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Schengen-Visa

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Bild C-Visa © GK Istanbul

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Hinweise!

Ein Antrag auf Erteilung eines Schengenvisums wird bereits durch den externen Dienstleister grundsätzlich nicht angenommen, wenn festgestellt wird, dass der Reisezweck aufgrund der vorgelegten Unterlagen und die gebuchte Kategorie nicht übereinstimmen. In solchem Fall muss ein neuer Termin in der korrekten Kategorie gebucht werden. Wenn Sie von Ihrem Hauptreisezweck abweichende Termine geplant haben, können Sie dies in einem optionalen Begleitschreiben erläutern.

Derzeit kommt es an allen drei deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei zu längerer Wartezeit von der Terminregistrierung bis zur abschließenden Bearbeitung der Visumanträge. Diese Wartezeit kann bis zu elf Monaten betragen.

Wir bedauern dies und bitten darum, dies bei Ihrer Reiseplanung zu berücksichtigen.

Es ist daher wichtig, dass Sie sich möglichst früh auf der entsprechenden Warteliste der zuständigen Auslandsvertretung registrieren. Die Termine zur Visumbeantragung werden in chronologischer Reihenfolge nach dem Registrierungsdatum vergeben.

Eine zu späte Antragstellung kann bedeuten, dass Ihr Antrag ggf. als unzulässig zurückgewiesen wird oder erst nach Ablauf des eigentlichen Reisezeitraums bearbeitet werden kann.

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