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Merkblatt 25F: Berufskraftfahrer nach § 24a BeschV
Berufskraftfahrer © GK istanbul/Canva.com
1. Welche Unterlagen brauche ich?
- Antragsformular. Ab vollendetem 18. Lebensjahr unterschreiben Sie das Formular selbst, bei Kindern unterschreiben die Inhaber der elterlichen Sorge.
- Visumgebühr: i.d.R. 75,00 Euro; für Kinder von 0 bis 17 Jahren: i.d.R. 40,00 Euro.
- Gültiger Reisepass und Kopie der Passdatenseite (Seite mit Ihrem Foto)
- Passfotos: Die Fotos müssen biometrisch sein. Sie dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Sie müssen 35 x 45 Millimeter groß sein. Weitere Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier.
- Ausgefülltes UPS- und Kontaktformular
Bitte bringen Sie zusätzlich die folgenden Unterlagen im Original und in zweifacher Kopie mit. Bitte bringen Sie deutsche Übersetzungen der türkischen Unterlagen mit.
- Lebenslauf
- Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot
- Vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“
- Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG – Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots
- Zusatzblatt C zur Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- Angaben zu den geplanten Maßnahmen zum Erwerb der Fahrerlaubnis (z.B. Anmeldung zu einem Kurs oder Ausbildungsvertrag)
- Ggf. weitere „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“, sofern während der Maßnahme zum Erwerb der EU-Fahrerlaubnis eine anderweitige Beschäftigung ausgeübt werden soll
- „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ nach Abschluss der Maßnahme zur Erlangung der EU-Fahrerlaubnis
- EU-/EWR-Fahrerlaubnis UND Grundqualifikation/beschleunigte Grundqualifikation der Richtlinie 2003/59/EG (bzw. der jeweiligen Änderungen)
ODER - Eine türkische Fahrerlaubnis für die Beschäftigung als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer und Nachweis über Anpassungsmaßnahmen innerhalb von 15 Monaten zur Erlangung der EU-/EWR-Fahrerlaubnis und der Grundqualifikation/beschleunigten Grundqualifikation beim Arbeitgeber (diese Anpassungsmaßnahme muss sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben, der zudem eine anschließende Beschäftigung vorsehen muss)
- Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeit, z.B. Arbeitgeberbescheinigungen, Zeugnisse, SGK-Verlauf mit Barcode
- Incoming-Krankenversicherung für 3 Monate ab Einreise
Hinweis: Eine türkische Reisekrankenversicherung ist nicht ausreichend. Die Krankenversicherung gilt als ausreichend, wenn sie hinsichtlich Art und Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, d. h. sie darf insbesondere keine wesentlicheren Leistungsausschlüsse oder Kostenbegrenzungen im Krankheitsfall sowie keine Kündigungs- oder Ablaufklauseln aufgrund eines bestimmten Alters, der Aufgabe der Erwerbstätigkeit, einer Änderung des Aufenthaltszwecks oder des Verlusts des Aufenthaltsstatus enthalten. Einige deutsche Anbieter sind ADAC, CareConcept, Mawista, Dr.Walter, Kemmer, etc. - Bestätigung über Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland:
Bestätigung eines gesetzlichen Krankenversicherers in Deutschland (siehe Krankenkassenliste der Anbieter hier), dass Sie nach Ihrer Einreise nach Deutschland gesetzlich krankenversichert sind.
2. Falls Sie mit Familie reisen möchten, legen Sie bitte folgende Unterlagen zusätzlich vor:
Für Ihren Ehepartner:
- Internationale Heiratsurkunde („Formül B“, Hinweis: eine Apostille ist bei dieser Urkunde nicht erforderlich)
- Auszug aus dem Personenstandsregister des nachziehenden Ehepartners („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“) im Original und mit Übersetzung. Die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse (z.B. Vorehen, Scheidungen, Kinder, Eltern, staatsangehörigkeitsrechtliche Ereignisse) enthalten. Wenn Sie den Auszug mit Barcode vorlegen, ist kein Original notwendig.
- Falls zutreffend: Vollständige Scheidungsurteile der letzten Ehe beider Ehegatten mit Rechtskraftvermerk, Apostille und mit Übersetzung auf Deutsch; falls zutreffend Anerkennung für den deutschen Rechtsbereich; internationale Sterbeurkunde („Formül C“)
- Incoming-Krankenversicherung für 3 Monate ab Einreise
Hinweis: Eine türkische Reisekrankenversicherung ist nicht ausreichend. Die Krankenversicherung gilt als ausreichend, wenn sie hinsichtlich Art und Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, d. h. sie darf insbesondere keine wesentlicheren Leistungsausschlüsse oder Kostenbegrenzungen im Krankheitsfall sowie keine Kündigungs- oder Ablaufklauseln aufgrund eines bestimmten Alters, der Aufgabe der Erwerbstätigkeit, einer Änderung des Aufenthaltszwecks oder des Verlusts des Aufenthaltsstatus enthalten. Einige deutsche Anbieter sind ADAC, CareConcept, Mawista, Dr.Walter, Kemmer, etc. - Bestätigung über Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland:
Bestätigung eines gesetzlichen Krankenversicherers in Deutschland (siehe Krankenkassenliste der Anbieter hier), dass Sie nach Ihrer Einreise nach Deutschland gesetzlich krankenversichert sind. - Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache, mindestens Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Das A1-Sprachzertifikat muss von einem zertifizierten Anbieter ausgestellt sein. Dies sind in der Türkei das Goethe-Institut „Start Deutsch 1“ (www.goethe.de) und das Österreichische Sprachdiplom (ÖSD) „Grundstufe Deutsch 1“ (www.osd.at). Das Sprachzertifikat ist im Original vorzulegen. Die Ausstellung darf bei Antragstellung nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Weitere Informationen zum A1-Sprachnachweis erhalten Sie unter diesem Link.
Für Ihre Kinder:
- Internationale Geburtsurkunde („Formül A“, Hinweis: mit QR-Code aus e-devlet.)
- Auszug aus dem Personenstandsregister des nachziehenden Kindes („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“) mit QR-Code aus E-Devlet mit beglaubigter Übersetzung ins Deutsche, die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse enthalten.
- Falls zutreffend: gerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht (z.B. im Scheidungsurteil) mit Apostille und Übersetzung auf Deutsch
- Wenn ein mitsorgeberechtigter Elternteil in der Türkei verbleibt: notariell beurkundete Einverständniserklärung zum dauerhaften Aufenthalt des Kindes in Deutschland mit Übersetzung auf Deutsch
- Incoming-Krankenversicherung für 3 Monate ab Einreise
Hinweis: Eine türkische Reisekrankenversicherung ist nicht ausreichend. Die Krankenversicherung gilt als ausreichend, wenn sie hinsichtlich Art und Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, d. h. sie darf insbesondere keine wesentlicheren Leistungsausschlüsse oder Kostenbegrenzungen im Krankheitsfall sowie keine Kündigungs- oder Ablaufklauseln aufgrund eines bestimmten Alters, der Aufgabe der Erwerbstätigkeit, einer Änderung des Aufenthaltszwecks oder des Verlusts des Aufenthaltsstatus enthalten. Einige deutsche Anbieter sind ADAC, CareConcept, Mawista, Dr.Walter, Kemmer, etc. - Bestätigung über Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland:
Bestätigung eines gesetzlichen Krankenversicherers in Deutschland (siehe Krankenkassenliste der Anbieter hier), dass Sie nach Ihrer Einreise nach Deutschland gesetzlich krankenversichert sind.