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Merkblatt 55 - Hausangestellte Entsandte

Hausangestellte Entsandte

Hausangestellte Entsandte © GK Istanbul / Designed by macrovector / Freepik

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Welche Unterlagen brauche ich?

  • Antragsformular. Ab vollendetem 18. Lebensjahr unterschreiben Sie das Formular selbst, bei Kindern unterschreiben die Inhaber der elterlichen Sorge.
  • Visumgebühr: i.d.R. 75,00 Euro; für Kinder von 0 bis 17 Jahren: i.d.R. 40,00 Euro.
  • Gültiger Reisepass und Kopie der Passdatenseite (Seite mit Ihrem Foto)
  • Passfoto: Die Fotos müssen biometrisch sein. Sie dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Sie müssen 35 x 45 Millimeter groß sein. Weitere Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier.
  • Ausgefülltes UPS- und Kontaktformular
  • Vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ inklusive Stellenbeschreibung der vorgesehen Tätigkeit in Deutschland
  • Entwurf des Arbeitsvertrags für die Tätigkeit in Deutschland
  • Nachweis darüber, dass der/die Hausangestellte bei Antragstellung bereits über 12 Monate zur Kinderbetreuung oder Pflegebetreuung im Haushalt beschäftigt worden ist und während des Aufenthalts in Deutschland weiterbeschäftigt werden soll
    • Falls Arbeitgeber Angehöriger des Auswärtigen Amtes: Bestätigung muss nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD) ausgestellt sein
  • Bestätigung des Arbeitgebers bzw. des Entsandten über die voraussichtliche Aufenthaltsdauer des Arbeitgebers in Deutschland
  • Lückenloser Lebenslauf
  • Kopie der gesetzlichen Versicherungsbestätigung UND Kopie der Reise-/Übergangsversicherung für die ersten 90 Tage Ihres Aufenthalts.

    Bitte legen Sie eine Kopie der Bestätigung eines gesetzlichen Krankenversicherungsträgers in Deutschland vor, die bescheinigt, dass Sie nach der Einreise in Deutschland gesetzlich versichert werden können. Die gesetzliche Versicherung gilt in der Regel nicht ab dem Einreisedatum. Um ab Tag eins versichert zu sein, müssen Sie eine private Reise-/Übergangs-Krankenversicherung für die ersten 90 Tage vorlegen. Diese muss mindestens den Leistungsumfang einer Schengen-Reisekrankenversicherung gemäß Art. 15 des Visakodex entsprechen.

    ODER: Kopie einer privaten Langzeit-Krankenversicherung, falls Sie anstatt einer gesetzlichen Krankenversicherung eine langfristige private Krankenversicherung abschließen müssen/möchten.

    WICHTIG: Ohne Krankenversicherungsschutz können im Ernstfall keine angemessenen medizinischen Behandlungen gewährleistet werden. Wir empfehlen dringend, sich nach der Einreise in Deutschland (falls zutreffend) so schnell gesetzlich oder anderweitig langfristig privat zu versichern.
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