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Merkblatt 05F - Nachzug der Eltern oder Schwiegereltern einer Fachkraft

Nachzug Eltern zum Fachkraft

Nachzug Eltern zum Fachkraft © GK Istanbul

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1. Welche Unterlagen brauche ich?

  • Antragsformular. Ab vollendetem 18. Lebensjahr unterschreiben Sie das Formular selbst, bei Kindern unterschreiben die Inhaber der elterlichen Sorge.
  • Visumgebühr: i.d.R. 75,00 Euro; für Kinder von 0 bis 17 Jahren: i.d.R. 40,00 Euro.
  • Gültiger Reisepass und Kopie der Passdatenseite (Seite mit Ihrem Foto)
  • 1 Passfoto: Die Fotos müssen biometrisch sein. Sie dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Sie müssen 35 x 45 Millimeter groß sein. Weitere Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier.
  • Ausgefülltes UPS- und Kontaktformular

Bitte bringen Sie zusätzlich die folgenden Unterlagen im Original und in zweifacher Kopie mit. Bitte bringen Sie deutsche Übersetzungen der türkischen Unterlagen mit.

  • Nachweise des Verwandtschaftsverhältnisses mit der Fachkraft
    o Ggf. Geburtsurkunde der Fachkraft oder des Ehegatten der Fachkraft
    o Heiratsurkunde der Fachkraft und des Ehegatten der Fachkraft (wenn Schwiegereltern der Fachkraft nachziehen)
    o Auszug aus dem Personenstandsregister der nachziehenden Eltern bzw. Schwiegereltern („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“) im Original mit deutscher Übersetzung. Die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse enthalten. Wenn Sie den Auszug mit Barcode vorlegen, ist kein Original notwendig.
  • Kopie des Aufenthaltstitels der Fachkraft
  • Passkopie der Fachkraft
  • Meldebescheinigung der Fachkraft
  • Nachweise, wo Sie im Bundesgebiet leben werden (z.B. vorläufiger Mietvertrag)
  • Nachweise, wie der Lebensunterhalt im Bundesgebiet gesichert werden soll (z.B. Rentenbescheid, Kontoauszüge, u.a.)
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