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Merkblatt: Familiennachzug zum freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen (gilt nicht für Nachzug zum deutschen Staatsangehörigen!)

Freizügigkeit innerhalb der EU

Freizügigkeit innerhalb der EU © GK Istanbul/colourbox.com

Artikel

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1. Freizügigkeitsrecht

Die Person, zu der ich nachziehen will, ist Staatsangehörige*r eines der folgenden Länder:

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Island
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Schweiz
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Republik Zypern

2. Welche Unterlagen brauche ich?

  • 1 x ausgefülltes VIDEX-Antragsformular pro Antragsteller
  • Ab vollendetem 18. Lebensjahr unterschreiben Sie das Formular selbst, bei Kindern unterschreiben die Inhaber der elterlichen Sorge.
  • Visumgebühr: gebührenfrei
  • Gültiger Reisepass und 1 Kopie der Passdatenseite (Seite mit Ihrem Foto)
  • 1 Passfoto: Das Foto muss biometrisch sein. Es darf nicht älter als 6 Monate sein. Es muss 35 x 45 Millimeter groß sein. Weitere Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier:
  • Ausgefülltes UPS- und Kontaktformular

Bitte bringen Sie zusätzlich die folgenden Unterlagen im Original oder notariell beglaubigter Kopie mit. Bitte bringen Sie deutsche Übersetzungen der türkischen Unterlagen mit.

  • wenn Ihr in Deutschland lebender Ehepartner auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt:
    Auszug aus dem Personenstandsregister der türkischen Referenzperson („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“) im Original und mit Übersetzung. Die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse (z.B. Vorehen, Scheidungen, Kinder, Eltern, staatsangehörigkeitsrechtliche Ereignisse) enthalten. Wenn Sie den Auszug mit Barcode vorlegen, ist kein Original notwendig.
  • Aktuelle Meldebestätigung des Familienangehörigen in Deutschland (nicht älter als sechs Monate)
    Bei gleichzeitigem Umzug mit dem freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen legen Sie bitte einen Nachweis über den geplanten Wohnort vor (z.B. Mietvertrag)
  • Kopie des EU-Ausweises oder EU-Reisepasses oder des Aufenthaltstitels des in Deutschland lebenden Familienangehörigen
  • Falls zutreffend: Kopie des Arbeitsvertrags des freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen ODER Bescheid über Bezug öffentlicher Leistungen
  • Falls zutreffend: Kopie der letzten drei Gehaltsabrechnungen der Referenzperson ODER Bescheid über Bezug öffentlicher Leistungen
  • Falls zutreffend: sonstige Nachweise zur Sicherung des Lebensunterhalts in Deutschland

3. Falls Sie zu Ihrem Ehepartner reisen möchten, legen Sie bitte folgende Unterlagen zusätzlich vor:

  • Internationale Heiratsurkunde („Formül B“) mit den vollständigen Daten beider Ehepartner (Hinweis: eine Apostille ist bei dieser Urkunde nicht erforderlich)
  • Auszug aus dem Personenstandsregister des nachziehenden Ehepartners („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“) im Original und mit Übersetzung. Die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse (z.B. Vorehen, Scheidungen, Kinder, Eltern, staatsangehörigkeitsrechtliche Ereignisse) enthalten. Wenn Sie den Auszug mit Barcode vorlegen, ist kein Original notwendig.
  • Falls zutreffend: Vollständige Scheidungsurteile der letzten Ehen beider Ehegatten mit Rechtskraftvermerk, Apostille und mit deutscher Übersetzung; falls zutreffend Anerkennung für den deutschen Rechtsbereich; falls zutreffend: internationale Sterbeurkunde („Formül C“) (Hinweis: eine Apostille ist bei dieser Urkunde nicht erforderlich)

4. Falls Sie mit Kindern reisen möchten, legen Sie bitte folgende Unterlagen zusätzlich vor:

Für die Kinder:

  • Internationale Geburtsurkunde („Formül A“, Hinweis: eine Apostille ist bei dieser Urkunde nicht erforderlich)
  • Auszug aus dem Personenstandsregister des nachziehenden Kindes („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“) im Original und mit deutscher Übersetzung, die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse enthalten. Wenn Sie den Auszug mit Barcode vorlegen, ist kein Original notwendig.
  • Falls zutreffend: gerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht (z.B. im Scheidungsurteil) mit Apostille und Übersetzung auf Deutsch
  • Wenn ein mitsorgeberechtigter Elternteil in der Türkei verbleibt: notariell beurkundete Einverständniserklärung (Muvafakatname) zum dauerhaften Aufenthalt des Kindes in Deutschland mit Übersetzung auf Deutsch. Bitte wenden Sie sich mit dieser Vorlage an Ihren Notar. Es muss deutlich werden, dass Sie dem dauerhaften Umzug und Wohnsitznahme des Kindes in Deutschland zustimmen.
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