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Merkblatt 15F: Kurzzeitig kontingentierte Beschäftigung §15d BeschV

Werklieferungsverträge

Werklieferungsverträge © GK Istanbul

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1. Welche Unterlagen brauche ich?

  • Antragsformular. Ab vollendetem 18. Lebensjahr unterschreiben Sie das Formular selbst, bei Kindern unterschreiben die Inhaber der elterlichen Sorge.
  • Visumgebühr: i.d.R. 75,00 Euro; für Kinder von 0 bis 17 Jahren: i.d.R. 40,00 Euro.
  • Gültiger Reisepass und Kopie der Passdatenseite (Seite mit Ihrem Foto)
  • Passfoto: Die Fotos müssen biometrisch sein. Sie dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Sie müssen 35 x 45 Millimeter groß sein. Weitere Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier.
  • Ausgefülltes UPS- und Kontaktformular

Bitte bringen Sie zusätzlich die folgenden Unterlagen im Original und in zweifacher Kopie mit. Bitte bringen Sie deutsche Übersetzungen der türkischen Unterlagen mit.

  • Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) nach §15d BeschV i.V.m. §19c AufenthG für kurzzeitig kontingentierte Beschäftigung
  • Falls zutreffend: Berufsausübungserlaubnis
  • Arbeitsvertrag
  • Vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ und vollständig ausgefülltes Zusatzblatt D
  • Bescheinigung aus e-devlet für Ihre abgeschlossene berufliche Qualifikation („Kalfalık, Ustalık, Usta Öğreticilik ve İş Yeri Açma Belgesi Sorgulama“ veya „MYK Mesleki Yeterlilik Belgesi Sorgulama“ veya „Önlisans Diplomasi“ veya MEZUN BELGESİ) und das Notentranskript (NOT DÖKÜM BELGESİ).
  • Auszug mit Barcode aus Ihrem SGK als Nachweis über Ihre bisherige berufliche Tätigkeit. Eine Übersetzung ins Deutsche/ Englische ist nicht erforderlich.
  • Incoming-Krankenversicherung für 90 Tage ab Einreise
    Hinweis: Eine türkische Reisekrankenversicherung ist nicht ausreichend. Die Krankenversicherung gilt als ausreichend, wenn sie hinsichtlich Art und Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, d. h. sie darf insbesondere keine wesentlicheren Leistungsausschlüsse oder Kostenbegrenzungen im Krankheitsfall sowie keine Kündigungs- oder Ablaufklauseln aufgrund eines bestimmten Alters, der Aufgabe der Erwerbstätigkeit, einer Änderung des Aufenthaltszwecks oder des Verlusts des Aufenthaltsstatus enthalten. Einige deutsche Anbieter sind ADAC, CareConcept, Mawista, Dr.Walter, Kemmer, etc..
  • Bestätigung über Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland:
    Kopie der Bestätigung eines gesetzlichen Krankenversicherers in Deutschland (siehe eine Liste der Anbieter hier), dass Sie nach Ihrer Einreise nach Deutschland gesetzlich krankenversichert sind.
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