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Familiennachzug
Familienzusammenführung © GK Istanbul
Auslandsportal: digital.diplo.de/visa-fz
In den am meisten nachgefragten Familiennachzugskategorien wie unter anderem Ehegatten- bzw. Kindernachzug zu deutschen Staatsangehörigen oder türkischen Staatsangehörigen mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland (außer humanitären Aufenthaltstiteln wie bspw. Flüchtlingsstatus) registrieren Sie sich online für Ihren Visumsantrag im Auslandsportal. Sobald die zuständige Auslandsvertretung Ihren Antrag prüfen kann, werden Sie dort benachrichtigt. Das Auslandsportal informiert Sie, welche Unterlagen in Ihrem konkreten Einzelfall benötigt werden.
Sonstige Kategorien
Sie können das Auslandsportal nicht nutzen, wenn Sie zu Ihrem in Deutschland lebenden nichtdeutschen EU-/EWR-/CH-Staatsangehörigen nachziehen wollen, wenn Ihr Familienangehöriger eine humanitäre Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis gem. §§ 22, 23, 24, 25, 25a/b, 26 AufenthG besitzt oder wenn Sie den Familiennachzug aufgrund einer außergewöhnlichen Härte beantragen wollen. Für diese Visumskategorien müssen Sie einen Termin über das Terminvergabesystem von iDATA buchen. Ausschließlich für diese Kategorien finden Sie untenstehend Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen.