Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Merkblatt 06F - Familiennachzug aufgrund außergewöhnlicher Härte

FZ Sonstiges

FZ Sonstiges © GK Istanbul/Canva.com

Artikel

­

Sofern Sie ein Visum nach § 36 Abs. 2 AufenthG beantragen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

1. Welche Unterlagen brauche ich?

  • Antragsformular. Ab vollendetem 18. Lebensjahr unterschreiben Sie das Formular selbst, bei Kindern unterschreiben die Inhaber der elterlichen Sorge.
  • Visumgebühr: Die Visumgebühr zahlen Sie in der Visastelle bar und passend in Euro. Gebühr i.d.R. 75,00 Euro; für Kinder von 0 bis 17 Jahren: 40,00 Euro. Sämtliche Amtshandlungen der Visastellen mit Ausnahme der Visumgebühren sind kostenlos.
  • Gültiger Reisepass und Kopie der Passdatenseite (Seite mit Ihrem Foto)
  • 1 Passfoto: Die Fotos müssen biometrisch sein. Sie dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Sie müssen 35 x 45 Millimeter groß sein. Weitere Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier.
  • Ausgefülltes UPS- und Kontaktformular

Alle Unterlagen, die Ihren Aufenthalt in Deutschland betreffen (im Original und in einfacher Kopie, mit deutschen Übersetzungen der türkischen Unterlagen), z.B. ärztliche Atteste etc.

  • Nachweise dazu, dass Ihnen in der Türkei kein eigenständiges Leben möglich ist und Sie auf Betreuung angewiesen sind. Es muss deutlich werden, dass der Umzug nach Deutschland für Sie die einzige zumutbare Option darstellt.
  • Hinweis zur Verwendung ärztlicher Atteste: Ausführliches medizinisches Attest mit Übersetzung auf Deutsch.

    Bitte beachten Sie: aus dem Attest muss sich ausdrücklich ergeben, weshalb eine Betreuung durch enge Familienangehörige notwendig ist.

    In dem Attest müssen die Methoden der Befunderhebung nachvollziehbar dargestellt werden, die erhobenen Befunde hinreichend dargelegt werden und die die darauf basierende Diagnose nachvollziehbar begründet werden. Zudem muss die Diagnose hinreichend klar sein, mit Bezugnahme auf gängige Klassifikationssysteme. Notwendig ist auch eine Angabe zur Schwere der Erkrankung und eine prognostische Diagnose.
  • Nachweis zum Verwandtschaftsverhältnis mit dem in Deutschland lebenden Familienangehörigen, z.B. durch:
    • Auszug aus dem Personenstandsregister (Nüfüs-Aile) der nachziehenden Person („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“) mit QR-Code aus E-Devlet und mit beglaubigter Übersetzung ins Deutsche. Die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse (z.B. Vorehen, Scheidungen, Kinder, Eltern, staatsangehörigkeitsrechtliche Ereignisse) enthalten.
    • Internationale Geburtsurkunde („Formül A“, Hinweis: mit QR-Code aus E-Devlet)
  • Kopie des Reisepasses des Familienangehörigen in Deutschland
  • Kopie des Aufenthaltstitels (Vorder- und Rückseite) des Familienangehörigen in Deutschland
  • Aktuelle Meldebestätigung des Familienangehörigen in Deutschland (nicht älter als sechs Monate)
  • Aktuelle türkische Meldebestätigung YERLESIM YERI (IKAMETGAH VE DIGER ADRES BELGESI SOGRULAMA) aus E-devlet (nicht älter als 6 Monate).
  • Nachweis einer Krankenversicherung

    Im Visumverfahren ist der Nachweis einer privaten Krankenversicherung (oft bezeichnet als Incoming-Versicherung) erforderlich, die für die gesamte Visumdauer (365 Tage) gültig ist. Die Versicherung muss mindestens eine Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung umfassen und darf nicht auf Notfälle beschränkt sein. Eine Reisekrankenversicherung ist daher i.d.R. nicht ausreichend. Informieren Sie sich im Einzelnen bei Ihrer Versicherung oder z.B. bei Ihrem Sperrkontoanbieter.

    WICHTIG: Ohne Krankenversicherungsschutz können im Ernstfall keine angemessenen medizinischen Behandlungen gewährleistet werden. Wir empfehlen dringend, sich nach der Einreise in Deutschland (falls zutreffend) so schnell gesetzlich oder anderweitig langfristig privat zu versichern.
nach oben