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Verzeichnis deutschsprachiger Rechtsanwälte:innen der deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei

Hammerschlag bei Gericht

Gerichtsurteil, © Colourbox

Artikel

Haben Sie ein Problem, bei dem Sie rechtlichen Beistand wünschen? Wir haben für Sie Rechtanwaltlisten zur Verfügung gestellt, die Sie hier auch herunterladen können.

Hinweise

Rechtsanwälte:innen in der Türkei sind für alle Gerichte zugelassen. Rechtsanwaltszwang besteht grundsätzlich nicht, es sei denn, es ist gesetzlich vorgeschrieben. Zur Prozessvertretung bedürfen Rechtsanwälte einer entsprechenden Bevollmächtigung. Wer eine Vollmacht aus Deutschland an eine/n Rechtsanwalt:inin in der Türkei erteilen möchte, sollte sich an eine türkische Auslandsvertretung in Deutschland wenden.

Die Aufzählung der deutsch-oder/und englischsprachigen Rechtsanwälte:innen erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Für die Arbeitsweise der benannten Rechtsanwälte:innen wird keine Gewähr übernommen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen kann nicht übernommen werden.

Allgemeine Informationen

Erklärt der Beschuldigte, dass er nicht finanziell in der Lage ist, einen Verteidiger zu beauftragen, so wird auf Antrag ein Pflichtverteidiger bestellt. Bei nachgewiesener Mittellosigkeit kann das Gericht auch Prozesskostenhilfe gewähren.

Die Gerichtskosten setzen sich aus der eigentlichen Gerichtsgebühr, einer geringfügigen Antragsgebühr und weiteren, meist kleineren Kostenposten für Zustellung und Auslagen zusammen. Hinzu kommen Rechtsanwaltsgebühren und weitere Kosten, die für Übersetzungen, Gutachten, Beglaubigungen, Porto etc. anfallen können.

Als Rechtsanwaltshonorar bezeichnet man den Betrag, zu dem sich Mandanten durch eine mit dem/der Rechtsanwalt:in in geschlossene schriftliche Honorarvereinbarung für die Rechtsdienstleistung verpflichten, die er/sie infolge der Verfolgung einer Rechtsangelegenheit durch eine/n Rechtsanwalt:in in erhält. Als Honorar kann ein bestimmter Prozentsatz des Streitwertes, höchstens jedoch fünfundzwanzig Prozent, festgesetzt werden.

Mit dem/der Rechtsanwalt:in kann ein Honorar schriftlich frei vereinbart werden. Das Gesetz schreibt jedoch vor, dass für erbrachte Rechtsdienstleistungen eine bestimmte Gebühr zu erheben ist. Es ist Rechtsanwälten untersagt, unentgeltlichen Rechtsbeistand zu leisten. Wird ein Honorar unterhalb der gesetzlich festgelegten Untergrenze festgesetzt, so bleibt der Vertrag gültig, es können jedoch disziplinarische Ermittlungen oder andere Sanktionen eingeleitet werden.

Wird keine schriftliche Honorarvereinbarung getroffen und liegt ein Fall vor, dessen Streitwert sich in Geld bemessen lässt, betragen die Rechtsanwaltskosten in der Regel zwischen zehn und zwanzig Prozent des Streitwertes, allerdings nur, wenn der Mindestlohntarif des Rechtsanwalts nicht unterschritten wird.

Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist das vereinbarte Rechtsanwaltshonorar nur eine Gegenleistung für die Tätigkeit, für die der Rechtsanwalt beauftragt wurde. Weitere sonstige Klagen, Vollstreckungsverfahren und Rechtshilfen unterliegen gesonderten Gebühren. Honorarvorschüsse sind üblich, deren Höhe ist allerdings frei verhandelbar. Neben diesem Honorarvorschuss haben Rechtsanwälte:innen einen gesonderten Anspruch auf Vorschuss zur Bestreitung der Gerichtskosten sowie gerichtlicher und außergerichtlicher Nebenkosten der Rechtsverfolgung. Pauschalvereinbarungen sind möglich.

Bitte beachten Sie, dass von Ihnen gezahlte Rechtsanwaltshonorare bei Klageerfolg nicht erstattet werden. Es werden lediglich die gezahlten Gerichtskosten erstattet. Dass am Ende des Klageverfahrens gerichtlich zugesprochene Rechtsanwaltshonorar ist an den Rechtsanwalt der obsiegenden Partei zu zahlen und nicht an die obsiegende Partei selbst. Wer als Kläger unterliegt, hat das im Urteil festgelegte Rechtsanwaltshonorar des Beklagten zu bezahlen.

Im Falle einer einstweiligen Verfügung kann deren Durchsetzung von der Erbringung einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden.

Verfahrenskosten, die im Rahmen eines Strafverfahrens entstanden sind, werden dem Angeklagten bei einer Verurteilung oder Anordnung einer Sicherungsmaßnahme auferlegt. Dies gilt auch im Falle der Aufschiebung der Urteilsverkündung.

Rechtsberatung in Handelssachen

Die Deutsch-Türkische Industrie- und Handelskammer übt in Handelssachen beratende Tätigkeit gegen Gebühr aus.

Rechtsanwält:innenliste unserer Auslandsvertretungen

Alle Angaben in diesem Verzeichnis erfolgen aufgrund von Informationen, die der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung vorlagen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.

Rechtsanwält:innenliste der Botschaft in Ankara

Alle Angaben in diesem Verzeichnis erfolgen aufgrund von Informationen, die dem Generalkonsulat zum Zeitpunkt der Textabfassung vorlagen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.

Rechtsanwält:innenliste des Generalkonsulats in Istanbul

Alle Angaben in diesem Verzeichnis erfolgen aufgrund von Informationen, die dem Generalkonsulat zum Zeitpunkt der Textabfassung vorlagen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.

Rechtsanwält:innenliste des Generalkonsulats in Izmir

Alle Angaben in diesem Verzeichnis erfolgen aufgrund von Informationen, die dem Generalkonsulat zum Zeitpunkt der Textabfassung vorlagen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.

Rechtsanwält:innenliste des Konsulats Antalya

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