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Merkblatt 16F: Selbständige und Gründerstipendium
Erwerbstätigkeit Selbsständige © GK Istanbul/Canva.com
1. Welche Unterlagen brauche ich?
- Antragsformular. Ab vollendetem 18. Lebensjahr unterschreiben Sie das Formular selbst, bei Kindern unterschreiben die Inhaber der elterlichen Sorge.
- Visumgebühr: i.d.R. 75,00 Euro; für Kinder von 0 bis 17 Jahren: i.d.R. 40,00 Euro.
- Gültiger Reisepass und 2 Kopien der Passdatenseite (Seite mit Ihrem Foto)
- Passfoto: Die Fotos müssen biometrisch sein. Sie dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Sie müssen 35 x 45 Millimeter groß sein. Weitere Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier.
- Ausgefülltes UPS- und Kontaktformular
Bitte bringen Sie zusätzlich die folgenden Unterlagen im Original und in zweifacher Kopie mit. Bitte bringen Sie deutsche Übersetzungen der türkischen Unterlagen mit.
- Lebenslauf über den bisherigen beruflichen Werdegang mit Zeugnissen, Diplomen, aktuellem Arbeitsvertrag
- Qualifikationsnachweise (z.B. Schul- und Hochschulabschlüsse, Arbeitszeugnisse, Zeugnisse über Zusatzqualifikationen, Handelsregisterauszüge bei bisheriger Selbstständigkeit, Nachweise über Fremdsprachenkenntnisse etc.)
- Sofern Sie ein Stipendium einer deutschen Wirtschaftsorganisation oder einer deutschen öffentlichen Stelle zur Gründung eines Unternehmens erhalten haben:
- Nachweis über Förderung und Höhe der Förderung (z.B. Bescheid der Stelle)
- Businessplan in deutscher Sprache, d.h. strukturierte und detaillierte Beschreibung der Geschäftsidee mit folgenden Angaben:
1. Unternehmenskonzept
2. Geschäftsgegenstand
3. Unternehmensdaten (u.a. Rechtsform, Standort)
4. Beschreibung der persönlichen Qualifikation
5. Markt- und Konkurrenzanalyse
6. Marketingstrategie
7. Schilderung der Zukunftsaussichten
8. Plan-Bilanz
9. Plan-GUV (Gewinn- und Verlustrechnung)
10. Liquiditätsvorschau
11. Umsatz- und Ertragsvorschau über 3 Jahre (Umsatz-, Kosten- und Gewinnerwartung)
12. Zusatzangaben über die Anzahl der voraussichtlich entstehenden Arbeitsplätze bzw. Ausbildungsplätze
13. falls möglich: Erläuterung, inwiefern die Bereiche Innovation und Forschung von dem Vorhaben positiv beeinflusst werden - Zum Unternehmen: (Personen mit Gründerstipendium müssen folgende Unterlagen NICHT vorlegen):
14. notarielle Urkunde über Gründung der Gesellschaft
15. notarieller Gesellschaftsvertrag
16. aktueller Auszug aus dem Handelsregister
17. Gesellschafterliste
18. Nachweis, in welcher Höhe das Stammkapital bereits eingezahlt wurde
19. ggf. Geschäftsführervertrag - Sofern nicht bereits im Businessplan enthalten: Nachweise über Finanzierung (Personen mit Gründerstipendium müssen folgende Unterlagen NICHT vorlegen):
20. Finanzierungsplan
21. Kapitalbedarfsplan
22. Kapitalnachweise (Investitionsmittel mit entsprechenden Belegen – wie z.B. Kreditzusagen, Bankauszügen etc.)
23. Liquiditätsplan
24. Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung für mind. 1 Jahr - Weitere Unterlagen (je nach Fallkonstellation, z.B.). Personen mit Gründerstipendium müssen folgende Unterlagen NICHT vorlegen:
25. Nachweise über bereits bestehende Geschäftskontakte
26. Miet- oder Kaufverträge einschl. Grundbuchauszug über Gewerbeflächen, Lager- und Büroräume
27. betriebswirtschaftliche Auswertung der letzten 6 Monate vom Steuerberater unterschrieben (sofern Unternehmen bereits tätig)
28. die letzten Einkommenssteuerbescheide des Finanzamtes
HINWEIS:
Sofern Sie eine freiberufliche Tätigkeit nach § 21 Abs. 5 AufenthG anstreben:
- Qualifikationsnachweise
- Finanzierungplan
- Honorarverträge oder Absichtserklärung
- weitere Nachweise zur Sicherung des Lebensunterhalts
2. Falls Sie mit Familie reisen möchten, legen Sie bitte folgende Unterlagen zusätzlich vor:
Für Ihren Ehepartner:
- Internationale Heiratsurkunde („Formül B“, Hinweis: eine Apostille ist bei dieser Urkunde nicht erforderlich)
- Auszug aus dem Personenstandsregister des nachziehenden Ehepartners („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“) im Original und mit Übersetzung. Die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse (z.B. Vorehen, Scheidungen, Kinder, Eltern, staatsangehörigkeitsrechtliche Ereignisse) enthalten. Wenn Sie den Auszug mit Barcode vorlegen, ist kein Original notwendig.
- Falls zutreffend: Vollständige Scheidungsurteile der letzten Ehe beider Ehegatten mit Rechtskraftvermerk, Apostille und mit Übersetzung auf Deutsch; falls zutreffend Anerkennung für den deutschen Rechtsbereich; internationale Sterbeurkunde („Formül C“)
- Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung
Für Ihre Kinder:
- Internationale Geburtsurkunde („Formül A“, Hinweis: eine Apostille ist bei dieser Urkunde nicht erforderlich)
- Auszug aus dem Personenstandsregister des nachziehenden Kindes („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“) im Original und mit deutscher Übersetzung, die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse enthalten. Wenn Sie den Auszug mit Barcode vorlegen, ist kein Original notwendig.
- Falls zutreffend: gerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht (z.B. im Scheidungsurteil) mit Apostille und Übersetzung auf Deutsch
- Wenn ein mitsorgeberechtigter Elternteil in der Türkei verbleibt: notariell beurkundete Einverständniserklärung zum dauerhaften Aufenthalt des Kindes in Deutschland mit Übersetzung auf Deutsch
- Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung
Für Ihre Eltern bzw. Schwiegereltern:
- Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses mit der Fachkraft
- Geburtsurkunde der Fachkraft oder des Ehegatten der Fachkraft
- Heiratsurkunde der Fachkraft und des Ehegatten der Fachkraft (wenn Schwiegereltern der Fachkraft nachziehen)
- Auszug aus dem Personenstandsregister der nachziehenden Eltern bzw. Schwiegereltern („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“) im Original mit deutscher Übersetzung. Die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse enthalten. Wenn Sie den Auszug mit Barcode vorlegen, ist kein Original notwendig.
- Passkopie der Fachkraft
- Nachweise, wo Sie im Bundesgebiet leben werden (z.B. vorläufiger Mietvertrag)
- Nachweise, wie der Lebensunterhalt im Bundesgebiet gesichert werden soll (z.B. Rentenbescheid, Kontoauszüge, u.a.)
- Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung