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Merkblatt 06F - Wiederkehr für junge Ausländer und Rentner
Wiederkehr nach Deutschland © GK Istanbul
1. Welche Unterlagen brauche ich?
- Antragsformular. Ab vollendetem 18. Lebensjahr unterschreiben Sie das Formular selbst, bei Kindern unterschreiben die Inhaber der elterlichen Sorge.
- Visumgebühr: i.d.R. 75,00 Euro; für Kinder von 0 bis 17 Jahren: i.d.R. 40,00 Euro.
- Gültiger Reisepass und Kopie der Passdatenseite (Seite mit Ihrem Foto)
- Passfoto: Die Fotos müssen biometrisch sein. Sie dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Sie müssen 35 x 45 Millimeter groß sein. Weitere Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier.
- Ausgefülltes UPS- und Kontaktformular
Bitte bringen Sie zusätzlich die folgenden Unterlagen im Original und in zweifacher Kopie mit. Bitte bringen Sie deutsche Übersetzungen der türkischen Unterlagen mit.
Fall A: Junge Ausländer
- Sie haben sich vor Ausreise mindestens 8 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten und haben 6 Jahre im Bundesgebiet eine Schule besucht oder einen Schulabschluss erworben
- Nachweis durch alte Aufenthaltstitel, Zeugnisse etc.
- Lebenslauf
- Gesicherter Lebensunterhalt
- aus eigener Erwerbstätigkeit in Deutschland: konkretes Arbeitsplatzangebot oder Arbeitsvertrag
- Vorlage einer Verpflichtungserklärung nach den §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz, die bei einer deutschen Ausländerbehörde abgegeben wurde, für die Dauer von 5 Jahren. Die Verpflichtungserklärung für einen längerfristigen Aufenthalt muss den Vermerk „Bonität nachgewiesen“ enthalten. Die Angabe „Bonität glaubhaft gemacht“ reicht regelmäßig nicht aus
- Sie sind mindestens 15 Jahre und maximal 20 Jahre alt) und stellen Ihren Antrag maximal 5 Jahre nach Ausreise
- Kopie der gesetzlichen Versicherungsbestätigung UND Kopie der Reise-/Übergangsversicherung für die ersten 90 Tage Ihres Aufenthalts.
Bitte legen Sie eine Kopie der Bestätigung eines gesetzlichen Krankenversicherungsträgers in Deutschland vor, die bescheinigt, dass Sie nach der Einreise in Deutschland gesetzlich versichert werden können. Die gesetzliche Versicherung gilt in der Regel nicht ab dem Einreisedatum. Um ab Tag eins versichert zu sein, müssen Sie eine private Reise-/Übergangs-Krankenversicherung für die ersten 90 Tage vorlegen. Diese muss mindestens den Leistungsumfang einer Schengen-Reisekrankenversicherung gemäß Art. 15 des Visakodex entsprechen.
ODER: Kopie einer privaten Langzeit-Krankenversicherung,
falls Sie anstatt einer gesetzlichen Krankenversicherung eine langfristige private Krankenversicherung abschließen müssen/möchten.
WICHTIG: Ohne Krankenversicherungsschutz können im Ernstfall keine angemessenen medizinischen Behandlungen gewährleistet werden. Wir empfehlen dringend, sich nach der Einreise in Deutschland (falls zutreffend) so schnell gesetzlich oder anderweitig langfristig privat zu versichern.
Fall B: Rentner
- Sie haben sich vor Ausreise mindestens 8 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten: Nachweis durch alte Aufenthaltstitel, Meldebescheinigungen, etc.
- Sie beziehen eine deutsche Rente, die Ihren Lebensunterhalt in Deutschland sichern kann (z.B. Altersrente, Witwenrente): aktueller Rentenbescheid
- AT11-Formblatt nach dem Deutsch-Türkischen Sozialversicherungsabkommen als Nachweis der ausreichenden Krankenversicherung
2. Falls Sie mit Familie reisen möchten, legen Sie bitte folgende Unterlagen zusätzlich vor:
Für Ihren Ehepartner:
- Internationale Heiratsurkunde („Formül B“, Hinweis: eine Apostille ist bei dieser Urkunde nicht erforderlich)
- Auszug aus dem Personenstandsregister des nachziehenden Ehepartners („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“) im Original und mit Übersetzung. Die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse (z.B. Vorehen, Scheidungen, Kinder, Eltern, staatsangehörigkeitsrechtliche Ereignisse) enthalten. Wenn Sie den Auszug mit Barcode vorlegen, ist kein Original notwendig.
