Sonstige Kategorien
Sie können das Auslandsportal nicht nutzen, wenn Sie zu Ihrem in Deutschland lebenden nichtdeutschen EU-/EWR-/CH-Staatsangehörigen nachziehen wollen, wenn Ihr Familienangehöriger eine humanitäre Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis gem. §§ 22, 23, 24, 25, 25a/b, 26 AufenthG besitzt oder wenn Sie den Familiennachzug aufgrund einer außergewöhnlichen Härte beantragen wollen. Für diese Visumskategorien müssen Sie einen Termin über das Terminvergabesystem von iDATA buchen. Ausschließlich für diese Kategorien finden Sie untenstehend Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen.