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Visum
Die Antwort auf Ihre Frage können Sie vielleicht hier nachlesen?
FAQ
Schengen-Visa berechtigen zu Aufenthalten im gesamten Schengen-Raum von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen. Sie können maximal für fünf Jahre ausgestellt werden.
Nationale Visa (auch „D-Visa“) berechtigen zu Einreisen für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen pro Halbjahr, z.B. für eine Familienzusammenführung, eine Arbeitsaufnahme oder ein Studium in Deutschland.
Nein.
Die Schengen-Staaten sind:
Belgien | Deutschland | Dänemark | Estland | Finnland |
Frankreich | Griechenland | Island | Italien | Kroatien |
Lettland | Liechtenstein | Litauen | Luxemburg | Malta |
Niederlande | Norwegen | Österreich | Polen | Portugal |
Schweden | Schweiz | Slowakei | Slowenien | Spanien |
Tschechische Republik | Ungarn |
Bei der Antragstellung gelten klare Zuständigkeitsregeln:
- Danach müssen Sie Ihr Schengen-Visum bei dem Staat beantragen, in dem ihr einziges Reiseziel liegt
- Umfasst Ihre Reise mehrere Staaten, ist derjenige Staat zuständig, in derjenige Staat zuständig, in dessen Gebiet hinsichtlich Zweck und Dauer Ihre Hauptreiseziel liegt
- Ist kein Hauptreiseziel zu bestimmen, müssen Sie das Visum bei dem Staat beantragen, in den Sie zuerst reisen.
Beispiel: Sie planen eine Urlaubsreise zuerst nach Deutschland (sieben Tage) und dann nach Frankreich (vier Tage). Sie müssen ein deutsches Schengen-Visum beantragen, weil Deutschland Hauptreiseziel ist. Wären beide Länder gleichermaßen Reiseziel (z.B. fünf Tage in Berlin, fünf Tage in Paris), müssten Sie ebenfalls ein deutsches Schengen-Visum beantragen, weil Sie zuerst nach Berlin reisen.
Zunächst registrieren sich Antragstellende auf einer Termin-Warteliste und erhalten hierüber eine Bestätigung per E-Mail. Zu einem späteren Zeitpunkt erhalten sie die Mitteilung über den konkreten Termin zur Einreichung des Visumantrags über den externen Dienstleister iDATA. Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich in chronologischer Reihenfolge der Terminregistrierungen. Das zeitaufwändige Suchen nach einem freien Termin entfällt zukünftig.
Sie können sich hier für einen Termin registrieren.
iDATA erfasst in unserem Auftrag die Daten. Die Entscheidung über Ihren Antrag liegt jedoch nach wie vor bei den Auslandsvertretungen.
Während der Datenerfassung des externen Dienstleisters hat der Schutz Ihrer Daten oberste Priorität. Die über Sie erhobenen Daten werden für den externen Dienstleister nicht sichtbar erhoben (z. B. Fingerabdrücke) und auch nicht länger als unbedingt notwendig gespeichert.
Anträge für Schengen-Visa können Sie ausschließlich in den Büros der Firma iDATA stellen.
Bei Reisen mit Hauptreiseziel Deutschland können die Anträge in einer für Ihren Wohnort zuständigen iDATA-Filiale eingereicht werden. Ist das Hauptreiseziel ein anderer Schengenstaat als Deutschland, ist der Antrag bei der dafür zuständigen Schengenvertretung zu stellen (s. auch die Antwort zur Frage: „Ich reise nach Deutschland. Ist es egal, wenn ich das Visum dafür bei einem anderen Schengen-Staat beantrage?“).
Die Antragsformulare werden von iDATA und den Auslandsvertretungen kostenlos ausgegeben oder sind als Download verfügbar: Antragsformular
Sie können das Visum-Antragsformular auch online ausfüllen: Videx-Online-Visumantrag
Antragsteller, die in den letzten 5 Jahren bereits Fingerabdrücke zur Beantragung eines Schengen-Visums abgegeben haben, müssen nicht persönlich bei iDATA erscheinen, sondern können ihren Antrag über einen bevollmächtigten Vertreter einreichen: Mustervollmacht
Kinder unter 12 Jahren und Personen, bei denen die Abnahme von Fingerabdrücken physisch unmöglich ist, müssen generell keine Fingerabdrücke abgeben.
In Einzelfällen kann die Visastelle Antragsteller ergänzend zu einem Gespräch in die Visastelle bitten.
Zunächst registrieren sich Antragstellende auf einer Termin-Warteliste und erhalten hierüber eine Bestätigung per E-Mail. Zu einem späteren Zeitpunkt erhalten sie die Mitteilung über den konkreten Termin zur Einreichung des Visumantrags über den externen Dienstleister iDATA. Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich in chronologischer Reihenfolge der Terminregistrierungen. Das zeitaufwändige Suchen nach einem freien Termin entfällt zukünftig.
Sie können sich hier für einen Termin registrieren.
Amtsbezirke: https://konsulatfinder.diplo.de/
Das Lichtbild muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Es muss aktuell sein
- Es ist in der Größe von 45 Millimeter x 35 Millimeter vorzulegen
- Es muss die Person in einer Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und Bedeckung der Augen zeigen. Ausnahmen sind insbesondere aus religiösen Gründen zulässig.
Wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre ein Schengen-Visum bei einem Schengen-Staat beantragt haben und dabei Ihre Fingerabdrücke abgenommen wurden, müssen Sie den Antrag nicht persönlich stellen, sondern können Ihren Antrag bei iDATA auch über einen schriftlich Bevollmächtigten einreichen: Mustervollmacht
Wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre keine Fingerabdrücke bei der Visumantragstellung abgegeben haben, müssen Sie den Antrag persönlich stellen, da Fingerabdrücke genommen werden müssen.
In jedem Fall kann die Visastelle Sie im weiteren Verlauf des Visumverfahrens zu einer persönlichen Vorsprache bitten.
Sie können Ihr Schengenvisum bereits ab 6 Monaten vor dem geplanten Reisebeginn beantragen und sollten den Antrag spätestens einige Wochen vor dem geplanten Reiseantritt stellen. Eine Antragstellung weniger als 15 Tage vor Reiseantritt führt normalerweise nicht mehr zu einer rechtzeitigen Bearbeitung (vgl. Art. 23 Visakodex).
Bitte beachten Sie die zusätzliche Versandlaufzeit des Antrages vom Büro des externen Dienstleisters (iDATA) zu der für Ihren Wohnort zuständigen Visastelle. Beispiel: wenn das Generalkonsulat Izmir für Ihren Wohnort zuständig ist, Sie aber in Trabzon oder Gaziantep den Antrag stellen, kommen die Versandlaufzeiten zu den 15 Tagen Bearbeitungszeit hinzu.
In jedem Fall ist ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag nötig. Welche Begleitunterlagen dazu kommen, hängt vom Reisezweck ab.
Sie finden Merkblätter zu allen Reisezwecken auf unserer Website:
Nach europäischem Recht muss jeder Reisende während seines gesamten Aufenthalts in den Schengen-Staaten krankenversichert sein. Die Versicherung muss bestimmte Mindestkriterien erfüllen.
Wir empfehlen Ihnen, bei der Wahl Ihrer Reisekrankenversicherung vor allem auf folgende Punkte zu achten, die häufig zu Schwierigkeiten führen:
- Sie müssen nachweisen, dass Sie wirklich versichert sind. Diesen Nachweis liefert nur die Originalpolice. Wenn Sie einen Ausdruck beifügen wollen, fügen Sie auch den Zahlungsbeleg bei.
- Ihre Versicherung muss den gesamten Ab- und Rückreisetag umfassen. Es genügt also nicht, wenn die Versicherung jeweils um 12 Uhr beginnt und endet.
- Wenn Sie sich nur für einen einmaligen Aufenthalt von z.B. vier Tagen versichern, können wir Ihr Visum nicht mit einer längeren Gültigkeit versehen.
- Die Versicherungspflicht gilt auch für Ehegatten deutscher Staatsangehöriger.
- Die Versicherung muss Krankheits- und Rückführungskosten von mindestens 30.000 Euro im gesamten Schengenraum abdecken – auch wenn Sie nur nach Deutschland fahren wollen.
- Die Versicherung muss eine möglich Zahlung direkt gegenüber dem Krankenhaus oder dem Arzt erbringen. Ihre Vorleistung und dann infolge Rückerstattung seitens der Versicherung gegenüber Ihnen ist nicht zulässig.
In diesem Fall riskieren Sie eine Verzögerung oder sogar Ablehnung Ihres Antrags. iDATA ist gehalten, Sie auf fehlende Unterlagen hinzuweisen und Sie bei der Vervollständigung zu unterstützen. iDATA kann Ihren Antrag jedoch nicht zurückweisen.
Das wichtigste rechtliche Kriterium für die Erteilung langfristig gültiger Visa ist, dass jemand „häufig und/oder regelmäßig“ nach Deutschland zu reisen beabsichtigt. Wenn dies auf Sie zutrifft, fügen Sie Ihrem Antrag bitte unbedingt entsprechende Nachweise bei (Kopien vom letzten abgelaufenen Reisepass z. B.). Eine langfristige Reisekrankenversicherung kann die Absicht häufiger Reisen untermauern. Prominenz, Vermögen, langfristige Visa anderer Staaten wie z.B. der USA sind kein Kriterium für langfristig gültige Visa. Die deutschen Vertretungen in der Türkei erteilen Schengen-Visa von sich aus so großzügig wie möglich, da auch wir ein Interesse daran haben, Sie nicht häufiger als nötig mit dem Antragsverfahren zu belasten.
Wir weisen darauf hin, dass für eine Visumbeantragung nur die Visumgebühr und die Koordinationsgebühr des externen Dienstleisters erhoben werden. Auch die Ausgabe der Antragsformulare erfolgt gratis.
Die Gebühr für Schengen-Visa und Flughafentransitvisa beträgt 80,00 EUR.
- Die Gebühr wird einheitlich von allen Schengen-Partnern (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Liechtenstein) erhoben.
Kinder mit türkischer Staatsangehörigkeit unter 12 Jahren sind von den Visumgebühren befreit. Kinder nichttürkischer Staatsangehörigkeit sind unter 6 Jahren von den Visumgebühren befreit, zwischen 6 und 11 Jahren beträgt die Visumgebühr 40 EUR.
- Ehegatten, Kinder deutscher Eltern und Eltern von minderjährigen Deutschen sind ebenfalls gebührenbefreit.
- Ob sich für andere Antragsteller ein Gebührenbefreiungstatbestand nach der Aufenthaltsverordnung oder einer anderen Vorschrift ergeben könnte, kann erst bei Antragstellung abschließend beurteilt werden.
Das Serviceentgelt für die Dienstleistung der Firma iDATA beträgt 27,50 EUR. Kinder unter 6 Jahren bezahlen kein Serviceentgelt. Das Entgelt ist bei Antragstellung zusätzlich zur Visumgebühr in bar oder per Kreditkarte in Türkischen Lira (TL) zum bei iDATA genannten Wechselkurs, den die Visastellen jeweils aktuell vorgeben, zu zahlen.
Diese Information ist für alle Antragsteller, mit Ausnahme syrischer Staatsangehöriger, die Familienzusammenführung zum in Deutschland lebenden Schutzberechtigten beantragen wollen. Sie benötigen zur Vorsprache bei der Botschaft Ankara und den Generalkonsulaten Istanbul/Izmir einen Termin, den Sie telefonisch über iDATA vereinbaren. Sie erreichen iDATA aus der Türkei und aus dem Ausland.
- Türkei: 0850 460 VIZE (0 850 460 8493)
- Ausland: 0090 212 970 8493
iDATA teilt Ihnen dann mit, wann der frühestmögliche oder ein anderer für Sie passender Termin verfügbar ist und welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website unseres externen Dienstleisters:
Ja, wegen der dabei vorgeschriebenen Abnahme von Fingerabdrücken.
