht das letzte erhaltene Visum, sondern die letztmalige Abgabe von Abdrücken- können generell nicht übertragen werden. In diesen Fällen müssen Ihre Fingerabdrücke nachträglich erfasst werden, bevor ein Visum erteilt werden kann.
Derzeit kommt es an allen drei deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei zu längerer Wartezeit von der Terminregistrierung bis zur abschließenden Bearbeitung der Visumanträge.
Hier finden Sie Informationen zu den momentanen Wartezeiten in den genannte Terminkategorien für nationale Visa (Aufenthalte über 90 Tage):
Familienzusammenführung (inklusive Visum zur Eheschließung mit anschließendem Daueraufenthalt): je nach Auslandsvertretung zwischen 3- 11,5 Monaten
Studium: je nach Auslandsvertretung zwischen 1-4 Monaten
Erwerbstätigkeit (inklusive Chancenkarte): je nach Auslandsvertretung zwischen 1-11 Monaten
Anpassungsmaßnahme: je nach Auslandsvertretung zwischen 6-10 Monaten
Dabei handelt es sich um eine Momentaufnahme, die sich je nach äußeren Umständen auch ändern kann.
Aufgrund der hohen Nachfrage nach Terminen und steigenden Antragszahlen entstehen leider Wartezeiten. Es ist für uns sehr gut nachvollziehbar, dass Sie sich eine kürzere Wartezeit wünschen. Maßnahmen zur Verbesserung der Situation wurden bereits ergriffen.
Es ist daher wichtig, dass Sie sich möglichst früh auf der entsprechenden Warteliste der Botschaft/des Generalkonsulates registrieren. Die Termine zur Visumbeantragung werden in chronologischer Reihenfolge nach dem Registrierungsdatum vergeben.
Ab dem 11. Juni werden die Visagebühren für Schengen-Visa weltweit angehoben.
Ab dem 11. Juni gelten die folgenden Gebührensätze
Personenkreis |
Türkische Staatsangehörige |
Sonstige visapflichtige Drittstaatsangehörige |
Erwachsene und Kinder ab 12 Jahre |
90 EUR |
90 EUR |
Kinder 6 - 11 Jahre |
gebührenfrei |
45 EUR |
Kinder 0 - 5 Jahre |
gebührenfrei |
gebührenfrei |
Familienangehörige von Unionsbürgern, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen, sind nach Artikel 1 (2) des Visakodex von einer andernfalls bestehenden Pflicht zum Führen eines Visums für den Flughafentransit befreit.
Es wird anheimgestellt, trotzdem ein entsprechendes Visum bei der zuständigen deutschen Visastelle zu beantragen, um Problemen bei dem Einchecken zuvorzukommen.
Vorgehensweise, Vorbereitung, Antragstellung
Bitte stellen Sie anhand der folgenden Tabelle entsprechend Ihres beabsichtigten Aufenthaltszwecks (linke Spalte) fest, wie Sie zur Terminvereinbarung, Antragsvorbereitung und -abgabe vorgehen müssen.
Aufenthaltszweck | Vorgehen | ||||
Wiedereinreise nach Verlust oder Ablauf eines deutschen Aufenthaltstitels während eines Aufenthalts in der Türkei |
Informieren Sie sich zunächst hier über die Voraussetzungen und die vorzulegenden Unterlagen. Kontaktieren Sie anschließend das CallCenter des externen Dienstleisters iDATA:
|
||||
Vorabzustimmung einer innerdeutschen Ausländerbehörde nach §81a des Aufenthaltsgesetzes - keine anderen Vorabzustimmungen (z.B. zur Wiedereinreise) ! - |
Informieren Sie sich abhängig vom Amtsbezirk, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, über die Voraussetzungen und das weitere Vorgehen: |
||||
Übrige Tatbestände:
* bitte beachten Sie zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz auch unsere FAQs. |
Bitte nutzen Sie das Online-Terminvergabesystem unseres externen Dienstleisters iDATA. Dort wird die für Sie passende Rechtsgrundlage ermittelt und Sie erhalten Informationen über einzureichende Unterlagen und die Terminvergabe zur Antragstellung. Dies gilt auch für evtl. mit Ihnen reisende Familienangehörige. Online-Terminvergabesystem iDATA (in türkischer Sprache) Eine Zusammenstellung der je nach Reisezweck vorzulegenden Unterlagen (ohne Terminvergabe) findet sich auch hier. |
Während der Prüfung
Für die Prüfung ist abhängig vom Reisezweck nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen in der Regel eine Bearbeitungsdauer bis zu drei Monaten (in Einzelfällen auch länger) möglich. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Regelbearbeitungszeit nicht beantwortet werden.
Wichtiger Hinweis:
Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.
Rückgabe des Passes
Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, erfolgt die Rückgabe der Pässe. Haben Sie Ihren Antrag bei iDATA abgegeben, erfolgt die Rückgabe der Pässe auch durch iDATA.
Für Antragsteller, die ihr nationales Visum bei der Botschaft Ankara oder dem Generalkonsulat Istanbul beantragen, besteht die Möglichkeit, sich ihren Pass an ihre Wohnadresse zurückschicken zu lassen. Hierzu erwerben Sie vor Antragstellung im Innenhof der Visastelle bei der Firma UPS einen Rücksendeumschlag zum Preis von 20,00 TL, bei entlegenen Orten 27,00 TL. In Izmir liegen in der Visastelle Umschläge der Firma „Yurtiçi Kargo“ bereit. Sie können diese Umschläge mit Ihrer Adresse beschriften und diese Versandtasche bei der Antragstellung mit einreichen. Die Bezahlung des Kurierversands erfolgt dann per Nachnahme. Zurzeit werden für diesen Versand 10,00 TL in Rechnung gestellt.
Andernfalls können Sie Ihren Pass nur selbst abholen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Dazu füllen Sie bitte folgende Vollmacht aus und geben sie Ihrem Vertreter mit: Vollmacht.
Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber
Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns (nicht iDATA) bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.
Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.
Mein Antrag wurde abgelehnt. Was kann ich tun?
Die Visastelle möchte Sie darüber informieren, dass aufgrund der Teilnahme an einem Pilotprojekt bis einschließlich des 30. Juni 2025 keine Remonstration möglich ist. Ihre möglichen Rechtsmittel entnehmen Sie bei einem ablehnenden Bescheid bitte der Rechtsbehelfsbelehrung.