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Merkblatt 20F - Vorabzustimmung nach §81 AufenthG - IZMIR

Termin

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Bitte übersenden Sie Ihre eingescannte Vorabzustimmung nach §81a AufenthG per Email an: 81a_izmir@idata.com.tr

Geben Sie bitte im Betreff „§81a“ an.

Bitte nehmen Sie anschließend Kontakt mit dem iDATA Callcenter auf. Nach Prüfung der Vorabzustimmung kann Ihnen ein Termin für die Antragstellung zugewiesen werden.

Das Callcenter ist aus der Türkei unter der Nummer 444 10 94 und aus dem Ausland unter der Nummer +90 444 10 94 zu erreichen.


ACHTUNG:
Bei der Übermittlung der Vorabzustimmung nach §81a AufenthG handelt es sich um keine Terminvereinbarung und keine Antragstellung. Erst nach Kontaktaufnahme mit dem iDATA Callcenter kann eine Terminvergabe erfolgen.
Bei der Vorabzustimmung nach §81a AufenthG handelt es sich um eine Vorabzustimmung einer innerdeutschen Ausländerbehörde, die z.B. Ihr künftiger Arbeitgeber dort gebührenpflichtig beantragt hat – nicht z.B. um eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder ein sonstiges Dokument.
Handelt es sich bei dem von Ihnen übersandten Dokument nicht um eine Vorabzustimmung nach §81 AufenthG, erfolgt auf diesem Weg keine Terminvergabe.

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