So früh wie nur möglich. Die allgemeine Bearbeitung eines nationalen Visumantrags beträgt 8-10 Wochen, in Einzelfällen kann diese jedoch auch längere Zeit in Anspruch nehmen. Grund: In den meisten Fällen ist die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland nötig. Dazu werden Ihre Unterlagen nach Deutschland verschickt. Erst wenn die Zustimmung der Ausländerbehörde vorliegt, kann die Visastelle das Visum erteilen.
Es wird gebeten von Sachstandsanfragen in den ersten zwei Monaten abzusehen, da dies die Bearbeitung unnötig verzögert
Sie finden Merkblätter zu allen Aufenthaltszwecken auf unserer Website: Nationale Visa
Im Regelfall werden zur Antragsannahme lediglich die auf den Merkblättern aufgeführten Unterlagen benötigt. In Einzelfällen kann die Vorlage von zusätzlichen Unterlagen sowie deren deutschen Übersetzungen notwendig werden.
Bitte beachten sie Folgendes:
Sie können die Bearbeitung Ihres Visumantrages beschleunigen, wenn Sie einen vollständig ausgefüllten Visumantrag mit allen erforderlichen Unterlagen einreichen. Insbesondere muss die Adresse des Aufenthaltsortes in Deutschland im Antragsformular erwähnt sein. Unvollständige Anträge bringen das Risiko einer Ablehnung mit sich.
Sollten dennoch Nachforderungen erforderlich sein, empfiehlt es sich diese so schnell wie möglich einzureichen. Derzeit können Nachforderungen nicht bei der Visastelle abgegeben werden. Bitte weichen Sie auf die Nutzung der Post bzw. des versicherten Versands mit Kurierdiensten aus. Sofern nicht ausdrücklich die Einreichung von Original-Dokumenten gefordert wurde, kann die Einreichung auch per E-Mail als pdf erfolgen.
Die Gebühr für die Bearbeitung von D-Visaanträgen (Aufenthalte über 90 Tage, z. B. Familienzusammenführung, Studium, Arbeitsaufnahme, Wiedereinreise) beträgt
- 75,00 EUR für Personen ab 18 Jahren und
- 37,50 EUR für Personen unter 18 Jahren.
Bei der Visumbeantragung direkt in den Auslandsvertretungen werden die Visumgebühren nur in bar und nur in EURO entgegengenommen.
Die deutschen Auslandsvertretungen sind an unterschiedlichen Feiertagen für den Besucherverkehr geschlossen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Visumantrag vor deutschen oder türkischen Feiertagen (Ostern, Zuckerfest, Opferfest, Weihnachten) rechtzeitig stellen.
Dies gilt insbesondere für Schengenvisaanträge. An diesen Feiertagen möchten viele Menschen verreisen und das Antragsaufkommen ist hoch.
Es reicht in der Regel nicht aus, in der Woche vor diesen Feiertagen einen Antrag zu stellen, wenn man in der Feiertagswoche verreisen will! Stellen Sie Antrag besser mehrere Wochen vorher!
An folgenden Tagen sind die deutschen Auslandsvertretungen für Publikumsverkehr geschlossen:
Feiertagsregelung Botschaft Ankara 2024
Versuchen Sie zunächst, die im Ablehnungsbescheid genannten Gründe nachzuvollziehen.
Sie können jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.
Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals, des externen Dienstleistungserbringers iDATA oder den Prozess der Visumantragstellung über das u.s. Kontaktformular einreichen. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen. Bitte geben Sie im u.s. Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der drei folgenden Varianten ein:
- Beschwerde über Verhalten des Konsulatspersonals
- Beschwerde über Verhalten des externen Dienstleistungserbringers iDATA
- Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung
Nutzen Sie bitte je nach Amtsbezirk, in dem Sie Ihren Antrag gestellt haben, das zutreffende Kontaktformular und wählen Sie im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“.
- Kontaktformular für den Amtsbezirk Ankara
- Kontaktformular für den Amtsbezirk Istanbul
- Kontaktformular für den Amtsbezirk Izmir
Wir werden Ihrer Beschwerde nach Eingang nachgehen.
Wichtiger Hinweis: Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums – d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.