- Falls zutreffend: Vollständige Scheidungsurteile der letzten Ehe beider Ehegatten mit Rechtskraftvermerk, Apostille und mit Übersetzung auf Deutsch; falls zutreffend Anerkennung für den deutschen Rechtsbereich; internationale Sterbeurkunde („Formül C“)
- Kopie der gesetzlichen Versicherungsbestätigung UND Kopie der Reise-/Übergangsversicherung für die ersten 90 Tage Ihres Aufenthalts.
Bitte legen Sie eine Kopie der Bestätigung eines gesetzlichen Krankenversicherungsträgers in Deutschland vor, die bescheinigt, dass Sie nach der Einreise in Deutschland gesetzlich versichert werden können. Die gesetzliche Versicherung gilt in der Regel nicht ab dem Einreisedatum. Um ab Tag eins versichert zu sein, müssen Sie eine private Reise-/Übergangs-Krankenversicherung für die ersten 90 Tage vorlegen. Diese muss mindestens den Leistungsumfang einer Schengen-Reisekrankenversicherung gemäß Art. 15 des Visakodex entsprechen.
ODER: Kopie einer privaten Langzeit-Krankenversicherung,
falls Sie anstatt einer gesetzlichen Krankenversicherung eine langfristige private Krankenversicherung abschließen müssen/möchten.
WICHTIG: Ohne Krankenversicherungsschutz können im Ernstfall keine angemessenen medizinischen Behandlungen gewährleistet werden. Wir empfehlen dringend, sich nach der Einreise in Deutschland (falls zutreffend) so schnell gesetzlich oder anderweitig langfristig privat zu versichern.
- Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache, mindestens Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Das A1-Sprachzertifikat muss von einem zertifizierten Anbieter ausgestellt sein. Dies sind in der Türkei das Goethe-Institut „Start Deutsch 1“ (www.goethe.de) und das Österreichische Sprachdiplom (ÖSD) „Grundstufe Deutsch 1“ (www.osd.at). Das Sprachzertifikat ist im Original vorzulegen. Die Ausstellung darf bei Antragstellung nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Weitere Informationen zum A1-Sprachnachweis erhalten Sie hier.
Für Ihre Kinder:
- Internationale Geburtsurkunde („Formül A“, Hinweis: eine Apostille ist bei dieser Urkunde nicht erforderlich)
- Auszug aus dem Personenstandsregister des nachziehenden Kindes („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“) im Original und mit deutscher Übersetzung, die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse enthalten. Wenn Sie den Auszug mit Barcode vorlegen, ist kein Original notwendig.
- Falls zutreffend: gerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht (z.B. im Scheidungsurteil) mit Apostille und Übersetzung auf Deutsch
- Wenn ein mitsorgeberechtigter Elternteil in der Türkei verbleibt: notariell beurkundete Einverständniserklärung zum dauerhaften Aufenthalt des Kindes in Deutschland mit Übersetzung auf Deutsch
- Kopie der gesetzlichen Versicherungsbestätigung UND Kopie der Reise-/Übergangsversicherung für die ersten 90 Tage Ihres Aufenthalts.
Bitte legen Sie eine Kopie der Bestätigung eines gesetzlichen Krankenversicherungsträgers in Deutschland vor, die bescheinigt, dass Sie nach der Einreise in Deutschland gesetzlich versichert werden können. Die gesetzliche Versicherung gilt in der Regel nicht ab dem Einreisedatum. Um ab Tag eins versichert zu sein, müssen Sie eine private Reise-/Übergangs-Krankenversicherung für die ersten 90 Tage vorlegen. Diese muss mindestens den Leistungsumfang einer Schengen-Reisekrankenversicherung gemäß Art. 15 des Visakodex entsprechen.
ODER: Kopie einer privaten Langzeit-Krankenversicherung,
falls Sie anstatt einer gesetzlichen Krankenversicherung eine langfristige private Krankenversicherung abschließen müssen/möchten.
WICHTIG: Ohne Krankenversicherungsschutz können im Ernstfall keine angemessenen medizinischen Behandlungen gewährleistet werden. Wir empfehlen dringend, sich nach der Einreise in Deutschland (falls zutreffend) so schnell gesetzlich oder anderweitig langfristig privat zu versichern.