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Informationen zur Abgabe von Wahlscheinen in Istanbul
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Briefwahl, © colourbox
Wenn Sie an der Briefwahl teilnehmen und Ihren ausgefüllten und verschlossenen Brief mit dem Wahlschein nach Deutschland senden möchten, können Sie Ihren Wahlschein bis zum 19. Februar, 12:00 Uhr, an der Pforte des Generalkonsulates abgeben.
Wenn Sie an der Briefwahl teilnehmen und Ihren ausgefüllten und verschlossenen Brief mit dem Wahlschein nach Deutschland senden möchten, steht Ihnen dafür der Kurierweg des Auswärtigen Amtes zur Verfügung. In diesem Fall können Sie Ihren Wahlschein bis zum 19. Februar, 12 Uhr, an der Pforte des Generalkonsulates (İnönü Caddesi 10, 34437 Gümüşsuyu - Beyoğlu / İstanbul) abgeben.
- Von Montag bis Donnerstag können Sie die ausgefüllten Unterlagen von 8:00-16:00 Uhr an der Pforte abgeben.
- Freitags können Sie die Unterlagen von 8:00-13:00 Uhr an der Pforte abgeben.
Bei Mitbenutzung des amtlichen Kurierweges und Übernahme der Weiterleitung von Wahlunterlagen an den Wahlberechtigten sowie der Rücksendung an das Wahlamt in Deutschland ist die Haftung des Auswärtigen Amtes für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Zustellung der Wahlunterlagen ausgeschlossen. Dies gilt für Verspätungen aller Art. Eine Nachverfolgung ist nicht möglich.
Wir weisen darauf hin, dass es ihnen freisteht, sich für die Korrespondenz mit ihrem jeweiligen Wahlamt selbst und auf eigene Kosten privater Kurierdienste zu bedienen, da dies unter Umständen der schnellere Versandweg sein könnte.