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Hinweis zu Gesundheitsschutz, Sicherheit und Barrierefreiheit

Artikel

Der Zugang zum Generalkonsulat ist nur nach Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes und bei Beachtung der Gesundheitsschutz-und Sicherheitsvorgaben möglich.

Wichtiger Hinweis


Gesundheitsschutz

  • Der Zutritt zum Generalkonsulat ist nur möglich, wenn ein Mund- und Nasenschutz getragen wird. Bitte bringen Sie einen Mund- und Nasenschutz mit oder erwerben Sie ihn rechtzeitig vor Ihrem Termin in einer der umliegenden Apotheken.
  • Das Sicherheitspersonal des Generalkonsulates nimmt vor Betreten der Liegenschaft eine Infrarot-Fiebermessung vor. Bei erhöhter Temperatur muss der Zutritt verweigert werden.
  • Vor dem Betreten müssen die Hände desinfiziert werden. Desinfektionsstationen an den Eingängen sind vorhanden.
  • Nach Betreten der Liegenschaft müssen zu jeder Zeit zwei Meter Abstand von anderen Personen eingehalten werden.
  • Husten und Niesen Sie bitte in die Armbeuge.

Sicherheit

Die folgenden Gegenstände dürfen nicht in das Generalkonsulat / in die Visastelle genommen werden:

  • Elektronische Geräte, wie Handys, MP3-Player, Tablets, Computer, Kameras, Videokameras usw.
  • Feuerwaffen, Hieb- und Stichwaffen.
  • Sprengstoff
  • Chemikalien, Flüssigkeiten und Gase (Sprühdosen)

Aus Sicherheitsgründen ist ebenfalls die Mitnahme von großen Taschen, Rucksäcken oder Paketen auf das Gelände des Generalkonsulats untersagt.

Barrierefreiheit / Hinweise für Menschen mit Behinderung

Das Generalkonsulat unterstützt Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen und ist bemüht, ihnen den Zugang zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen der baulichen Gegebenheiten zu erleichtern.

Ein barrierefreier Zugang ist aufgrund der baulichen Gegebenheiten leider nicht möglich.

Eine bauliche oder technische Unterstützung für blinde und sehbehinderte Menschen gibt es nicht.

Ausfühliche Hinweise für Menschen mit Behinderung finden sie hier:

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